Rechtsprechung
| BFH, 09.10.2008 - IX B 156/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Unanfechtbarkeit der Entscheidung über eine Anhörungsrüge; Keine "sofortige Beschwerde" gegen ablehnenden Beschluss der Aussetzung der Vollziehung
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 130 Abs. 1 Halbsatz 2; ; FGO § 133a Abs. 4 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung über eine Anhörungsrüge nach § 133a Abs. 4 Satz 3 FGO; keine Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss der Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 1 V 1047/08
- BFH, 09.10.2008 - IX B 156/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.02.2006 - VII B 244/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX B 156/08
Für eine dagegen gerichtete außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist kein Raum mehr (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 VII B 244/05, BFH/NV 2006, 1311).
- BFH, 25.09.2024 - XI S 11/24
Kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der die Anhörungsrüge verwirft oder …
Unzulässig sind auch eine Beschwerde (…vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2024 - XI B 82/22, BFH/NV 2024, 766), eine Rechtsbeschwerde (…vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.2014 - V B 145/14, BFH/NV 2015, 344) oder eine außerordentliche Beschwerde (vgl. BFH-Beschluss vom 09.10.2008 - IX B 156/08, BFH/NV 2009, 183).
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