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Rechtsprechung
   BFH, 10.08.2011 - IX B 175/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15548
BFH, 10.08.2011 - IX B 175/10 (https://dejure.org/2011,15548)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2011 - IX B 175/10 (https://dejure.org/2011,15548)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2011 - IX B 175/10 (https://dejure.org/2011,15548)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

  • openjur.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 227
    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 227 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 3
    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags trotz ärztlich bescheinigter Verhandlungsunfähigkeit des Klägers; Obliegenheit zur ausreichenden Darlegung der Verhinderungsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09

    Vertagung wegen Erkrankung

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - IX B 175/10
    Zwar obliegt es dem Beteiligten, der erst kurz vor dem anberaumten Termin einen Terminänderungsantrag stellt, die Gründe für seine Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob er verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 130/12

    Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung

    NV: Ein kurz vor dem Sitzungstag eingereichtes ärztliches Attest, in dem das Gericht erstmals über eine Erkrankung informiert wird, reicht zur Glaubhaftmachung des Vorliegens einer die Terminsänderung rechtfertigenden Erkrankung nur aus, wenn in dem ärztlichen Attest auch bescheinigt wird, um welches Krankheitsbild es sich handelt (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912) 5 .

    Weil die Reise- und/oder Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar in dem Attest wiedergegeben sein muss, muss im Normalfall auch bescheinigt werden, um welches Krankheitsbild es sich im Einzelnen handelt (…BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353;… vom 21. April 2008 XI B 206/07, XI B 207/07, BFH/NV 2008, 1191, und vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912).

    In einem solchen Sonderfall muss das Gericht ein Attest, in dem lediglich bescheinigt wird, der Beteiligte sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen, als hinreichende Begründung des Terminverlegungsantrags anerkennen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1912).

  • BFH, 04.11.2019 - X B 70/19

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Gleiches gilt, wenn der Arzt unter Nennung eines bestimmten Tages ausdrücklich erklärt, der Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen (BFH-Beschluss vom 10.08.2011 - IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912, Rz 2).

    Schon eine dieser Aussagen hätte zur Glaubhaftmachung ausgereicht (…vgl. zur fehlenden Verhandlungsfähigkeit BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 214; zur fehlenden Fähigkeit, einen Gerichtstermin wahrzunehmen, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1912).

  • BFH, 21.04.2020 - X B 13/20

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Gleiches gilt, wenn der Arzt unter Nennung eines bestimmten Tages ausdrücklich erklärt, der Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen (BFH-Beschluss vom 10.08.2011 - IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912).

    Dies muss --bei einer am Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs orientierten Betrachtung-- der Erklärung, ein Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1912), gleichstehen.

  • BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

    Rn. 3 a) Stellt ein Beteiligter kurz vor dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung einen Terminsänderungsantrag, ist er gehalten, die Gründe für seine Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob er verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912, m.w.N.).

    Teilt der behandelnde Arzt explizit mit, dass der Beteiligte einen Gerichtstermin an einem bestimmten Tag nicht wahrzunehmen in der Lage sei, bedarf es weiterer Informationen hierzu nicht mehr; für das abschließende Urteil der Verhandlungsfähigkeit ist der Arzt sachkompetenter als ein entsprechend informierter Richter (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1912).

  • BFH, 07.11.2017 - III B 31/17

    Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Denn für das abschließende Urteil der Verhandlungsfähigkeit ist der Arzt sachkompetenter als ein entsprechend informierter Richter (BFH-Beschlüsse vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912, …und vom 17. September 2014 IX B 44/14, BFH/NV 2015, 52).
  • BFH, 09.06.2022 - X B 35/21

    Risiko der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung an COVID-19 …

    Gleiches gilt, wenn der Arzt unter Nennung eines bestimmten Tages ausdrücklich erklärt, der Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen (BFH-Beschluss vom 10.08.2011 - IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - 13 A 98/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung betreffend die Untersagung der …

    Rn. 35 Vgl. BFH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - IX B 44/14 -, juris, Rn. 4 und vom 10. August 2011 - IX B 175/10 -, juris, Rn. 2.
  • BFH, 07.12.2012 - IX B 121/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf …

    Denn wenn der Amtsarzt --zwar fernmündlich aber doch explizit-- mitteilt, dass der begutachtete Patient einen Gerichtstermin an einem bestimmten Tag nicht wahrnehmen könne, bedarf es keiner weiteren Information zur geltend gemachten Verhinderung (vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912).
  • FG Nürnberg, 10.04.2024 - 6 K 860/22

    Voraussetzungen des § 91a FGO

    Die medizinische Expertise überwiegt die subjektive Einschätzung der Klägervertreterin, das Gericht ist an das ärztliche Attest gebunden (s. Herbert in Gräber, FGO § 91 R 4 "Erkrankung" unter Hinweis auf BFH IX B 175/10 in BFH/NV 2012, 1995).
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