Rechtsprechung
| BFH, 14.06.2005 - IX B 192/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 227
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sog. "Scheinvater"; Erlass nach § 227 AO
- datenbank.nwb.de
Kein Billigkeitserlass für einen sog. Scheinvater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.08.2003 - 13 K 323/02
- BFH, 14.06.2005 - IX B 192/03
Wird zitiert von ... (5)
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09
Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden …
Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Erlass von Steuern ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (z.B. BFH-Urteile vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176;… vom 21. Juni 2006 XI R 29/05, BFH/NV 2006, 1833) und grundsätzlich einer Verallgemeinerung nicht zugänglich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 2005 IX B 192/03, BFH/NV 2005, 1490;… vom 9. Dezember 1997 V B 71/97, BFH/NV 1998, 877). - BFH, 07.12.2006 - XI B 61/06
Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
Ob Steueransprüche ganz oder teilweise nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) erlassen werden, ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt und deshalb grundsätzlich einer Verallgemeinerung nicht zugänglich ist (…BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 V B 71/97, BFH/NV 1998, 877, m.w.N., und vom 14. Juni 2005 IX B 192/03, BFH/NV 2005, 1490). - BFH, 01.12.2006 - XI B 99/06
Darlegung von Gründen für die Revisionszulassung
Ob Steueransprüche ganz oder teilweise nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) erlassen werden, ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die sich schon nach dem Gesetzeswortlaut nach der "Lage des einzelnen Falls" richtet, also von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt und deshalb grundsätzlich einer Verallgemeinerung nicht zugänglich ist (…BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 V B 71/97, BFH/NV 1998, 877, m.w.N., und vom 14. Juni 2005 IX B 192/03, BFH/NV 2005, 1490). - VG Neustadt, 17.11.2008 - 3 K 666/08
Rückforderung des kindbezogenen Familienzuschlags erst ab Kenntnis von fehlender …
Auch Billigkeitserwägungen gebieten keine Berücksichtigung einer fortbestehenden Unterhaltspflicht, denn der "Scheinvater" kann - worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat - gegebenenfalls den leiblichen Vater des Kindes gemäß §§ 1607 Abs. 3, 1601, 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Regress nehmen; das diesbezügliche Prozessrisiko liegt nach der Gesetzeslage bei ihm (vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - IX B 192/03 - juris, Rn. 4). - FG Nürnberg, 01.03.2007 - IV 403/04
Erlass festgesetzter Erbschaftsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 15.05.1990 VII R 7/88, BStBl. II 1990, 1007; BFH-Beschluss vom 14.06.2005 IX B 192/03, BFH/NV 2005, 1490) und herrschender Meinung in der Literatur (Klein/Rüsken, AO, § 163 Tz. 118 ff.;… Fritsch in Pahlke/König, AO, § 227 Rn. 17;… a.A. Loose in Tipke/Kruse, AO, FGO, § 227 AO Rn. 23 ff.) stellt die Norm eine Ermessensvorschrift dar, welche durch das Gericht gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt überprüft werden kann.
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