Rechtsprechung
| BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 109; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche Verhandlung; ergänzende Entscheidung über einen im Urteil übergangenen Antrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 02.11.2006 - 15 K 5229/03
- BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Diese fehlende Abgrenzbarkeit führt zu einem generellen Abzugsverbot der Aufwendungen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.). - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Dies gilt insbesondere, wenn --wie im Streitfall-- "eine Aufteilung nur im Wege der griffweisen Schätzung im allgemeinen nach den Angaben des Steuerpflichtigen möglich wäre und keine objektiven, leicht nachprüfbaren Maßstäbe vorhanden sind" (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, unter II. 6.;… BFH-Urteil vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, BFH/NV 1998, 157). - BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83
Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung - …
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Auch insoweit fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der Einwendungen, weil der auf die Vermietungseinkünfte des Klägers bezogene Umfang der Arbeitszimmernutzung wie auch der korrespondierende Anteil der privaten --die Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berührenden Nutzung (vgl. BFH-Urteile vom 21. November 1986 VI R 173/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262;… vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34)-- offenkundig nicht klar und eindeutig nach objektiven Maßstäben abgrenzbar sind.
- BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
NZB: Verfahrensfehler durch Sachurteil, Übergehen von Sachanträgen
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Ein solches Begehren auf ergänzende Entscheidung zu einem im Urteil übergangenen Antrag kann nämlich nur mit dem Antrag nach § 109 FGO (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, § 109 Abs. 2 Satz 1 FGO), nicht aber mit einer Nichtzulassungsbeschwerde oder der Revision gegen das (unvollständige) Urteil geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2006 III B 193/04, BFH/NV 2006, 2101). - BFH, 02.08.2006 - VII S 56/05
Verzicht auf mündliche Verhandlung als Verzicht auf Beweiserhebung?
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Abgesehen davon gilt nach ständiger Rechtsprechung der Verzicht auf mündliche Verhandlung --wie im Streitfall-- zugleich als Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme mit der Folge, dass deren Unterlassung im Rechtsmittelverfahren gegen das FG-Urteil nicht mehr gerügt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, m.w.N.;… zur entsprechenden Folge bei fehlender Wiederholung von Beweisantritten in einer mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 IX B 18/03, BFH/NV 2003, 1207). - BFH, 22.12.2000 - XI B 128/99
Zeugenbeweis; Sachverständigengutachten
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Die Beschwerdebegründung enthält nämlich im Hinblick auf die Rechtsauffassung des FG, dass der in den vorgelegten Brandversicherungsscheinen ausgewiesene und vom Kläger in Bezug genommene Versicherungswert für eine andere ertragsteuerliche Wertbemessung des Grundstücks als derjenigen durch den Amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen (AlS) nicht herangezogen werden kann, keine substantiierte Darlegung, zu welchem abweichenden Verkehrswert ein vom Kläger gefordertes Sachverständigengutachten gekommen wäre (…vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit unterlassener Einholung von Sachverständigengutachten BFH-Beschlüsse vom 22. August 1996 XI B 152/95, BFH/NV 1997, 239; vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800). - BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97
Berufliche Veranlassung einer Reise - Halten eines Fachvortrags - Nähere …
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Dies gilt insbesondere, wenn --wie im Streitfall-- "eine Aufteilung nur im Wege der griffweisen Schätzung im allgemeinen nach den Angaben des Steuerpflichtigen möglich wäre und keine objektiven, leicht nachprüfbaren Maßstäbe vorhanden sind" (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, unter II. 6.; BFH-Urteil vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, BFH/NV 1998, 157). - BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Abgesehen davon gilt nach ständiger Rechtsprechung der Verzicht auf mündliche Verhandlung --wie im Streitfall-- zugleich als Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme mit der Folge, dass deren Unterlassung im Rechtsmittelverfahren gegen das FG-Urteil nicht mehr gerügt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, m.w.N.; zur entsprechenden Folge bei fehlender Wiederholung von Beweisantritten in einer mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 IX B 18/03, BFH/NV 2003, 1207). - BFH, 28.08.1991 - VI R 59/87
Aufwendungen für das Wohnen als typische Kosten der Lebensführung
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Auch insoweit fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der Einwendungen, weil der auf die Vermietungseinkünfte des Klägers bezogene Umfang der Arbeitszimmernutzung wie auch der korrespondierende Anteil der privaten --die Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berührenden Nutzung (vgl. BFH-Urteile vom 21. November 1986 VI R 173/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262; vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34)-- offenkundig nicht klar und eindeutig nach objektiven Maßstäben abgrenzbar sind. - BFH, 14.06.1988 - V B 38/88
Begrünung der Revision mit einem Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Auch unter dieser Voraussetzung hätte es der Erläuterung bedurft, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könnte (BFH-Beschluss vom 14. Juni 1988 V B 38/88, BFH/NV 1989, 373). - BFH, 22.08.1996 - XI B 152/95
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
- BFH, 24.01.2008 - V B 90/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge …
c) Die Klägerin kann die unterlassene Beweiserhebung auch deshalb nicht rügen, weil sie sich im finanzgerichtlichen Verfahren ebenso wie das FA schriftsätzlich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt hatte (…BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116;… vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725, und vom 22. August 2007 IX B 201/06, juris).
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