Rechtsprechung
| BFH, 30.06.1998 - IX B 29/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 86 Abs. 1 bis 3 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 1 und Abs. 2
- Wolters Kluwer
Akteneinsicht - Vorlage von Akten - Prozeßleitende Verfügung - Förderung des Verfahrens - Rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.12.1982 - IV B 35/82
Ergehen einer isolierten Kostenentscheidung - Erledigungserklärung - Fortsetzung …
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 29/98
Darunter fallen die Entscheidungen, die eine Förderung des Verfahrens zum Ziel haben (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1982 IV B 35/82, BFHE 137, 393, BStBl II 1983, 332).
- BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19
Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß …
Rn. 25 d) Dass durch die Verweigerung der Anforderung der Steuererklärungen das rechtliche Gehör der Antragstellerin derart berührt würde, dass sie ihr Rechtsschutzbegehren nicht effektiv formulieren konnte und ihr deshalb ausnahmsweise eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden müsste (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1998 IX B 29/98, BFH/NV 1999, 62; vom 19. August 2008 III S 38/08, juris, Rz 7;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 71 FGO Rz 7; Schoenfeld in Gosch, § 71 FGO Rz 44), ist nicht erkennbar. - BFH, 26.03.2014 - III B 133/13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Prozessurteil statt …
Auch wenn die Vorlage der vollständigen Akten aus prozessökonomischen Gründen in der Regel bis zur Übersendung der Klageerwiderung zurückgestellt werden kann (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. Juni 1998 IX B 29/98, juris), schließt dies nicht aus, dass für die Auslegung der Klageschrift notwendige Unterlagen (ggf. in Kopie) vorab vom FA zu übersenden bzw. vom FG anzufordern sind. - BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Keine Beschwerde bei Fristsetzung nach § 79 b FGO
Dabei machte er unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1998 IX B 29/98 (BFH/NV 1999, 62) darauf aufmerksam, dass Akteneinsicht in der Regel nicht vor der Klageerwiderung erfolgen müsse und sich unter Umständen erübrige, wenn die Klage unzulässig sei.
- BFH, 17.09.2007 - I B 93/07
Aktenvorlage des FA; unterlassene Anordnung seitens des FG
Dass durch eine etwaige Verweigerung der Akteneinsicht das rechtliche Gehör der Klägerin berührt würde, weil sie ihr Rechtsschutzbegehren nicht effektiv formulieren könnte und ihr deshalb ausnahmsweise eine isolierte Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juni 1998 IX B 29/98, BFH/NV 1999, 62;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 71 FGO Rz 7), ist nicht erkennbar. - FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 11/14
Feststellung der Insolvenzforderung gemäß § 251 Abs. 3 AO
Akten oder Aktenteile, die das Gericht aus seiner Sicht für die Entscheidungsfindung nicht benötigt, braucht es sich nicht vorlegen zu lassen (…BFH-Beschluss vom 12.11.2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Beschluss vom 30.06.1998 IX B 29/98, BFH/NV 1999, 62). - BFH, 07.02.2005 - V B 63/04
Einlegung eines Einspruchs gegen eine Umsatzsteuerprüfungsanordnung durch das …
Dabei machte er unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1998 IX B 29/98 (BFH/NV 1999, 62) darauf aufmerksam, dass Akteneinsicht in der Regel nicht vor der Klageerwiderung erfolgen müsse und sich unter Umständen erübrige, wenn die Klage unzulässig sei.
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