Rechtsprechung
| BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Bindung an das Klagebegehren; Kein Hinausgehen des FG über das Klagebegehren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 S. 2; FGO § 116 Abs. 6; EStG § 17
Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren i.R.d. Grundordnung des Verfahrens bei Änderung des Einkommensteuerbescheids - datenbank.nwb.de
Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.01.2009 - 5 K 4455/04
- BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
Das FG wird zu entscheiden haben, ob es das finanzgerichtliche Verfahren bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren 2 BvL 59/06, in dem das Bundesverfassungsgericht u.a. die Rechtsfrage prüfen wird, ob § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit verfassungswidrig ist, in entsprechender Anwendung des § 74 FGO aussetzt. - BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des …
Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
Es darf dabei dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat, und darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden als der Kläger durch seinen Antrag (einschließlich seiner eigenen Interpretation dieses Antrags) begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 20. November 2003 X B 65/03, BFH/NV 2004, 362). - BFH, 20.11.2003 - X B 65/03
Bindung an das Klagebegehren
Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
Es darf dabei dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat, und darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden als der Kläger durch seinen Antrag (einschließlich seiner eigenen Interpretation dieses Antrags) begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 20. November 2003 X B 65/03, BFH/NV 2004, 362).
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 5 K 1605/16
Rentenzahlungen aus einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen, begünstigten privaten …
Nach diesem Grundsatz darf das Gericht in Anerkennung der privatautonomen Verfügungsfreiheit des Kl. über den Streitgegenstand nicht über das Klagebegehren hinausgehen (BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821). - BFH, 08.03.2012 - V R 49/10
Zum Begriff der Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 UStG - Grundsatz der Bindung an …
Das heißt, das Gericht darf dem Kläger nicht etwas zusprechen, was dieser nicht beantragt hat ("ne ultra petita"), und auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (…BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, BFH/NV 2012, 251; vom 13. Juli 2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821). - BFH, 23.10.2014 - V R 11/12
Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines …
Rn. 26 Aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO folgt, dass das Gericht der Klägerin weder etwas zusprechen darf, was diese nicht beantragt hat ("ne ultra petita") noch über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als die Klägerin durch ihren Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (…BFH-Urteile vom 8. März 2012 V R 49/10, BFH/NV 2012, 1665;… vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, BFH/NV 2012, 251; vom 13. Juli 2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821). - BFH, 18.06.2026 - VII B 110/25
Auslegung des Klagebegehrens
Das Gericht darf danach dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat; es darf auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.10.2011 - IV B 59/10, Rz 14, m.w.N., und vom 13.07.2009 - IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821; vgl. auch Rauda in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 183). - BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10
Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit
Das Gericht darf danach dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat; es darf darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (…BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821).
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