Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 42; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; EigZulG § 4 Satz 2; ; EStG § 10h; ; EStG § 21 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Begründungsanforderungen - Darlegung eines Zulassungsgrundes - Fremdvergleich - Verträge unter Angehörigen - Eigenheimzulage - Klärungsbedürftigkeit - Wohnung - Unentgeltliche Überlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 2; EigZulG § 4 S. 2
Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
§ 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts
Auszug aus BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99
Damit hat das FG seine Entscheidung auch auf die für sich allein tragfähige Begründung gestützt, daß eine Wohnung nicht i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG unentgeltlich überlassen ist, wenn der Nutzungsberechtigte --wie im Streitfall-- seine Berechtigung nicht vom Eigentümer ableitet, insbesondere wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 --zu § 10h EStG--;… Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 1998, § 4 Rz. 25).Die Frage, wem der Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist, ist auf die Voraussetzungen des § 4 Satz 2 EigZulG nicht übertragbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89).
- BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige
Dies setzt jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (vgl. BFH- Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).bb) Die Grundsätze des zur Zurechnung eines Nutzungswertes gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangenen Urteils des BFH vom 28. Februar 1974 VIII R 122/73 (BFHE 112, 139, BStBl II 1974, 457) sind auf § 4 Satz 2 EigZulG nicht übertragbar (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 35).
- BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00
Förderung der Wohnraumerweiterung
Von einem derartigen Überlassen ist aber nicht auszugehen, wenn sich die Nutzungsberechtigten --wie im Streitfall die Eltern der Klägerin-- bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten haben (vgl. die Entscheidungen des BFH vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35; vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 --zu § 10h EStG--). - BFH, 17.05.2006 - IX B 3/06
EigZulG : unentgeltliches Überlassen
Das Finanzgericht (FG) ist mit seinem Urteil nicht von dem in der Beschwerdebegründung benannten BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99 (BFH/NV 2000, 35) abgewichen.Mit seinen dagegen erhobenen Einwendungen rügt der Kläger nach dem tatsächlichen Gehalt seines Beschwerdevorbringens, das FG habe die Grundsätze des Beschlusses in BFH/NV 2000, 35 fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalles angewendet; eine Abweichung ergibt sich daraus nicht (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, m.w.N.).
- BFH, 05.09.2001 - X R 141/97
Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG
Auch der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat bei Vorbehalt eines Nutzungsrechts anlässlich der Veräußerung eine Überlassung der Wohnung i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG vom Eigentümer an den Nutzungsberechtigten verneint (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35). - FG Nürnberg, 08.05.2002 - III 242/01
Einräumung eines dinglichen Wohnrechts für den Verkäufer beim Erwerbsvorgang
Die Kläger können sich auch nicht auf den Beschluss des BFH vom 19.7.1999 ( IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35 ) berufen.Dies ist nicht der Fall, wenn das Eigentum bereits vor dem Erwerb oder gleichzeitig mit dem Erwerbsvorgang mit einem dinglichen Nießbrauchsrecht belastet wird (BFH-Beschluss vom 19.7. 1999 a. a. O.; und BFH-Urteil vom 14.10.1998 X R 56/96, BStBl II 1999, 89).
- FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08
Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an …
16 a) Die hier in Betracht kommende letztere Alternative setzt nach der Rechtsprechung jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (…BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281;… vom 26. Februar 2002 X R 4/00, BFH/NV 2002, 1140; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35;… Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG/Nebengesetze, § 4 EigZulG, Rz. 23 [Mai 2009]).Durch Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige soll die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich gefördert werden, nicht jedoch die Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistung eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (…BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1635; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).
- BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
EigZulG : unentgeltliche Überlassung an Angehörige
Durch Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige soll die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich gefördert werden, nicht jedoch die Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistung eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35). - BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07
"Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer …
Zwar ist vorliegend eine neue Wohnung hergestellt worden; Voraussetzung für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist aber, dass der Nutzende seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35, m.w.N.;… vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842). - BFH, 24.10.2007 - IX B 122/07
Eigenheimzulage; Unentgeltlichkeit
Er trägt der Zwecksetzung der Eigenheimzulage, die Bildung von Wohnungseigentum zu fördern, Rechnung (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35). - BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03
Eigenheimzulage: vorbehaltenes Nutzungsrecht
Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. dazu --§ 4 Satz 2 EigZulG als Folgevorschrift zu § 10h EStG-- BRDrucks 498/95; zur Intention des § 10h EStG die BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89, und vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002, 480, sowie zu § 4 EigZulG den BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35). - FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07
Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern …
- FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/03
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen
- FG Niedersachsen, 28.12.2006 - 14 K 95/03
Voraussetzungen der Gewährung und Festsetzung von Eigenheimzulage bei Nutzung des …
- FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 252/05
Anspruch auf Festsetzung einer Eigenheimzulage und Kinderzulage; Gewährung einer …
- FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05
Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für …
- FG Niedersachsen, 06.10.2010 - 9 K 199/08
Vereinbarkeit der Eigenheimzulagenbegünstigung eines Sohnes mit der Gestattung …
- FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 191/99
Eigenheimzulage: Keine unentgeltliche Überlassung
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