Rechtsprechung
| BFH, 21.05.1999 - IX B 60/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - Offenkundigkeit - Begründung eines Steuerbescheids - Betriebsprüfungsbericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 110 § 126 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 3
Wiedereinsetzung; Wegfall des Hindernisses vor Fristende - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.12.1986 - IV R 184/84
Unvorhersehbare zeitweilige Verhinderung ist kein Grund für Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BFH, 21.05.1999 - IX B 60/99
Im übrigen hat der BFH bereits entschieden, daß die Regelungen über die Wiedereinsetzung (§ 110 AO 1977) regelmäßig nicht anwendbar sind, wenn das Hindernis noch vor Fristende wegfällt und die fristgebundene Handlung zumutbarerweise innerhalb der verbliebenen Frist noch rechtzeitig vorgenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 303). - BFH, 11.12.1991 - II B 47/91
Keine Haftung gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, wenn der Erlös aus der Veräußerung …
Auszug aus BFH, 21.05.1999 - IX B 60/99
Der Beschwerdeführer muß dartun, daß die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage im Interesse der Fortbildung und einheitlichen Anwendung des Rechts geklärt werden müsse (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1991 II B 47/91, BFHE 166, 302, BStBl II 1992, 348). - BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung
Auszug aus BFH, 21.05.1999 - IX B 60/99
Wenn die Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage nicht offenkundig ist, muß in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auch schlüssig und substantiiert dargelegt werden, daß die Rechtsfrage im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 220).
- FG Hessen, 15.07.2025 - 11 V 630/25
Zur Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines …
Fällt das Hindernis daher fort, bevor die zu wahrende Frist abgelaufen ist - wie z.B. im Fall der Urlaubsrückkehr kurz vor Fristablauf -, ist § 110 Abs. 1 S. 1 AO insoweit i.d.R. nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteile vom 11.12.1986 - IV R 184/84, BStBl II 1987, 303;… vom 05.11.1987 - IV R 354/84, BFH/NV 1988, 614; BFH-Beschluss vom 21.05.1999 - IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313; FG Köln, Urteil vom 14.07.1988 - 5 K 282/88, EFG 1989, 2;… Brandis, a.a.O.;… Söhn, a.a.O.).Vor diesem Hintergrund ist § 110 AO regelmäßig nicht anwendbar, wenn das Hindernis noch vor Fristende wegfällt und die fristgebundene Handlung zumutbarerweise innerhalb der verbliebenen Frist noch rechtzeitig vorgenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1986 - IV R 184/84, BStBl II 1987, 303; BFH-Beschluss vom 21.05.1999 - IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313; FG Münster, Urteil vom 16.04.1984 - VI 6273/83 E, EFG 1984, 586; FG Köln, Urteil vom 14.07.1988 - 5 K 282/88, EFG 1989, 2;… Söhn, a.a.O.;… Bruns in Gosch, AO/FGO, § 110 AO Rn. 82).
Welcher Zeitraum insoweit ausreichend ist, wird unterschiedlich beurteilt: So erachtete der BFH einmal fünf Tage (…vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1987 - IV R 354/84, BFH/NV 1988, 614) als ausreichend und ein anderes Mal einen Zeitraum von "noch fast zwei Wochen" (vgl. BFH-Beschluss vom 21.05.1999 - IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 14.07.1988 - 5 K 282/88, EFG 1989, 2); auch im Schrifttum wird sich - für den Steuerpflichtigen am großzügigsten - für eine Frist von zwei Wochen ausgesprochen (arg. § 56 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 FGO) (…vgl. Brandis, a.a.O.).
- BFH, 30.05.2001 - X B 7/01
Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung …
In gesteigertem Maße gilt dies hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die als prinzipiell geklärt anzusehen sind (…BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, …und vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629) - wie etwa auch die in der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen der Wiedereinsetzung im Allgemeinen (…BFH in BFH/NV 2000, 59) und im Rahmen des § 126 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) im Besonderen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313).
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