Rechtsprechung
| BFH, 18.12.2006 - IX B 88/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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AO 1977 § 60 Abs. 3; ; AO 1977 § 183; ; FGO § 48; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 48 Abs. 2; ; FGO § 60 Abs. 6 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 183 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 1 § 60 Abs. 3
Notwendige Beiladung - datenbank.nwb.de
Notwendige Beiladung bei Einkünften, die gesondert und einheitlich festgestellt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 16.03.2006 - 15 K 855/03
- BFH, 18.12.2006 - IX B 88/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.07.1998 - IX B 79/98
Erbengemeinschaft - Eigentümer eines Grundstücks - Vermietung und Verpachtung - …
Auszug aus BFH, 18.12.2006 - IX B 88/06
Dies gilt im Falle der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften (u.a. aus Vermietung und Verpachtung) grundsätzlich für alle nach § 48 FGO Klagebefugten, die den Feststellungsbescheid nicht selbst angefochten haben (z.B. BFH-Beschluss vom 2. Juli 1998 IX B 79/98, BFH/NV 1999, 64, m.w.N.). - BFH, 05.02.1985 - IX B 55/84
Überprüfung einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO i einem …
Auszug aus BFH, 18.12.2006 - IX B 88/06
Der Kläger ist durch den angefochtenen Beiladungsbeschluss beschwert, weil ein notwendig Beigeladener gemäß § 60 Abs. 6 Satz 2 FGO abweichende Sachanträge stellen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40).
- BFH, 15.12.2021 - XI B 5/21
Zur Beiladung nach § 174 Abs. 5 AO
Denn befugt, eine Beschwerde gegen einen Beiladungsbeschluss einzulegen, ist auch der Kläger selbst (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.02.1985 - IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40; vom 18.12.2006 - IX B 88/06, BFH/NV 2007, 744).
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