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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 17.01.2005 | BFH

Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04   

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https://dejure.org/2004,10993
BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04 (https://dejure.org/2004,10993)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2004 - IX B 98/04 (https://dejure.org/2004,10993)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2004 - IX B 98/04 (https://dejure.org/2004,10993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1 S. 1 § 57; ZPO § 42 § 48
    Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.08.2001 - VII S 5/01

    Vollstreckungsmaßnahme - Befangenheit - Ausschluß eines Richters - Richter als …

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2022, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40, jeweils m.w.N.).

    Lassen Gründe in der Person eines anderen als des Beteiligten die Unvoreingenommenheit des Richters zweifelhaft erscheinen, ergibt sich für den Beteiligten hieraus nur dann ein Ablehnungsrecht, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die innere Einstellung des Richters zu einem Beteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 40, m.w. Rechtsprechungsnachweisen; Brandis in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Tz. 19;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 51 Rz. 48).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Diese Anzeige ist den Beteiligten vor einer Entscheidung des Senats über die Mitwirkung des A zur Stellungnahme übersandt worden (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 1993 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2022, …und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 23.08.1995 - 9 W 78/95
    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Im Streitfall ist diese schon deshalb nicht begründet, weil --wie aus den eingereichten Schriftsätzen ersichtlich-- das Mitglied der bevollmächtigten Sozietät, mit dem sich A in besonderer Weise freundschaftlich verbunden fühlt, nicht der in der rechtshängigen Sache tätige Bearbeiter ist (s. dazu z.B. Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 23. August 1995 9 W 78/95, OLGR Celle 1995, 272, betr. Fall der engen Verwandtschaft;… vgl. auch Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 42 Rn. 13).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 237/09

    Richterablehnung wegen persönlicher Beziehungen zu einem Mitglied einer in …

    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).
  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022, Leitsatz 1a;… BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 112/98, BFH/NV 2000, 738;… vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40;… vom 17. September 2002 IV B 108/02, BFH/NV 2003, 73; vom 23. September 2004 IX B 98/04, BFH/NV 2005, 234, unter II., Rz 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in …

    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 2 AR 5/07

    Besorgnis der Befangenheit - Selbstablehnung eines Richters - …

    Bei dieser Beurteilung kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (…LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - MDR 1999, 956; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris).

    Rn. 19 Allein die Tatsache, dass der Richter die Klägerin persönlich seit längerem kennt, reicht nicht aus, um dessen Befangenheit annehmen zu können (siehe Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 5. April 2000 - 1 B 586/99 -, zitiert nach juris; offen gelassen für eine enge Freundschaft BFH, Beschl. v. 23. September 2004, a.a.O.).

  • BFH, 30.12.2008 - I B 171/08

    Inhaltliche Reichweite eines FG-Urteils - Unmittelbare Aufhebung eines …

    Nur wenn die Urteilsformel unter Berücksichtigung der genannten Begleitumstände unklar ist, kann zur Bestimmung der Reichweite des Urteils auf weitere Umstände --insbesondere auf den Inhalt der schriftlichen Urteilsfassung-- zurückgegriffen werden (…BFH-Urteil vom 17. November 1992 VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316; BFH-Beschluss vom 23. September 2004 IX B 98/04, BFH/NV 2005, 234;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 105 Rz 10, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Hierfür kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (…LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - juris; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn 9 m.w.N).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13695
BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04 (1) (https://dejure.org/2005,13695)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2005 - IX B 98/04 (1) (https://dejure.org/2005,13695)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - IX B 98/04 (1) (https://dejure.org/2005,13695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 94; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei fehlerhafter Würdigung des Beteiligten-Vorbringens; NZB bei kumulativer UrteilsbegründungS. 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58;… vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331;… vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt - …

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58;… vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273;… vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331;… vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 07.08.2001 - III B 67/00

    Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (…z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 16.07.2001 - V B 44/01

    Beratungsunternehmen - Veräußerung eines Grundstücks - GmbH - Umbau eines …

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Diese selbständige Begründung, für die kein Zulassungsgrund vorliegt, trägt die Entscheidung des FG; auf die Frage, ob für die andere Begründung ein Zulassungsgrund besteht, kommt es deshalb nicht mehr an (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2001 V B 44/01, BFH/NV 2001, 1620).
  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273;… vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331;… vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 01.07.2003 - IX B 208/02

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, "ob bei der Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht auf die durch das konkrete Mietverhältnis und hier insbesondere durch das Alter des Mieters vermittelte Mietdauer abzustellen" ist, kann im vorliegenden Verfahren --mangels Entscheidungserheblichkeit-- nicht geklärt werden (vgl. zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit als Voraussetzung für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2003 IX B 208/02, BFH/NV 2003, 1534, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2003 - IX B 49/03

    NZB: Berücksichtigung des Beteiligten-Vorbringens

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58;… vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273;… vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (…BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    In Übereinstimmung hiermit haben die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung auch nicht --wie erforderlich-- dargelegt, dass die aufgeworfene Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und aus diesem Grunde über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
  • BFH, 18.06.2002 - IX B 163/01

    NZB; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58;… vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331;… vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 19.01.1983 - I B 80/78
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   BFH - IX B 98/04   

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BFH - IX B 98/04 (https://dejure.org/9999,14622)
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