Rechtsprechung
| BFH, 22.02.2019 - IX B 99/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 2, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2, ZPO § 222, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verpflichtung zur rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsmittels
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verpflichtung zur rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsmittels
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 FGO, § 187 Abs 1 BGB, § 188 Abs 2 BGB, § 222 ZPO, § 155 FGO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verpflichtung zur rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsmittels - IWW
§ 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 54 FGO, § 222 Abs. 1, 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 56 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist durch den Verfahrensbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist durch den Verfahrensbevollmächtigten
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verpflichtung zur rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 9 K 9119/14
- BFH, 22.02.2019 - IX B 99/18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.08.2015 - III B 46/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Sorgfaltspflichten …
Auszug aus BFH, 22.02.2019 - IX B 99/18
Rn. 5 aa) Ein Verschulden i.S. des § 56 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn dieser die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. August 2015 III B 46/15, BFH/NV 2015, 1593, Rz 10).
- FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2019 - 6 K 6271/17
Reichweite der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 22. Februar 2019 als unzulässig verworfen hat (Az. des BFH: IX B 99/18).Nachdem der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 22. Februar 2019 als unzulässig verworfen hat (Az. IX B 99/18), hat der Senat das Verfahren wieder aufgenommen.
- FG Hamburg, 19.09.2024 - 6 K 148/23
Wirksamkeit der StBPPV
Rn. 51 Ein berufsmäßiger Vertreter muss das Verfahrensrecht grundsätzlich kennen; ein Verfahrensrechtsirrtum ist daher in der Regel schuldhaft und wird der Partei nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (vgl. BFH, 22. Februar 2019, IX B 99/18, BFH/NV 2019, 573;… BFH, 27. April 2022, XI B 8/22, BFH/NV 2022, 1057). - FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19
Hinzuschätzungen aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung und Zweifeln an …
Berufsträger sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, wenn sie die "äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt" haben walten lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.8.1993 - VII B 163/93, BFH/NV 1994, 385;… vom 24.1.2005 - III B 34/03, BFH/NV 2005, 720; vom 22.2.2019 - IX B 99/18, BFH/NV 2019, 573;… vom 10.12.2019 - VIII R 19/17, BFH/NV 2020, 375). - FG München, 25.11.2025 - 5 K 2420/23
Formanforderungen an die elektronische Klageeinreichung durch Steuerberater und …
Der Vertreter ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, wenn er die "äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt" hat walten lassen (…Ständige Rspr.: vgl. nur BFH-Beschluss vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720, Rz. 10, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780, Rz. 18;… BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823, Rz. 5;… vom 15. Mai 2015 II R 28/14, BFH/NV 2015, 1262, Rz. 10 ff.; vom 22. Februar 2019 IX B 99/18, BFH/NV 2019, 573, Rz. 5;… vom 10. Dezember 2019 VIII R 19/17, BFH/NV 2020, 375, Rz. 8). - FG Münster, 12.05.2025 - 2 K 629/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Einspruchsfrist
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten, wie im Streitfall, die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, der Prozessbevollmächtigte also alle Vorkehrungen auch durch entsprechende Organisation seines Büros getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (BFH, Urteil vom 11.07.2017 IX R 41/15, juris; Beschlüsse vom 19.03.2019 II R 29/17, juris; vom 22.02.2019 IX B 99/18, juris).
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