Rechtsprechung
| BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Nutzungsüberlassung eines Grundstücks gegen Entgelt - Erzielung eines Totalüberschusses - Geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR - Angebot ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Geschlossener Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
- BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766; BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, 569, BStBl II 2000, 676, 681).Als Indiz für das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht hat der erkennende Senat die bei Erwerb einer Immobilie getroffene Vereinbarung eines Rückkaufrechts, einer Rückkauf- bzw. Wiederverkaufsgarantie oder eines befristeten Rechts auf Rückübertragung der Anteile angesehen (vgl. im Einzelnen BFH in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, mit Rechtsprechungsnachweisen).
Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (z.B. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676).
Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) nur darauf überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind schon dann rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676).
- BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn …
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (…vgl. BFH-Urteile vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).Als weitere, die Indizwirkung der Rückkaufgarantie entkräftende Beweisanzeichen hat das FG --entgegen der Ansicht der Revision-- zulässigerweise (vgl. BFH-Urteile in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und in BFH/NV 2001, 587) auch Tatsachen in Betracht gezogen, die erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Anlageentscheidung (August 1991) eingetreten sind.
- BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Diese Indizwirkung kann durch andere Beweisanzeichen entkräftet bzw. widerlegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587).Als weitere, die Indizwirkung der Rückkaufgarantie entkräftende Beweisanzeichen hat das FG --entgegen der Ansicht der Revision-- zulässigerweise (vgl. BFH-Urteile in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und in BFH/NV 2001, 587) auch Tatsachen in Betracht gezogen, die erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Anlageentscheidung (August 1991) eingetreten sind.
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766; BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, 569, BStBl II 2000, 676, 681). - BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (z.B. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676). - BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der …
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) nur darauf überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind schon dann rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676). - BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )
Auszug aus BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. BFH-Urteile vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
- FG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 3 K 2585/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
Indiz für das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht ist z.B. die bei Erwerb einer Immobilie getroffene Vereinbarung eines Rückkaufrechts, einer Rückkauf- bzw. Wiederverkaufsgarantie oder eines befristeten Rechts auf Rückübertragung der Anteile (z.B. BFH, Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676, und vom 15. Oktober 2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462 , jeweils m.w.N.).Die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (z.B. BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462 , m.w.N.).
So wurde die Konstruktion des An- und Verkaufs der Kommanditanteile durch den Kläger als gewerblicher Grundstückshandel erstmals mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2003 vorgetragen, nachdem das Gericht im vorangegangenen Aussetzungsverfahren des Klägers zu erkennen gegeben hatte, dass es der jahrelangen Argumentation des Klägers, es lägen (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, nicht folgt, und nachdem auch in der Rechtsprechung des BFH die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht in Fällen mit Rückkaufsgarantie nicht im Sinne des Klägers entschieden worden war (vgl. BFH, Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676, und vom 15. Oktober 2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462 , jeweils m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung …
Eine sich aus einem befristeten Angebot auf Rückübertragung von Gesellschaftsanteilen ergebende Indizwirkung für eine noch nicht endgültige Anlageentscheidung und damit für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene kann aufgrund der Umstände des Einzelfalles widerlegt werden (Urteil des BFH vom 15.10.2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462). - BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
Dabei können zulässigerweise (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650; vom 15. Oktober 2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462) auch Tatsachen Berücksichtigung finden, die erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Anlageentscheidung (Ende 1983) eingetreten sind.
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01
Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG
Die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (z.B. BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 29/99, BFH/NVB 2003, 462). - FG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - 11 K 237/00
Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht trotz Bestehens einer …
Als Indiz dafür hat der Bundesfinanzhof eine beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts oder einer Rückkaufgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BStBl II 2000, 67;… vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587 und vom 15. Oktober 2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462). - VG Osnabrück, 16.01.2003 - 3 A 33/02
Fremdvergleich; Gebrauchsüberlassung; Mietbeihilfe: Unterhaltsleistung; sechs …
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (U. v. 19.10.1999 - IX R 29/99 -, BFHE 190, 173), auf welche der Kläger verweist, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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