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Rechtsprechung
   BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,483
BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99 (https://dejure.org/2002,483)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2002 - IX R 64/99 (https://dejure.org/2002,483)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - IX R 64/99 (https://dejure.org/2002,483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • Judicialis

    EStG § 7; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Satz 3 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
    Herstellungskosten, wenn drei von vier Ausstattungsmerkmalen (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) auf höheren Standard gebracht werden

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung - Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) - Für den Gebrauchswert eines Wohngebäudes wesentliche Bereiche - Anhebung auf sehr anspruchsvollen Standard - Begriff des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herstellungskosten: Wann liegt wesentliche Verbesserung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
    Herstellungskosten, wenn drei von vier Ausstattungsmerkmalen (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) auf höheren Standard gebracht werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein durch Schenkung erworbenes Wohngebäude

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Renovierung eines Wohnhauses: Werbungs- oder Herstellungskosten? (IBR 2003, 1048)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStDV § 82 b, EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2
    Modernisierung; Umbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 148
  • NJW 2003, 2632 (Ls.)
  • NZM 2003, 610
  • BB 2003, 461 (Ls.)
  • BB 2003, 572
  • DB 2003, 419
  • BStBl 2003 II S. S. 590
  • BStBl 2003 II Seite, 590
  • BStBl II 2003, 590
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Vielmehr führen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, wenn durch sie der Gebrauchswert des Gebäudes als Ganzes gesteigert wird (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, dazu im Einzelnen unten II. 5.).

    b) Eine "wesentliche Verbesserung" i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist gegeben, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 3. a cc).

    Andere Aufwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind (ggf. durch Schätzung) davon abzugrenzen und daneben sofort als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzuziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 3. a cc).

    Da das FA in der Regel nicht in der Lage ist, den ursprünglichen Zustand eines Gebäudes festzustellen, trifft den Steuerpflichtigen insoweit eine erhöhte Mitwirkungspflicht (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 4.).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch dann vorliegen, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a).

    Waren die ursprünglichen Herstellungskosten (oder im Falle des Erwerbs die Anschaffungskosten) vor den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereits verändert worden, etwa durch anderweitige nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten oder eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung --AfaA-- (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG), so ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebende Zustand mit dem nunmehr durch die ausgeführten Arbeiten erreichten Zustand zu vergleichen (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. c).

    Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.

    Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Entgegen der Auffassung des FG erhöht das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden für sich allein ebenfalls nicht notwendigerweise den objektiven Gebrauchswert des Hauses (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, 475, BStBl II 1997, 802;… vom 13. Oktober 1998 IX R 72/95, BFH/NV 1999, 761).

    Im Falle des unentgeltlichen Erwerbs (zur Gesamtrechtsnachfolge vgl. bereits BFH-Urteil in BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802) ist ursprünglicher Zustand i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB grundsätzlich der Zustand des Gebäudes zu dem Zeitpunkt, in dem der Erblasser oder Schenker es in sein Vermögen aufgenommen hat.

    Als solche Verhältnisse sind die tatsächlichen Voraussetzungen anzusehen, nach denen sich entscheidet, ob Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 HGB vorliegen (BFH in BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses - …

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Allerdings ist ein Gebäude nicht schon dann in diesem Sinne unbrauchbar, wenn es nicht vermietbar ist, weil es wegen Abnutzung und Verwahrlosung zeitgemäßen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht, sondern nur bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 841).

  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den …

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes …

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Eine durch Einbau einer Dachgaube erzielte --auch geringfügige-- Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist eine Erweiterung in diesem Sinne, so dass deren Kosten Herstellungskosten sind (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630;… vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    An dem entgegenstehenden Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 5/93 (BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588, dazu bereits Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. November 1996 IV B 3 -S 2211- 78/95, BStBl I 1996, 1258) hält der Senat nicht mehr fest.
  • BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95

    Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Allerdings ist ein Gebäude nicht schon dann in diesem Sinne unbrauchbar, wenn es nicht vermietbar ist, weil es wegen Abnutzung und Verwahrlosung zeitgemäßen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht, sondern nur bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen (…BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Das Merkmal der Erweiterung in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB tritt insoweit hinter das der wesentlichen Verbesserung zurück (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFH/NV 2003, 103, unter II. 2. b).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 107/91

    Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine …

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Gesamtrechtsnachfolger materiell-rechtlich in die steuerrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 107/91, BFHE 172, 362, BStBl II 1993, 874, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95

    Herstellungsaufwand: Umbau Dachterrasse zu Wintergarten

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96

    Erschließungskosten für eine Privatstraße

  • BFH, 13.10.1998 - IX R 72/95

    Herstellungs- oder Werbungskosten bei Generalüberholung

  • BFH, 24.11.1967 - VI R 302/66

    Kanalbaubeitrag - Hauseigentümer - Kanalanschlußgebühr - Aufwendungen auf den …

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05

    Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer …

    Eine reine Umgestaltung von vermieteten Räumen durch Verlegung und Entfernen von Zwischenwänden genügt danach nicht, solange die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben, z.B. wenn sie anders als im Streitfall verbrauchte Teile ersetzen, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Alternative HGB die BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, und vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFH/NV 2003, 406).
  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3193/12

    Einkommensteuerliche Bewertung von Aufwendungen als Herstellungskosten oder als …

    Rn. 26 Eine reine Umgestaltung von vermieteten Räumen duch Verlegung und Entfernen von Zwischenwänden genügt danach nicht, solange die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben, z.B. wenn sie verbrauchte Teile ersetzen, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (BFH, Urteil vom 03.12.2002 IX R 64/99, BStBl II 2003, 590).
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