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Rechtsprechung
   BFH, 10.07.2008 - IX R 86/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8979
BFH, 10.07.2008 - IX R 86/07 (https://dejure.org/2008,8979)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2008 - IX R 86/07 (https://dejure.org/2008,8979)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - IX R 86/07 (https://dejure.org/2008,8979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Feststellungsfrist für Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG

  • Judicialis

    EStG § 10d; ; AO § 181 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Feststellungsfrist für Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG; gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1998 § 10d Abs 3, EStG § 10d Abs 4 S 6, EStG § 52 Abs 25 S 5, AO § 181 Abs 5, GG Art 20
    Festsetzungsfrist; Rückwirkung; Verfassung; Verlustfeststellung; Vertrauensschutz

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1998 § 10d Abs 3, EStG § 10d Abs 4 S 6, EStG § 52 Abs 25 S 5, AO § 181 Abs 5, GG Art 20
    Festsetzungsfrist; Rückwirkung; Verfassung; Verlustfeststellung; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei …

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 86/07
    Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustabzug ist auch dann gemäß § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG gesondert festzustellen, wenn --wie im Streitfall-- eine Einkommensteuerveranlagung für das Verlustentstehungsjahr nicht durchgeführt wurde und wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht mehr durchgeführt werden darf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497, BStBl II 2007, 919).
  • FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 3347/04

    Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung nach Ablauf der für sie …

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 86/07
    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 133, veröffentlicht.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14

    Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen …

    Rn. 5 Mit seiner Revision bringt der Kläger vor, die geltend gemachten Ausbildungskosten seien in der Folge der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juli 2008 IX R 86/07 (BFH/NV 2009, 363) anzuerkennen.
  • FG München, 20.07.2010 - 2 K 2868/08

    Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" im Sinne des § 181 Abs. 5 AO im …

    Ihr Beginn bestimmt sich nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, da die Steuererklärung i.S. des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch die Erklärung zur gesonderten Feststellung ist (§ 181 Abs. 1 Satz 2 AO; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 86/07, BFH/NV 2009, 363).

    Da für die gesonderte Feststellung nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG gemäß § 181 Abs. 2 S. 1 AO eine Erklärungspflicht besteht (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2009, 816; vom 10. Juli 2008 IX R 86/07, BFH/NV 2009, 363), ist die Voraussetzung eines "Antrags" im Sinne des § 171 Abs. 3 AO vorliegend nicht erfüllt.

  • BFH, 11.02.2009 - I R 15/08

    Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist - Anwendbarkeit des § 10d …

    In diesem Zusammenhang muss nicht erörtert werden, ob der Anlauf jener Frist nach § 170 Abs. 1 AO oder nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO zu bestimmen ist (vgl. dazu Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 86/07, BFH/NV 2009, 363, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 30. November 2007, BStBl I 2007, 825).
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