Rechtsprechung
| BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 133a, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, GG Art 103 Abs 1
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133a FGO, § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde - IWW
§ 133a Abs. 4 Satz 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 133a Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Anhörungsrüge gegen die gem. § 116 Abs. 5 Satz 2 Hs. 2 FGO nicht näher begründete Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Absehen von der Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde - und das rechtliche Gehör
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 5 K 5045/16
- BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
- BFH, 27.10.2017 - IX S 21/17
- FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 5 K 5185/17
- FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 5 K 5185/17
- BFH, 05.06.2019 - IX B 114/18
- FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 5 K 5098/17
- FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 5 K 5098/17
- BFH, 10.12.2020 - IX B 114/19
- FG Berlin-Brandenburg, 02.09.2021 - 5 K 5098/17
- FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - 5 K 5009/20
- BFH, 28.07.2022 - IX B 67/21
- BFH, 14.02.2023 - IX B 1/22
- BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
- BVerfG, 20.08.2025 - 1 BvR 845/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86). - BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86). - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten tatsächlich auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG-Beschluss vom 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78, BVerfGE 54, 43); der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt deshalb auch nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen. - BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Aus dem Umstand, dass die Beschlussgründe keine detaillierte Befassung mit sämtlichen Erwägungen der Beschwerdebegründung enthalten (so zum Beispiel die vom Kläger angeführte Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren, des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör), kann nicht darauf geschlossen werden, der Senat habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 07.02.2011 - XI S 29/10, Rz 8). - BFH, 14.02.2023 - IX B 1/22
Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler; Verfahrensrüge
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2023 - IX B 1/22 wird als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 10.06.2015 - I S 7/15
Anhörungsrüge: Keine Gehörsverletzung bei teilweisem Verzicht auf Begründung der …
- BFH, 29.07.2014 - I S 8/14
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verzicht …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - 5 K 5009/20
- BFH, 28.06.2024 - I S 1/24
Gegenstandslose Entscheidung I S 1/24 - Keine Gehörsverletzung bei abweichender …
Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten tatsächlich auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG-Beschluss vom 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78, BVerfGE 54, 43); der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt deshalb auch nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 08.08.2023 - IX S 5/23, BFH/NV 2023, 1219). - BFH, 14.05.2025 - XI S 7/25
Keine Hinweispflicht zu Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Ein Anspruch darauf, dass das Gericht einen Verfahrensbeteiligten "erhört", sich seinen rechtlichen Ansichten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt, ergibt sich hingegen aus dem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2023 - IX S 5/23, BFH/NV 2023, 1219, Rz 3;… vom 14.06.2023 - XI S 2/23, BFH/NV 2023, 1095, Rz 10). - BFH, 19.09.2024 - X S 43/23
Anhörungsrüge im Fall eines selbständigen Zwischenverfahrens
Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; z.B. BFH-Beschluss vom 08.08.2023 - IX S 5/23, BFH/NV 2023, 1219, Rz 3). - BFH, 04.09.2024 - XI S 6/24
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der Begründungserleichterung …
Ein Absehen von einer weiteren Begründung vermag daher nicht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) zu verletzen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 07.04.2017 - IX S 3/17, BFH/NV 2017, 1049, Rz 4; vom 08.08.2023 - IX S 5/23, BFH/NV 2023, 1219, Rz 4). - EGMR - 28680/24 (anhängig)
KWIECIŃSKI AND MYCEK v. POLAND
On 3 February 2023 the Warsaw Regional Court granted the complaint and awarded each applicant PLN 2, 000 (file no. IX S 5/23).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".