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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9396
BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08 (https://dejure.org/2008,9396)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2008 - IX ZA 21/08 (https://dejure.org/2008,9396)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2008 - IX ZA 21/08 (https://dejure.org/2008,9396)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 520; ; ZPO § 78 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Prozesskostenhilfeversagung; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs gegen die Zurückweisung einer Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen, hier der Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschl. v. 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634; v. 23. Februar 2005 - XII ZB 1/03, NJW 2005, 1659).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe …

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen, hier der Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschl. v. 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634; v. 23. Februar 2005 - XII ZB 1/03, NJW 2005, 1659).
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Sie sind im Anwaltsprozess nicht vertretungsberechtigt (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765, 3766).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZA 41/06

    Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, n.v.).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: …

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH…, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, juris Rn. 1; vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Eine Entscheidung, die nach dem Gesetz unanfechtbar ist, kann auch über den Umweg einer Gegenvorstellung nicht anfechtbar gemacht werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, Rn. 1 juris und vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, Rn. 2).
  • BGH, 18.03.2010 - III ZB 88/09

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse

    Die als Rechtsbeschwerde und gegen die Beschlüsse des 25. Zivilsenats - Einzelrichterin - des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. September 2009 und 20. Oktober 2009 - 25 W 478/09 - gerichtet anzusehende Eingabe des Klägers vom 2. November 2009 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen; eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof ist im Rahmen der Anordnung einer Kostenvorauszahlung gemäß § 67 Satz 2, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft; darüber hinaus ist die Entscheidung über die Gegenvorstellung des Klägers unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08 - BeckRS 2008, 20234).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06 - Rn. 1, 02. September 2008 - IX ZA 21/08 - Rn. 2 jeweils zitiert nach juris)..
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   BGH, 12.11.2008 - IX ZA 21/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,13708
BGH, 12.11.2008 - IX ZA 21/08 (1) (https://dejure.org/2008,13708)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2008 - IX ZA 21/08 (1) (https://dejure.org/2008,13708)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2008 - IX ZA 21/08 (1) (https://dejure.org/2008,13708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03

    Gleichzeitige Verwerfung der Berufung und Versagung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - IX ZA 21/08
    Für die Zurückweisung der Gegenvorstellung gelten die im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2003 (VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218) für die Unzulässigkeit einer verbundenen Entscheidung angeführten Gründe nicht.
  • BGH, 25.09.2008 - III ZR 198/05

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz für ein …

    Die nunmehr erklärte Aufrechnung mit Gegenforderungen, die der Kläger aus dem Verfahren IX ZA 21/08 herleiten will, ist gegenüber dem Gerichtskostenansatz unbeachtlich.
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