Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2002 - IX ZA 31/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer - Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Übergangsregelung in § 26 Nr. 8 EGZPO - Vorbeugung "einer möglichen Überlastung" des Bundesgerichtshofes - Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Verfassungsmäßigkeit der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Text
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 645
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - IX ZA 31/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in wertabhängigen Revisionszugangsbeschränkungen zur Entlastung eines Bundesgerichts keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen (BVerfGE 19, 323, 327).b) Auch das Rechtsstaatsprinzip ist durch die Übergangsregelung nicht verletzt, weil dieses nicht gebietet, daß der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug hat, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben sein muß (st.Rspr. des BVerfG; vgl. BVerfGE 19, 323, 327, 328 m.w.N.).
- BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - IX ZA 31/02
Dabei muß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident sein, wenn Art. 3 I GG verletzt sein soll (BVerfGE 18, 121, 124 m.w.N.).
- BGH, 14.10.2014 - VIII ZR 240/14
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Abweisung einer Räumungsklage; …
Rn. 2 Entgegen der Auffassung der Klägerin verletzt die Übergangsregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht das Rechtsstaatsprinzip, denn dieses gebietet nicht, dass in allen Fällen das Rechtsmittel der Revision gegeben sein muss (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02, NJW-RR 2003, 645 unter [II] 2 b mwN). - BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- BGH, 31.08.2005 - XII ZR 14/03
Verfassungsmäßigkeit der Unstatthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde in …
- BGH, 06.06.2024 - V ZR 247/23 Rn. 3 2. Die Verfassungsmäßigkeit von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht zweifelhaft (vgl. zur Vorgängerregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14, WuM 2014, 754 Rn. 2; Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02, NJW-RR 2003, 645; allg. zum Instanzenzug BVerfGE 19, 323).
- BGH, 09.01.2020 - IX ZA 18/19
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in § 26 Nr. 8 EGZPO aF (seit dem 1. Januar 2020: § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist verfassungsgemäß (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VII ZA 31/02, NJW-RR 2003, 645;… vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14, WuM 2014, 754 Rn. 2). - BGH, 08.02.2017 - XII ZA 2/17
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgrund einer aussichtslosen …
Insbesondere verstößt die zeitliche Verlängerung der Erfordernis einer Mindestbeschwer für die Eröffnung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (hier: bis zum 30. Juni 2018) nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sich aus der Verfassung keine Anspruch darauf ableiten lässt, dass der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug haben, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben sein müsse (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02 - NJW-RR 2003, 645 und vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14 - WuM 2014, 754). - BGH, 15.03.2011 - IX ZA 13/08
Nichtzulassung einer Revision aufgrund mangeldem Beschwerdewert
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