Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Notwendigkeit einer Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen …
Auszug aus BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).
- BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …
Auszug aus BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15
Das Ablehnungsgesuch ist bereits unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nV). - BGH, 05.03.2015 - III ZR 394/14
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen der Besorgnis der Befangenheit eines …
Auszug aus BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15
Das Ablehnungsgesuch ist bereits unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nV).
- BGH, 22.04.2026 - IX ZA 1/26 Rn. 3 b) Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers ist offensichtlich unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN;… vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, juris Rn. 1; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, juris Rn. 1).
- BGH, 19.09.2016 - IX ZA 37/15
Nachweis der Nichtbescheinigung des Zeitpunkts der Zustellung der Eingaben an die …
Die Ablehnungsgesuche sind unzulässig, weil sie sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wenden und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nv; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, nv;… vom 15. Juli 2016 - IX ZR 25/16, nv Rn. 1). - BGH, 15.12.2015 - IX ZA 27/15
Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen …
Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nv; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, nv). - BGH, 15.07.2016 - IX ZB 25/16
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Unterschiedslose …
Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nv; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, nv).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2015 - IX ZA 6/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 127 Abs. 2, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - IX ZA 6/15
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - IX ZA 6/15
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - IX ZA 6/15
Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet - anders als bei der Revision - keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113). - BGH, 10.01.2008 - IX ZB 109/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - IX ZA 6/15
Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet - anders als bei der Revision - keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113).
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