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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,947
BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04 (https://dejure.org/2004,947)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2004 - IX ZB 114/04 (https://dejure.org/2004,947)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04 (https://dejure.org/2004,947)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung von nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern zur Stellung eines Antrages auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Voraussetzungen für die Einberufung einer Gläubigerversammlung; Begriff des Insolvenzgläubigers; Feststellung einer Insolvenzforderung zur ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung

  • zvi-online.de

    InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3
    Antragsrecht auf Einberufung der Gläubigerversammlung auch für Insolvenzgläubiger mit angemeldeten, aber ungeprüften oder bestrittenen Forderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3
    Einberufung einer Gläubigerversammlung durch Insolvenzgläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einberufung einer Gläubigerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Noch nicht festgestellte Forderungen zählen beim Quorum zur Antragsbefugnis für die Einberufung einer Gläubigerversammlung mit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 278
  • ZIP 2004, 2339
  • MDR 2005, 292
  • NZI 2005, 31
  • WM 2004, 2446
  • Rpfleger 2005, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Kein Ermessen des …

    Auszug aus BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04
    Die Einberufung steht nicht im Ermessen des Insolvenzgerichts (OLG Celle, ZIP 2002, 900;… HK-InsO/Eickmann, aaO § 74 Rn. 3, § 75 Rn. 1;… Kübler in Kübler/Prütting, aaO § 75 Rn. 7;… Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht § 75 InsO Rn. 2).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 138/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf …

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass nicht nachrangige Insolvenzgläubiger grundsätzlich auch dann berechtigt sind, einen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zu stellen, wenn ihre angemeldeten Forderungen noch nicht geprüft oder vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten worden sind (BGH, Beschl. v. 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, ZInsO 2004, 1312, 1313).

    Er hat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (…BT-Drucks. 12/2443, S. 133 zu § 86 des Regierungsentwurfs der Insolvenzordnung) darauf hingewiesen, mit der Vorschrift des § 75 InsO sei bezweckt, den Einfluss der Gläubiger auf den Ablauf des Verfahrens zu stärken (BGH, Beschl. v. 14. Oktober 2004, aaO).

    Zu den bestrittenen, gleichwohl zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Oktober 2004, aaO) Forderungen, die von dem Insolvenzverwalter W. in Höhe von ca. 20 Mio. EUR angemeldet worden waren, hat das Berufungsgericht ebenfalls keinen konkreten Schätzbetrag genannt, sondern lediglich ausgeführt, dass diese Anmeldung zur Verfehlung des Quorums führen "dürfte".

  • BGH, 12.03.2015 - IX ZB 85/13

    Restschuldbefreiungsverfahren: Antragsberechtigung für Versagungsanträge

    Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem Insolvenzverwalter und den übrigen Gläubigern (§§ 176, 178 f InsO) und dem für die Feststellung der Forderung zuständigen Prozessgericht (§ 180 InsO; BGH, Beschluss 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, WM 2004, 2446, 2447;… vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 1/04, NZI 2007, 241 Rn. 7).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04

    Beschwerdebefugnis eines Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung und …

    Wie der Senat schon zum Recht, die Einberufung einer Gläubigerversammlung zu beantragen (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 InsO), entschieden hat, ist das Insolvenzgericht nicht dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen (Beschl. v. 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, WM 2004, 2446, 2447).
  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20

    Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu …

    Weder das Insolvenzgericht noch das Beschwerdegericht sind dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen; dies ist vielmehr Aufgabe des Insolvenzverwalters und der übrigen Gläubiger (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, ZIP 2004, 2339, 2340;… vom 7. Dezember 2006, aaO).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen …

    Das Insolvenzgericht ist nicht dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen (vgl. BGH ZIP 2004, 2339 ff. und NZI 2007, 241 ff.).

    Dass die Beteiligte zu 2. durch die Erhebung der streitgegenständlichen Beschwerde darüber hinaus in Schädigungsabsicht gegenüber dem Beteiligten zu 1. handelt, ist nicht ersichtlich, ebenso wenig ein Missbrauch der formalen Gläubigerstellung (vgl. hierzu BGH ZIP 2004, 2339 ff.).

  • LG Münster, 21.01.2019 - 5 T 742/18

    Einberufung besondere Gläubigerversammlung, Abstimmung über …

    Rn. 17 Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2002, 2 W 9/02, BGH Beschluss vom 14.10.2004, IX ZB 114/04, LG Traunstein, 13.07.2009, 4 T 1939/09 und 1990/09, LG Göttingen, Beschluss vom 11.12.2012, 10 T 63/12, jeweils m.w.N.).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Das Insolvenzgericht ist nicht dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen (vgl. BGH ZIP 2004, 2339 ff. und NZI 2007, 241 ff.).

    Dass die Beteiligte zu 2. durch die Erhebung der streitgegenständlichen Beschwerde darüber hinaus in Schädigungsabsicht gegenüber dem Beteiligten zu 1. handelt, ist nicht ersichtlich, ebenso wenig ein Missbrauch der formalen Gläubigerstellung (vgl. hierzu BGH ZIP 2004, 2339 ff.).

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 238/09

    Insolvenzverfahren: Einberufung der Gläubigerversammlung durch nicht nachrangigen …

    Für die Stellung als Insolvenzgläubiger im Sinne von § 75 InsO kommt es nicht darauf an, ob dieser Anspruch angemeldet, anerkannt oder bestritten worden ist, schon weil es nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist, vor der Entscheidung über die Einberufung einer Gläubigerversammlung sämtliche bestrittene Forderungen zu prüfen (BGH, Beschl. v. 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, NZI 2005, 31 f).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 12 U 156/10

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin an ihre …

    Für die Stellung als Insolvenzgläubiger kommt es nicht darauf an, ob dieser Anspruch angemeldet, anerkannt oder bestritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004, IX ZB 114/04, NZI 2005, 31 [unter II 1];… MünchKomm.Inso/Schumacher, 2. Auflage, § 178 InsO Rn. 67).
  • LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein Gericht zur Einberufung einer …

    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (AG Duisburg NZI 2010, 910 [AG Duisburg 18.08.2010 - 60 IN 26/09]; BGH NZI 2005, 31; OLG Celle ZIP 2002, 900 [OLG Celle 25.03.2002 - 2 W 9/02];… Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O. Rdnr. 10).
  • LG Hamburg, 28.09.2007 - 326 T 58/06

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit des Antrags eines Gläubigers auf Einberufung …

  • LG Essen, 28.09.2009 - 7 T 470/09

    SonstigesZivilrecht, Insolvenzrecht

  • LG Mönchengladbach, 12.08.2013 - 5 T 197/13

    Insolvenzgericht steht hinsichtlich Einbrufung beantragter Gläubigerversammlung …

  • AG Essen, 10.08.2009 - 164 IN 123/08

    Schätzung der maßgeblichen Forderungen aller Absonderungsberechtigter und nicht …

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