Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle einer vollinhaltlichen Kenntnisnahme des Vorbringens durch das Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle einer vollinhaltlichen Kenntnisnahme des Vorbringens durch das Gericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 24.01.2008 - 145 IN 319/07
- LG Wuppertal, 21.04.2008 - 6 T 199/08
- BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08
- BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
- BGH - IX ZB 128/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Aus dem Prozessgrundrecht folgt auch keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 87, 1, 33; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZR 62/07, DStRE 2009, 328, Rn. 5). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Auch ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f). - BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06
Anwendungsbereich der Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Eine Anhörungsrüge kann mit Erfolg nicht darauf gestützt werden, dass dem Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126 - Rn. 2 ff;… vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 f Rn. 5).
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Eine Anhörungsrüge kann mit Erfolg nicht darauf gestützt werden, dass dem Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen sei (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126 - Rn. 2 ff; vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 f Rn. 5). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Art. 103 Abs. 1 GG gibt keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht mit dem Vorbringen einer Partei in der Weise auseinandersetzt, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269, 286). - BGH, 21.02.2008 - IX ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Aus dem Prozessgrundrecht folgt auch keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 87, 1, 33; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZR 62/07, DStRE 2009, 328, Rn. 5).
- BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Anhörungsrüge gegen die Verwerfung einer an sich statthaften Rechtsbeschwerde; …
Das erfordert wiederum den Vortrag von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss, weil Gründe, die insbesondere auch am Maßstab des § 574 Abs. 2 ZPO eine Verwerfung der Rechtsbeschwerde hätten tragen können, nicht erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 1;… vom 8. April 2014 - V ZR 177/13, juris Rn. 4;… vom 15. August 2013 - I ZR 119/12, juris Rn. 2; vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, juris Rn. 1; jeweils mwN).Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt anerkanntermaßen nicht die Verpflichtung, der von einer Partei vertretenen Rechtsauffassung zu folgen oder sich mit ihr sonst in einer Weise auseinander zu setzen, die die Partei für richtig hält (…BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 3;… vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, aaO Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, aaO Rn. 3).
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| BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08 |
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Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
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ZPO § 574 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 24.01.2008 - 145 IN 319/07
- LG Wuppertal, 21.04.2008 - 6 T 199/08
- BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08
- BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
- BGH - IX ZB 128/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
Beschwerdebefugnis einer BGB -Gesellschaft gegen die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08
Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 13 mwN). - BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08
Das Beschwerdegericht durfte hiernach im Freibeweisverfahren die vorliegenden Beweise würdigen, ohne die Zeugen förmlich zu vernehmen, solange es sich aufgrund der vorliegenden Beweise eine persönliche Überzeugung verschaffen konnte, die dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO entsprach (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 217/09, NZI 2010, 680 Rn. 8).
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