Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2009 - IX ZB 170/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 575 Abs. 1; ; ZPO § 575 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Amtsgerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Suhl, 06.07.2009 - B 1591/08
- BGH, 17.09.2009 - IX ZB 170/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.2006 - X ZB 6/06
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Amtsgericht
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - IX ZB 170/09
Das Amtsgericht wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht im Sinne dieser Norm, dass auf die Erinnerung gegen einen Beschluss des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
- BGH, 11.07.2023 - VIII ZB 19/23
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Die als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 13. Dezember 2022 (62 C 43/20) anzusehende, als "Beschwerde", "Nichtzulassungsbeschwerde" und "Revision" bezeichnete Eingabe der Kläger vom 20. Januar 2023 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil weder die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde für diesen Fall vom Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) noch eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde sich aus einer - hier auch nicht erfolgten - Zulassung dieses Rechtsmittels (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) ergeben kann, da der angegriffene Beschluss des Amtsgerichts von einem nicht zur Eröffnung des Rechtsbeschwerdewegs befugten Gericht erlassen worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06, juris Rn. 2; vom 17. September 2009 - IX ZB 170/09, juris Rn. 2).
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