Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2023 - IX ZB 23/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 513 Abs. 1, § 546 ZPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Anspruchs auf Herausgabe von Unterlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ; ZPO § 574 Abs. 2
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Anspruchs auf Herausgabe von Unterlagen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 11.10.2021 - 27 O 347/18
- OLG Stuttgart, 01.06.2022 - 12 U 9/22
- BGH, 09.02.2023 - IX ZB 23/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12
Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - IX ZB 23/22
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 24/12, NJW 2012, 3581 Rn. 8 mwN). - BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17
Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - IX ZB 23/22
Eine bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen ist als Begründung allerdings grundsätzlich unzureichend (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 414/17, FamRZ 2018, 283 Rn. 11 mwN). - BGH, 13.04.2021 - VI ZB 50/19
Berufungseinlegung: Voraussetzungen einer ausreichenden Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - IX ZB 23/22
Auch reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts nur mit allgemeinen Redewendungen zu rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - VI ZB 50/19, ZIP 2021, 1675 Rn. 5).
- OLG Saarbrücken, 13.12.2023 - 5 U 96/22
Haftungsprozess gegen den Insolvenzverwalter wegen fehlerhafter Beratung im …
Erforderlich ist, dass der Berufungskläger nicht nur diejenigen Punkte rechtlicher Art darlegt, die er als unzutreffend ansieht, sondern auch, dass er dazu die Gründe angibt, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - IX ZB 23/22, juris; Beschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, NJW-RR 2016, 1125;… Heßler in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 520 Rn. 37). - OLG Saarbrücken, 04.02.2026 - 5 U 42/25
Grenze des Rechtsmissbrauchs bei Widerruf von Lebensversicherungen nach 28 Jahren
Erforderlich ist, dass der Berufungskläger nicht nur diejenigen Punkte rechtlicher Art darlegt, die er als unzutreffend ansieht, sondern auch, dass er dazu die Gründe angibt, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - IX ZB 23/22, juris; Beschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, NJW-RR 2016, 1125;… Heßler in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 520 Rn. 37).
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