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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11572
BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13 (https://dejure.org/2014,11572)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2014 - IX ZB 31/13 (https://dejure.org/2014,11572)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - IX ZB 31/13 (https://dejure.org/2014,11572)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 63 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Subsidiärhaftung der Staatskasse nach Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenstundung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a InsO, § 63 Abs 2 InsO, § 287 Abs 2 InsO, § 293 Abs 2 InsO, § 298 Abs 1 InsO
    Insolvenzverwaltervergütung: Subsidiärhaftung der Staatskasse nach Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenstundung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen der Subsidiärhaftung der Staatskasse bis zur Kenntniserlangung der Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenstundung durch den Insolvenzverwalter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Subsidiärhaftung der Staatskasse für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

  • zvi-online.de

    InsO § 63 Abs. 2
    Reichweite der Subsidiärhaftung der Staatskasse für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Subsidiärhaftung bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestehen der Subsidiärhaftung der Staatskasse bis zur Kenntniserlangung der Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenstundung durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung der Verfahrenskostenstundung im Restschuldbefreiungsverfahren - und die Treuhändervergütung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Subsidiäre Haftung der Staatskasse für Verwaltervergütung möglich, wenn Verfahrenskostenstundung später entzogen wurde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subsidiäre Haftung der Staatskasse für Verwaltervergütung möglich, wenn Verfahrenskostenstundung später entzogen wurde

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Subsidiäre Haftung der Staatskasse für Verwaltervergütung möglich bei späterem Entzug der Verfahrenskostenstundung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1251
  • MDR 2014, 928
  • NZI 2014, 707
  • WM 2014, 1098
  • Rpfleger 2014, 542
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 75/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Sekundärer Vergütungsanspruchs des …

    Auszug aus BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13
    Dies gilt gemäß § 298 Abs. 1 Satz 2 InsO nur dann nicht, wenn die Kosten des Verfahrens nach § 4a InsO gestundet wurden; in diesem Fall steht dem Treuhänder gemäß § 293 Abs. 2, § 63 Abs. 2 InsO ein Anspruch gegen die Staatskasse zu (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, WM 2013, 519 Rn. 11).

    Wenn der Gesetzgeber dies anders gewollt hätte, hätte er § 63 Abs. 2 InsO nicht auf den Fall der tatsächlich erteilten Kostenstundung beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - IX ZB 123/03, BGHZ 157, 370, 372 ff;… vom 7. Februar 2013 - IX ZB 245/11, WM 2013, 515 Rn. 14; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 14).

    Allerdings besteht dieser Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung eingefordert wird für Tätigkeiten, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH…, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17;… vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09, nv Rn. 3; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 15).

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 245/11

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei …

    Auszug aus BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13
    Wenn der Gesetzgeber dies anders gewollt hätte, hätte er § 63 Abs. 2 InsO nicht auf den Fall der tatsächlich erteilten Kostenstundung beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - IX ZB 123/03, BGHZ 157, 370, 372 ff; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 245/11, WM 2013, 515 Rn. 14;… vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 14).

    Zwar erfolgt die Verfahrenskostenstundung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 InsO jeweils für den Verfahrensabschnitt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZB 245/11, aaO Rn. 16), also für den Abschnitt der Wohlverhaltensperiode insgesamt.

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07

    Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der …

    Auszug aus BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13
    Allerdings besteht dieser Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung eingefordert wird für Tätigkeiten, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17;… vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09, nv Rn. 3;… vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 15).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZA 36/09

    Übernahme der Treuhänderkosten bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung in der …

    Auszug aus BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13
    Allerdings besteht dieser Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung eingefordert wird für Tätigkeiten, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH…, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17; vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09, nv Rn. 3;… vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 15).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes; …

    Auszug aus BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13
    Rn. 16 Ebenso wie bei vorzeitiger Beendigung des Amtes die Vergütung nicht für den gesamten Verfahrensabschnitt an den vormaligen Verwalter oder Treuhänder gezahlt werden muss (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, § 10 InsVV; BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93), muss auch die Sicherstellung durch die Staatskasse nach § 63 Abs. 2 InsO nicht für den gesamten Verfahrensabschnitt fortbestehen.
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei …

    Auszug aus BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13
    Wenn der Gesetzgeber dies anders gewollt hätte, hätte er § 63 Abs. 2 InsO nicht auf den Fall der tatsächlich erteilten Kostenstundung beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - IX ZB 123/03, BGHZ 157, 370, 372 ff;… vom 7. Februar 2013 - IX ZB 245/11, WM 2013, 515 Rn. 14;… vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 14).
  • BGH, 23.04.2026 - IX ZB 36/25

    Die Vergütung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren - und die zu …

    Beantragt der hierzu berechtigte Schuldner schon keine Kostenstundung, wird diese versagt oder handelt es sich um eine juristische Person, liegt das volle Kostenerstattungsrisiko ebenfalls beim Insolvenzverwalter oder Treuhänder (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, WM 2013, 519 Rn. 14; vom 8. Mai 2014 - IX ZB 31/13, WM 2014, 1098 Rn. 9).

    Eine analoge Anwendung von § 63 Abs. 2 InsO wegen einer planwidrigen Regelungslücke und damit einen Anspruch auf Vergütung gegen den Fiskus trotz des Ausnahmecharakters der Bestimmung hat der Senat für den Fall für geboten gehalten, in welchem dem Schuldner die Verfahrenskostenstundung tatsächlich gewährt, diese jedoch später wieder entzogen wurde, soweit es um die Vergütung von Tätigkeiten geht, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, WM 2013, 519 Rn. 15; vom 8. Mai 2014 - IX ZB 31/13, WM 2014, 1098 Rn. 10).

    Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder soll sich auf die gewährte Stundung verlassen können, weil der Gesetzgeber seine Mitwirkung auch in massearmen oder masselosen Verfahren sicherstellen will (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013, aaO; vom 8. Mai 2014, aaO).

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