Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung; Nachholung der Rechtsbeschwerdezulassung durch Ergänzungsbeschluss
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 321 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung; Nachholung der Rechtsbeschwerdezulassung durch Ergänzungsbeschluss - IWW
§ 574 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 321 ZPO, § 319 ZPO, § 568 Satz 2 Nr. 2, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Erstattung der anteiligen Kosten eines von dem weiteren Beteiligten im Streit über die Vergütung seiner Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter eingeholten Privatgutachtens; Verwerfung der Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Erstattung der anteiligen Kosten eines von dem weiteren Beteiligten im Streit über die Vergütung seiner Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter eingeholten Privatgutachtens; Verwerfung der Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung; Nachholung der Rechtsbeschwerdezulassung durch Ergänzungsbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Dessau-Roßlau, 03.04.2012 - 2 IN 121/12
- AG Dessau-Roßlau, 20.07.2015 - 2 IN 121/12
- AG Dessau-Roßlau, 27.08.2015 - 2 IN 121/12
- LG Dessau-Roßlau, 18.12.2015 - 8 T 254/15
- LG Dessau-Roßlau, 15.03.2018 - 8 T 35/16
- BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18
- AG Dessau-Roßlau, 16.11.2018 - 2 IN 121/12
- LG Dessau-Roßlau, 09.04.2020 - 8 T 26/19
- BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20
- AG Dessau-Roßlau, 09.12.2021 - 2 IN 121/12
- LG Dessau-Roßlau, 16.06.2022 - 8 T 32/22
- BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15
Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22
Eine im Beschwerdebeschluss unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nicht durch einen Ergänzungsbeschluss nachgeholt werden (BGH…, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7; vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 Rn. 13).Dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde beschlossen und nur versehentlich nicht im Beschluss ausgesprochen war, muss sich dann aber aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen, die zu seinem Erlass oder seiner Verkündung geführt haben, ergeben, weil nur dann eine "offenbare" Unrichtigkeit vorliegen kann (BGH…, Beschluss vom 12. März 2009, aaO Rn. 8; vom 5. Juli 2017, aaO Rn. 14).
Diese rechtfertigt allenfalls den Schluss, dass das Beschwerdegericht von der Statthaftigkeit der Beschwerde ausgegangen ist, zumal auch die Möglichkeit besteht, das die Rechtsbehelfsbelehrung lediglich versehentlich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 Rn. 15 f).
- BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08
Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des …
Auszug aus BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22
Eine im Beschwerdebeschluss unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nicht durch einen Ergänzungsbeschluss nachgeholt werden (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7;… vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 Rn. 13).Dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde beschlossen und nur versehentlich nicht im Beschluss ausgesprochen war, muss sich dann aber aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen, die zu seinem Erlass oder seiner Verkündung geführt haben, ergeben, weil nur dann eine "offenbare" Unrichtigkeit vorliegen kann (BGH, Beschluss vom 12. März 2009, aaO Rn. 8;… vom 5. Juli 2017, aaO Rn. 14).
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22
Vielmehr wollte das Beschwerdegericht seine Entscheidung an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattung von Privatgutachterkosten (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140) ausrichten. - BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11
Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines …
Auszug aus BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22
Die Verfügung der Kammervorsitzenden vom 21. Juni 2022 kann in zeitlicher Hinsicht keine Berücksichtigung finden, da zum Zeitpunkt der Entscheidung am 16. Juni 2022 für einen Dritten nicht ohne weiteres deutlich nach außen hervorgetreten ist, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde versehentlich unterblieben war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11, WM 2013, 1078 Rn. 13). - BGH, 30.01.2019 - XII ZB 554/18
Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Zulassung; …
Auszug aus BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22
Eine Willensentschließung des Beschwerdegerichts im Sinne einer Zulassungsentscheidung kann daraus nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - XII ZB 554/18, FamRZ 2019, 725 Rn. 10 mwN).
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der …
Weil an einer Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit nach § 42 Abs. 1 FamFG auch Richter beteiligt sein können, die an der Ausgangsentscheidung nicht mitgewirkt haben, kommt eine Berichtigung nach dieser Vorschrift im Hinblick auf eine unterbliebene Zulassungsentscheidung nur dann in Betracht, wenn sich - was hier eindeutig nicht der Fall ist - aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen, die zu seinem Erlass oder seiner Verkündung geführt haben, für Dritte eindeutig ergibt, dass die Rechtsbeschwerde schon im ursprünglichen Beschluss hatte zugelassen werden sollen (…vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 19. Januar 2023 - IX ZB 34/22 - ZInsO 2023, 699 Rn. 9 mwN).
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