Rechtsprechung
| BGH, 14.01.2016 - IX ZB 76/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich Einreichung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 3
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich Einreichung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neumünster, 18.03.2015 - 32 C 1319/14
- LG Kiel, 18.09.2015 - 1 S 193/15
- BGH, 14.01.2016 - IX ZB 76/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
Auszug aus BGH, 14.01.2016 - IX ZB 76/15
Diese Bestimmungen verstoßen weder gegen deutsches Verfassungsrecht (BVerfGE 106, 216, 219 ff; BVerfG NJW 2008, 1293, 1294) noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (vgl. EGMR, Urteil vom 22. März 2007, 59519/00, Staroszczyk/Polen, NJW 2008, 2317). - BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02
Singularzulassung zum BGH
Auszug aus BGH, 14.01.2016 - IX ZB 76/15
Diese Bestimmungen verstoßen weder gegen deutsches Verfassungsrecht (BVerfGE 106, 216, 219 ff; BVerfG NJW 2008, 1293, 1294) noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (vgl. EGMR, Urteil vom 22. März 2007, 59519/00, Staroszczyk/Polen, NJW 2008, 2317). - BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.01.2016 - IX ZB 76/15
Diese Erwägungen gelten in gleicher Weise für das Rechtsbeschwerdeverfahren, das der Gesetzgeber bewusst revisionsähnlich ausgestaltet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512, 1513). - EGMR, 22.03.2007 - 59519/00
Auszug aus BGH, 14.01.2016 - IX ZB 76/15
Diese Bestimmungen verstoßen weder gegen deutsches Verfassungsrecht (BVerfGE 106, 216, 219 ff; BVerfG NJW 2008, 1293, 1294) noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (vgl. EGMR, Urteil vom 22. März 2007, 59519/00, Staroszczyk/Polen, NJW 2008, 2317).
- BGH, 23.07.2020 - I ZR 73/20
Revision in Zivilsachen vor dem BGH: Fehlende Postulationsfähigkeit eines …
Unabhängig davon, dass er einräumt, keine spezielle Expertise im Revisionsrecht zu haben, ist es mit der Verfassung vereinbar, dass die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht wird, zu denen, insbesondere in der Revisionsinstanz, auch die ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten gehören kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. September 1991 - 1 BvR 1076/91, juris Rn. 5;… EGMR, NJW 2008, 2317 Rn. 128; BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2011 - V ZB 297/10, AnwBl 2011, 397 Rn. 3; Beschluss vom 14. Januar 2016 - IX ZB 76/15, juris Rn. 1).
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