Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4a Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes vor Stundung der Verfahrenskosten; Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe durch einen mittellosen Schuldner
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Beratungshilfe statt Prozesskostenhilfe für mittellosen Schuldner
- zvi-online.de
InsO §§ 4, 4a; ZPO § 114; BerHG § 1
Gewährung von Beratungshilfe statt Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Vorbereitung eines Insolvenzantrags durch mittellosen Schuldner - ra.de
- RA Kotz
Verbraucherinsolvenzverfahren - mittelloser Schuldner
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 4 § 4a; ZPO § 114; BerHG § 1
Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vorbereitung eines Insolvenzantrags nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt im Verbraucherinsolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 30.03.2006 - 15 IK 1055/06
- LG Chemnitz, 01.06.2006 - 3 T 418/06
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1347
- MDR 2007, 976
- NZI 2007, 418
- NZI 2008, 35
- FamRZ 2007, 1014
- WM 2007, 1035
- Rpfleger 2007, 422
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der …
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06
Insbesondere schließen die Stundungsvorschriften nach der Rechtsprechung des Senats die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nicht aus (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02, NZI 2003, 556, 557, insoweit in BGHZ 156, 92 nicht abgedruckt). - BGH, 24.07.2003 - IX ZA 12/03
Zulässigkeit eines Regelinsolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06
Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten voraussetzt, vor einer Stundung also nicht möglich ist (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648; § 4a Abs. 2, § 305 InsO; §§ 119, 121 ZPO;… vgl. auch HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 4a Rn. 37). - BGH, 03.11.2005 - IX ZB 211/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06
Damit hat der Senat auch zum Ausdruck gebracht, dass die Stundungsregelung des § 4a InsO in diesem Verfahrensabschnitt vorrangig und abschließend ist (BGH, Beschl. v. 3. November 2005 - IX ZB 211/03, n.v.;… ebenso: Jaeger/Eckardt, InsO § 4a Rn. 15, HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 4a Rn. 3;… HmbKomm-InsO/Rüther, § 4 Rn. 27;… FK-InsO/Schmerbach 4. Aufl. § 13 Rn. 78).
- BGH, 09.10.2014 - IX ZA 20/14
Insolvenzverfahren: Verfahrenskostenstundung oder Prozesskostenhilfe im …
Im Übrigen würde die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 4a Abs. 2 Satz 1 InsO die Stundung der Verfahrenskosten für diesen Verfahrensabschnitt voraussetzen, welche die Schuldnerin aber nicht beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 94/06, NZI 2007, 418 Rn. 3 mwN). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 184/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts vor Stundung der Verfahrenskosten
Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten voraussetzt, vor einer Stundung also nicht möglich ist (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648; v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035).Für das Stundungsverfahren selbst kann der Schuldner grundsätzlich nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts verlangen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02, NJW 2003, 2910, 2911 [insoweit in BGHZ 156, 92 nicht abgedruckt]); die Stundungsregelung des § 4a InsO ist in diesem Verfahrensabschnitt vorrangig und abschließend (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 aaO).
Weitergehender Bedarf nach einer kostenfreien Hilfe bei der Einreichung eines Insolvenzantrages besteht nicht (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 aaO).
- BGH, 17.01.2008 - IX ZR 184/06 Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten voraussetzt, vor einer Stundung also nicht möglich ist (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648; v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035).
Für das Stundungsverfahren selbst kann der Schuldner grundsätzlich nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts verlangen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02, NJW 2003, 2910, 2911 [insoweit in BGHZ 156, 92 nicht abgedruckt]); die Stundungsregelung des § 4a InsO ist in diesem Verfahrensabschnitt vorrangig und abschließend (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 aaO).
Weitergehender Bedarf nach einer kostenfreien Hilfe bei der Einreichung eines Insolvenzantrages besteht nicht (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 aaO).
- KG, 13.09.2011 - 1 W 462/10
Vergütung eines Anwaltsbetreuers: Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens für …
Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass dem Schuldner bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Beratungshilfe zu gewähren sei (BGH, MDR 2007, 976 und Beschluss vom 17. Januar 2008 - IX ZB 184/06 -, Juris;… vgl. auch Schmerbach, in: FK-Inso, 6. Aufl., § 13, Rdn. 139). - LG Mannheim, 25.01.2010 - 4 T 212/09
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Verbraucherinsolvenz
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4 a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten jedoch voraus; eine Beiordnung ist also vor einer Stundung nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2007, Az. IX ZB 94/06, m.w.N.; zitiert nach juris).Damit hat der Bundesgerichtshof auch zum Ausdruck gebracht, dass die Stundungsregelung des § 4 a InsO in diesem Verfahrensabschnitt vorrangig und abschließend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2007, Az. IX ZB 94/06, m.w.N.; zitiert nach juris).
- BGH, 17.01.2008 - IX ZB 175/06
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags keine Prozesskostenhilfe bewilligt und kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 179/06
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags keine Prozesskostenhilfe bewilligt und kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 195/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Stellung eines Insolvenzantrags
Es ist rechtlich geklärt, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten voraussetzt, vor einer Stundung also nicht möglich ist (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648; v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035;… HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 4a Rn. 37). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 202/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren
Es ist rechtlich geklärt, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten voraussetzt, vor einer Stundung also nicht möglich ist (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648; v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035;… HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 4a Rn. 37). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 167/06
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags keine Prozesskostenhilfe bewilligt und kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 94/06, WM 2007, 1035). - LG Coburg, 19.10.2016 - 41 T 109/16
Keine Verfahrenskostenstundung im Nachlassinsolvenzverfahren
- BGH, 30.06.2010 - IX ZA 10/10
Rechtsweg für den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die …
- OLG Jena, 20.08.2012 - 9 W 345/12
Beratungshilfe - Schuldnerberatungsstelle als andere Möglichkeit der Hilfesuche
- AG Halle/Saale, 20.08.2010 - 103 II 3653/10
Verbraucherinsolvenz: Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch
- BGH, 17.01.2008 - IX ZB 203/06
- AG Berlin-Lichtenberg, 05.06.2009 - 39 IK 38/09
Zurückweisung eines Antrags des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- AG Halle/Saale, 21.09.2010 - 103 II 3768/10
Verbraucherinsolvenz: Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch
- AG Stendal, 15.09.2007 - 64 UR II (T) I 1367/06
Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle als andere Möglichkeit für eine Hilfe …
- AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11
Inanspruchnahme von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch im …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".