Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2005 - IX ZR 143/03 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Schadensschätzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 05.09.2002 - 4 O 26/98
- OLG Braunschweig, 28.05.2003 - 3 U 222/02
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 143/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den …
Hätte der Insolvenzverwalter die Forderung nicht freigegeben und den Prozess selbst aufgenommen, was schon wegen der dann gegebenen gesetzlichen Einziehungsbefugnis des § 166 Abs. 2 InsO möglich gewesen wäre, bestünden gegen die Prozessführungsbefugnis selbst dann keine Bedenken, wenn die Realisierung von Kostenerstattungsansprüchen des Gegners von vorneherein aussichtslos gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - IX ZR 209/98, BGHZ 148, 175, 177 ff. und BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 143/03, BGHZ 161, 236, 239 ff.).
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