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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,24901
BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25 (https://dejure.org/2026,24901)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2026 - IX ZR 149/25 (https://dejure.org/2026,24901)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2026 - IX ZR 149/25 (https://dejure.org/2026,24901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 InsO, § 108 Abs 3 InsO, § 178 InsO

  • IWW

    § 227 Abs. 1 InsO, § ... 38 InsO, § 108 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 108 Abs. 3 InsO, § 108 Abs. 1 InsO, § 87 InsO, § 55 InsO, §§ 38, 54 f InsO, § 108 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 InsO, § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO, 3 InsO, § 178 Abs. 3 InsO, §§ 174 ff InsO, § 203 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 217 Abs. 1 InsO

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines Anspruchs des Vermieters auf Wiederauffüllung der Kaution in der Insolvenz des Mieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederauffüllung der Mietsicherheit ist keine Insolvenzforderung!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietsicherheit in der Insolvenz: Kann der Vermieter die volle Wiederauffüllung verlangen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters eines Grundstücks auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit in der Insolvenz des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederauffüllung der Mietsicherheit nach Ende des Insolvenzverfahrens ist Neuverbindlichkeit! (IMR 2026, 420)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2026, 757
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 9/12

    Insolvenz des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an Mieten wegen nicht …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    § 108 Abs. 3 InsO hat eine Zäsurwirkung (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - IX ZR 9/12, ZIP 2013, 179 Rn. 11); sie führt in der Sache zu einer gespaltenen Behandlung in zeitlicher Hinsicht (…vgl. MünchKomm-InsO/Hoffmann, 5. Aufl., § 108 Rn. 154, 156).

    Dem folgend hat der Senat die insolvenzrechtliche Einordnung des Anspruchs des Mieters auf insolvenzfeste Anlage einer Barkaution in der Insolvenz des Vermieters anhand der Vorgaben des § 108 Abs. 1 und 3 InsO bestimmt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - IX ZR 9/12, ZIP 2013, 179 Rn. 10 f).

  • BGH, 11.03.2021 - IX ZR 152/20

    Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Ansprüche des Vermieters auf Zahlung von Mietzins und Betriebs- und Nebenkosten sind dagegen Masseverbindlichkeiten, soweit die Erfüllung des Mietverhältnisses für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, ZIP 2011, 924 Rn. 12; Beschluss vom 11. März 2021 - IX ZR 152/20, ZIP 2021, 863 Rn. 3 mwN).

    Entscheidend für Verbindlichkeiten aus einem Mietverhältnis ist damit, inwieweit diese Verbindlichkeit die Gegenleistung für den Teil einer Leistung aus einem gegenseitigen Vertrag darstellt, dessen Erfüllung zur Insolvenzmasse verlangt wird oder für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (BGH, Beschluss vom 11. März 2021 - IX ZR 152/20, ZIP 2021, 863 Rn. 3).

  • BGH, 27.01.2022 - IX ZR 44/21

    Sicherung des Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Die vom Mieter insolvenzfest erbrachte Mietsicherheit bleibt dem Vermieter auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters als Sicherheit erhalten und dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben (BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - IX ZR 44/21, ZIP 2022, 491 Rn. 10 ff).

    Der Vermieter kann bestimmen, mit welcher Schuld des Mieters die Mietsicherheit nach Verwertung verrechnet werden soll; dabei kommt es bei einer Verrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht darauf an, ob die Ansprüche des Mieters als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen sind oder ob es sich um Insolvenzforderungen handelt (…Guhling/Günter/Geldmacher, Gewerberaummiete, 3. Aufl., Anhang zu §§ 562-562d BGB Rn. 344 f;… Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 108 Rn. 161; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2022, aaO Rn. 12).

  • BGH, 18.02.2021 - IX ZB 6/20

    Begründung des Anspruchs auf Einziehung von Wertersatz im Falle der Insolvenz; …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Unerheblich ist hingegen, ob die Forderung selbst schon entstanden oder fällig ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 80/10, NZI 2012, 24 Rn. 7; vom 18. Februar 2021 - IX ZB 6/20, ZIP 2021, 642 Rn. 7 mwN).

    Denn die für § 38 InsO ausreichende schuldrechtliche Grundlage des Anspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - IX ZB 6/20, ZIP 2021, 642 Rn. 7 mwN) für einen bereits im Mietvertrag vereinbarten Anspruch auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit ist jedenfalls dann entstanden, wenn der Mieter Mieten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldig geblieben ist.

  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 336/08

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Zwangsverwalter wegen einer vom …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass es sich beim Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf insolvenzfeste Anlage einer Barkaution um einen (Gegen-)Anspruch aus dem Mietverhältnis handelt (BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 336/08, NJW 2009, 3505 Rn. 10).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 15/04

    Geltendmachung von zur Insolvenztabelle festgestellten Ansprüchen gegen die Masse

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Rn. 28 (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass Masseforderungen auch durch Anmeldung, Anerkennung und Feststellung nicht zu Insolvenzforderungen werden (BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - IX ZR 15/04, BGHZ 168, 112 Rn. 14 ff).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 163/02

    Rechte des Mieters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin zur Masse erbringen und sie der Masse zugutekommen lassen muss, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhalten und nicht auf eine Insolvenzforderung beschränkt sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 163/02, ZIP 2003, 854, 855).
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Ansprüche des Vermieters auf Zahlung von Mietzins und Betriebs- und Nebenkosten sind dagegen Masseverbindlichkeiten, soweit die Erfüllung des Mietverhältnisses für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, ZIP 2011, 924 Rn. 12;… Beschluss vom 11. März 2021 - IX ZR 152/20, ZIP 2021, 863 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 80/10

    Insolvenzverfahren: Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Unerheblich ist hingegen, ob die Forderung selbst schon entstanden oder fällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 80/10, NZI 2012, 24 Rn. 7;… vom 18. Februar 2021 - IX ZB 6/20, ZIP 2021, 642 Rn. 7 mwN).
  • OLG Rostock, 23.10.2025 - 3 U 54/25

    Wiederauffüllung einer Mietsicherheit vor dem Hintergrund eines über das Vermögen …

    Auszug aus BGH, 18.06.2026 - IX ZR 149/25
    Rn. 7 Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZIP 2025, 2833 veröffentlicht ist, hat gemeint, die Forderung der Klägerin bestehe in Form eines Anspruchs der Klägerin auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit und könne jedenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Fortsetzung des Mietverhältnisses zwischen den Parteien wieder gegen die Beklagte geltend gemacht werden.
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