Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2001 - IX ZR 174/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Aufgabe einer Sicherheit - Verwertung einer anderen Sicherheit - Tilgung von Forderungen - Deckung anderer Ansprüche - Verpfändungsvertrag - Zweckerklärung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG § 9
Kein Verstoß der weiten Zweckerklärung im Verpfändungsvertrag gegen § 9 AGBG
Papierfundstellen
- WM 2002, 919
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98
Umfang einer Bürgschaftserklärung
Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 174/99
Zwar ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der formularmäßige umfassende Ausschluß der Bestimmung des § 776 BGB unwirksam (BGHZ 144, 52); jedoch liegt in der Verwertung einer anderen Sicherheit zur Tilgung von Forderungen, die nicht von der Bürgschaft gedeckt sind, keine Aufgabe im Sinne des § 776 BGB, wenn jene Sicherungsmittel, wie im Streitfall, von vorneherein auch zur Deckung der anderen Ansprüche bestimmt waren (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 2/98, WM 2000, 1141, 1144). - BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98
Formularmäßiger Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB
Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 174/99
Zwar ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der formularmäßige umfassende Ausschluß der Bestimmung des § 776 BGB unwirksam (BGHZ 144, 52); jedoch liegt in der Verwertung einer anderen Sicherheit zur Tilgung von Forderungen, die nicht von der Bürgschaft gedeckt sind, keine Aufgabe im Sinne des § 776 BGB, wenn jene Sicherungsmittel, wie im Streitfall, von vorneherein auch zur Deckung der anderen Ansprüche bestimmt waren (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 2/98, WM 2000, 1141, 1144). - BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96
Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen
Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 174/99
Die weite Zweckerklärung im Verpfändungsvertrag ist aus denselben Gründen, die für Sicherungsabreden bei der Grundschuld gelten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Juni 1997 - XI ZR 288/96, ZIP 1997, 1538 m.w.N.), nicht nach § 9 AGBG zu beanstanden.
- BGH, 07.10.2002 - II ZR 74/00
Kündigung einer Pfandrechtsbestellung für Bankverbindlichkeiten eines Dritten
Dabei kann hier offenbleiben, ob diese Klausel mit Rücksicht auf § 1210 Abs. 1 Satz 2 BGB ebenso wie entsprechende Klauseln in Bürgschaftsverträgen (vgl. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB; BGHZ 130, 19, 31 ff.; 143, 95, 96 f. m.w.N.) gegen § 9 AGBG a.F. verstieß (anders zum Pfandrecht BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 174/99, WM 2002, 919) oder jedenfalls gemäß § 3 AGBG a.F. nicht wirksam vereinbart wurde (…vgl. dazu Soergel/Habersack, BGB 13. Aufl. § 1204 Rdn. 22;… Merkel in Schimansky u.a. aaO, § 93 Rdn. 209 sowie BGH, Urt. v. 24. Juni 1997 - XI ZR 280/96, ZIP 1997, 1538 m.w.N. zur Grundschuld) und der Sicherungszweck sich schon deshalb auf den ursprünglichen "Anlaßkredit" beschränkte (vgl. BGHZ 131, 55, 60; 137, 153, 156 f.; 142, 213, 219 f.; 143, 95, 97). - BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung …
Das Teilerlöschen der Verbindlichkeiten aus den Kontokorrentdarlehen bewirkte hier in gleicher Höhe auch das Erlöschen der Bürgschaftsschuld in Höhe von 500.000 DM bzw. 150.000 DM nach §§ 389, 387 f. BGB i.V.m. § 767 Abs. 1 Satz 1 BGB (…vgl. dazu Sprau in Palandt, BGB 67. Aufl. § 765 Rdn. 29;… Habersack in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 767 Rdn. 3;… Herrmann in Erman, BGB 12. Aufl. § 767 Rdn. 3; vgl. auch BGH WM 2002, 919, 922). - OLG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 U 130/04
Haustürgeschäft - Schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines dinglichen …
In anderem Zusammenhang wurde von ihm allerdings ausgesprochen, dass das Schutzbedürfnis desjenigen, der eine Grundschuld bestellt oder Vermögenswerte verpfändet, geringer ist als das eines Bürgen, weil der dingliche Sicherungsgeber regelmäßig nur einen Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens einsetzt und - vor allem - weil er niemals sein künftiges Vermögen verlieren kann (…vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1997 - XI ZR 288/96, WM 1997, 1615 = NJW 1997, 2677; Beschl. v. 04.10.2001 -IX ZR 174/99, WM 2002, 919 = WuB I F 2 Pfandrechte 2.03).
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