Rechtsprechung
| BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um einen Regressanspruch gegen einen Steuerberater wegen Falschberatung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Darlegungs- und Beweislast bei Beratungsverschulden eines Steuerberaters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 28.05.2004 - 22 O 3278/04
- OLG München, 26.07.2006 - 3 U 3987/04
- BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01
Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06
c) Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Waffengleichheit liegt nicht vor, weil es hier nicht um den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zwischen einer Partei und dem Vertreter einer anderen Partei geht (vgl. EGMR, NJW 1995, 1413; BGHZ 150, 334, 341 f). - EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06
c) Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Waffengleichheit liegt nicht vor, weil es hier nicht um den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zwischen einer Partei und dem Vertreter einer anderen Partei geht (vgl. EGMR, NJW 1995, 1413; BGHZ 150, 334, 341 f). - BGH, 09.04.1992 - IX ZR 104/91
Darlegungslast und Schadensermittlung bei entgangenen Gewinn
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06
Da die Pflichtverletzung zur haftungsbegründenden Kausalität gehört, ist nach § 286 ZPO zu beurteilen, ob der Beweis geführt ist (BGH, Urt. v. 9. April 1992 - IX ZR 104/91, WM 1992, 1155, 1156).
- OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die …
Der steuerliche Berater muss seine Betreuung konkret darstellen (BGH, Beschl. v. 16.10.2008 - IX ZR 177/06, GuT 2008, 463). - OLG Celle, 28.10.2024 - 20 U 8/24
Steuerberater; Geschäftsbesorgungsvertrag; Umfassende Tatsachenermittlung; …
Da die Pflichtverletzung zur haftungsbegründenden Kausalität gehört, ist nach § 286 ZPO zu beurteilen, ob der Beweis geführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 177/06, BeckRS 2008, 23053 Rn. 3 …und vom 10. Mai 2012 - IX ZR 167/11, BeckRS 2012, 12405 Rn. 2; jew. mwN). - OLG Celle, 03.11.2025 - 20 U 11/25
Schadensersatz; Steuerberatungsvertrag; Lohnbuchhaltung; Finanzbuchhaltung; …
Da die Pflichtverletzung zur haftungsbegründenden Kausalität gehört, ist nach § 286 ZPO zu beurteilen, ob der Beweis geführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 177/06, BeckRS 2008, 23053 Rn. 3, …und vom 10. Mai 2012 - IX ZR 167/11, BeckRS 2012, 12405 Rn. 2; Senat…, Beschluss vom 28. Oktober 2024 - 20 U 8/24, juris Rn. 44;… MüKoBGB/Heermann, 9. Auf., § 675 Rn. 48; jew. m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
Haftung des Steuerberaters: Hinweispflicht auf Berücksichtigung niedriger …
Das berechtigte Anliegen des Auftraggebers, mit seiner Klage nicht durch unerfüllbare Beweisanforderungen zu scheitern, wird bei negativen Tatsachen dadurch gewahrt, dass das Bestreiten des Beraters nur erheblich ist, wenn er konkret darlegt, wie die Betreuung ausgesehen hat, die er erbracht haben will (BGH GuT 2008, 463; NJW 1996, 2571); insoweit trifft den Steuerberater also eine sekundäre Vortragslast. - AG Hamm, 29.04.2010 - 16 C 265/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz gegen einen Steuerberater …
Das gilt unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen den Steuerberater erhoben werden, also für Beratungsfehler ebenso wie für unzulängliche Sachaufklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZR 177/06 - zitiert nach juris; BGH NJW 1996, 2571). - LG Münster, 19.12.2018 - 110 O 5/18 Auch beim Beweis negativer Tatsachen verbleibt es bei den allgemeinen Beweislastregeln, da die Pflichtverletzung zur haftungsbegründenden Kausalität gehört (BGH, Urteil vom 16.10.2008, IX ZR 177/06, juris, m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung).
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