Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung des Rechtsanwalts: Beratungspflicht zu wirtschaftlichen Fragen vor Abschluss eines Vergleichs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 BGB, § 675 BGB
Haftung des Rechtsanwalts: Beratungspflicht zu wirtschaftlichen Fragen vor Abschluss eines Vergleichs - Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Rechtsanwalts zum Abraten vom Abschluss eines Vegleichs wegen einer mangelnden Rentabilitätserwartung eines Fonds
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; BGB § 166 Abs. 1
Verpflichtung eines Rechtsanwalts zum Abraten vom Abschluss eines Vegleichs wegen einer mangelnden Rentabilitätserwartung eines Fonds - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 25.06.2010 - 3 O 5066/08
- OLG München, 18.10.2011 - 30 U 515/10
- BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11
- BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04
Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11
Rn. 6 a) Es ist nicht Aufgabe des Rechtsanwalts, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946 Rn. 13).
- OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21
Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein …
Hingegen ist es nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, VersR 2009, 1224; Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZR 178/11, juris = BRAK-Mitt 2012, 262 Ls.; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 53/17, juris).Der Rechtsanwalt ist, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart wurde, kein Wirtschaftsberater seines Mandanten und deshalb nicht verpflichtet, diesem auch auf unternehmerischem Gebiet Ratschläge zu erteilen (…Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts 9. Aufl., Kap. 2 Rn. 449; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZR 178/11, juris = BRAK-Mitt 2012, 262 Ls.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Befolgung der Ausführungen einer Partei aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör
- ra.de
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1
Verpflichtung des Gerichts zur Befolgung der Ausführungen einer Partei aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 25.06.2010 - 3 O 5066/08
- OLG München, 18.10.2011 - 30 U 515/10
- BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11
- BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11
Der von dem Kläger als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".