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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2016 - IX ZR 224/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48856
BGH, 15.12.2016 - IX ZR 224/15 (https://dejure.org/2016,48856)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15 (https://dejure.org/2016,48856)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15 (https://dejure.org/2016,48856)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 146 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzanfechtung: Verjährung des Anfechtungsanspruchs wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Insolvenzverwalters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 Abs 1 InsO, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB
    Insolvenzanfechtung: Verjährung des Anfechtungsanspruchs wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Insolvenzverwalters

  • IWW

    §§ 288 ff ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 7 ZPO, § 134 InsO, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grob fahrlässige Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch in einem umfangreichen Verfahren

  • Betriebs-Berater

    Zur grob fahrlässigen Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unkenntnis des Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 146 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die grob fahrlässige Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch in einem umfangreichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 ; InsO § 146 Abs. 1
    Anforderungen an die grob fahrlässige Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch in einem umfangreichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Kenntnis eines Anfechtungsanspruchs nicht unbedingt grob fahrlässig!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Unkenntnis des Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch in einem umfangreichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsbeginn für Insolvenzanfechtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur grob fahrlässigen Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Grob fahrlässige Unkenntnis des Insolvenzverwalters von Anfechtungsansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch nicht unbedingt grob fahrlässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht darf Zeugenbeweis nicht ablehnen, nur weil es vom Gegenteil überzeugt ist (IMR 2017, 122)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzverwalter darf bei Prüfung der Anfechtung nach Gläubigergruppen abstufen (IMR 2017, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 175
  • ZIP 2017, 139
  • NZI 2017, 102
  • WM 2017, 108
  • BB 2017, 65
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als …

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - IX ZR 224/15
    Der Senat hat das Urteil am 30. April 2015 (IX ZR 1/13, NZI 2015, 734) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Rn. 8 aa) Aus dem Urteil des Senats vom 30. April 2015 (IX ZR 1/13, ZInsO 2015, 1323 Rn. 13) ergibt sich, dass die klägerische Forderung dann verjährt ist, wenn der Amtsvorgänger des Klägers noch im Jahre 2007 Kenntnis vom tatsächlichen Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen und von der Person des Anfechtungsgegners erlangt hat oder wenn seine Unkenntnis im Jahre 2007 grob fahrlässig war.

  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 52/14

    Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess einer Wohngebäudeversicherung gegen die …

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - IX ZR 224/15
    Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist demgegenüber unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - IV ZR 52/14, nv Rn. 27 f).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein" …

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - IX ZR 224/15
    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises mit der Begründung, es sei bereits das Gegenteil erwiesen, ist grundsätzlich unzulässig (BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 195/14, NJW-RR 2015, 829 Rn. 9).
  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst"; …

    Der Kenntnis steht die grob fahrlässige Unkenntnis der tatsächlichen Anfechtungsvoraussetzungen gleich (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 1/13, NZI 2015, 734 Rn. 10; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 8).
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 138/21

    Pflichten des Insolvenzverwalters: Überprüfung der ihm bekannten Konten der …

    Grob fahrlässige Unkenntnis des Insolvenzverwalters von den tatsächlichen Anfechtungsvoraussetzungen setzt bei ihm eine besonders schwere, auch subjektiv vorwerfbare Vernachlässigung seiner Ermittlungspflichten voraus (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 1/13, WM 2015, 1246 Rn. 10; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 8;… MünchKomm-InsO/Kirchhof/Piekenbrock, 4. Aufl., § 146 Rn. 11).

    Rn. 22 (1) Grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn der Insolvenzverwalter einem sich aufdrängenden Verdacht nicht nachgeht oder auf der Hand liegende, Erfolg versprechende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnutzt oder sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühen und Kosten beschaffen könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 1/13, WM 2015, 1246 Rn. 10; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 8;… MünchKomm-InsO/Kirchhof/Piekenbrock, 4. Aufl., § 146 Rn. 11;… Uhlenbruck/Hirte/Borries, InsO, 15. Aufl., § 146 Rn. 2f;… Schmidt/Büteröwe, InsO, 20. Aufl., § 146 Rn. 7).

    Sind dem Insolvenzverwalter nur einzelne der anspruchsbegründenden Tatsachen entweder positiv bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, rechtfertigt dies allein noch nicht den Vorwurf der grob fahrlässigen Unkenntnis des Anfechtungstatbestands insgesamt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 21).

    Ebenso darf er zunächst Zahlungen an die institutionellen Gläubiger und erst daran anschließend die Zahlungen an andere Gläubiger auf Anfechtungsansprüche prüfen, so wie er auch nach dem Umfang der Zahlungen an einzelne Gläubiger und deren mutmaßlicher Zahlungsfähigkeit differenzieren darf (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 20).

    Hierbei trifft den Insolvenzverwalter die sekundäre Darlegungslast, wenn und soweit er - anders als der grundsätzlich für die gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB maßgeblichen Umstände darlegungs- und beweispflichtige Anfechtungsgegner, der sich auf die Einrede der Verjährung beruft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 8;… MünchKomm-BGB/Grothe, 9. Aufl., § 199 Rn. 46 mwN) - alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unschwer möglich und zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (st. Rspr., vgl. statt aller: BGH…, Urteil vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 27 mwN;… vom 10. Februar 2022 - IX ZR 148/19, NZI 2022, 397 Rn. 19).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Anmeldung einer Forderung zur Tabelle Informationen enthalten kann, welche dem Insolvenzverwalter die Kenntnis von Anfechtungsansprüchen vermitteln können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, NZI 2017, 102 Rn. 21; vgl. Kubusch/Graf, NZI 2018, 634, 635).

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …

    Rn. 323 Der Senat sieht sich dabei nicht gehindert, insoweit (auch) auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Problematik und zum Erfordernis substantiierten Vortrags zurückzugreifen, wonach ein Sachvortrag zur Begründung eines (Klage-) Anspruchs dann schlüssig dargetan ist, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2016 - IV ZR 52/14;… VersR 2017, 36, 38, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15, WM 2017, 108, 109; BGH…, Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZR 23/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 8; BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6; BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 66/06, WuM 2006, 702 f.; zitiert nach juris, dort Ziffer 21; BGH…, Beschluss vom 26.10.2016 - IV ZR 52/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 29).
  • BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen …

    Insoweit ist stets entscheidend, welche tatsächlichen Anforderungen ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren im einzelnen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, WM 2017, 108 Rn. 20 - Göttinger Gruppe).
  • BGH, 08.02.2018 - IX ZR 92/17

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendung des allgemeinen oder des besonderen …

    Insoweit ist stets entscheidend, welche tatsächlichen Anforderungen ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren im Einzelnen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, WM 2017, 108 Rn. 20 - Göttinger Gruppe).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 U 28/21

    Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Insolvenzanfechtung

    Hierbei ist anerkannt, dass sich eine grobe Fahrlässigkeit nicht alleine daraus ergibt, dass der Insolvenzverwalter in einem umfangreichen Verfahren Zugriff auf die Buchhaltung des Schuldners hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15, NJW-RR 2017, 175 Rn. 20).

    Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter Zugriff auf die Geschäftsunterlagen hat, macht die Unkenntnis von Anfechtungsansprüchen nicht grob fahrlässig (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15, NJW-RR 2017, 175).

    Die Unkenntnis eines Insolvenzverwalters in einem umfangreichen Verfahren von einem Anfechtungsanspruch ist nicht allein deswegen grob fahrlässig, weil der Verwalter Zugriff auf die Buchhaltung des Schuldners hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15, juris 20).

  • OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19

    Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung

    BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - IX ZR 224/15, Rn. 8;.

    Auch im Rahmen der für Verjährungsumstände grundsätzlich bei der beklagten Partei liegenden Darlegungs- und Beweislast traf insoweit die Klägerin die sekundäre Darlegungslast, weil es sich ggf. um in ihrer Sphäre liegende Umstände handelte (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - IX ZR 224/15, Rn. 8;… Urteil v. 17.4.2012 - VI ZR 108/11, Rn. 23).

  • OLG Hamburg, 09.06.2026 - 11 U 137/24
    Allein der Umstand, dass dem Insolvenzverwalter die Geschäftsunterlagen vorliegen, begründet noch keine grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15).

    Er hat insoweit eine Mitwirkungspflicht an der Sachverhaltsaufklärung (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 224/15, juris Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 21.07.2021 - 7 U 134/19

    Rückforderungsanspruch auf Grund insolvenzrechtlicher Anfechtung Einrede der …

    In einem umfangreichen Verfahren genügt der Verwalter den Sorgfaltsanforderungen, wenn er die Suche nach etwaigen Anfechtungsansprüchen strukturiert, indem er zunächst die Buchhaltung der Schuldnerin nach inkongruenten Zahlungen im letzten Monat vor Antragstellung insbesondere an die institutionellen Gläubiger durchforstetet, sodann die Prüfung auf Zahlungen in den letzten drei Monaten vor Antragstellung ausweitetet und anschließend immer weiter in der Prüfung zeitlich zurückgeht (BGH, NJW-RR 2017, 175, Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 28.04.2021 - 2 U 51/22
    Rn. 57 Wenn der Kläger schließlich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2016 (IX ZR 224/15, zitiert nach juris, Rn. 20) verweist, verkennt er, dass dieser Entscheidung ein wesentlich komplexeres Insolvenzverfahren zugrunde lag.

    Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof mit der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 15.12.2016 (IX ZR 224/15) auch zur Frage der groben Fahrlässigkeit des Insolvenzverwalters bereits Entscheidungskriterien vorgegeben.

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2022 - 12 U 4/22

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines …

  • LG Düsseldorf, 10.11.2017 - 10 O 498/16

    Insolvenzanfechtung (Deckungsanfechtung) wegen mittelbarer Zuwendungen der …

  • AG Nürnberg, 06.12.2017 - 19 C 5916/17

    Verjährung des insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs - Grob …

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