Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von Mietzinsverbindlichkeiten als Neumasseschulden mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.07.2005 - 9 O 74/05
- OLG Köln, 24.01.2006 - 22 U 139/05
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LAG München, 21.07.2005 - 4 Sa 243/05
Haftung des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06
Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zwischen dem Berufungsurteil und dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 (4 Sa 243/05) liegt nicht vor.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung
Die Kammer vermochte im Übrigen eine Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zur von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - (zitiert nach juris) bereits deshalb nicht zu erkennen, weil vorliegend - anders als dort - die Frage der Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen seiner Haftung nach § 61 Satz 1 InsO nicht Streitgegenstand und vor diesem Hintergrund dieselbe Rechtsfrage nicht betroffen ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten
Rn. 36 Zum einen betrifft der Rechtssatz des Landearbeitsgerichts München, dass ein Insolvenzverwalter nicht verpflichtet sei, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein Arbeitsverhältnis vorsorglich erneut zu kündigen, wenn zuvor bereits eine Kündigung ausgesprochen worden und diese nicht von vornherein als evident unwirksam anzusehen sei, die Frage der Pflichtwidrigkeit des Handelns des Insolvenzverwalters unter dem Gesichtspunkt einer Schadensersatzpflicht nach § 61 Satz 1 InsO (vgl. hierzu BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, juris).
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