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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11786
BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06 (https://dejure.org/2008,11786)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - IX ZR 26/06 (https://dejure.org/2008,11786)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 (https://dejure.org/2008,11786)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • LAG München, 21.07.2005 - 4 Sa 243/05

    Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06
    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zwischen dem Berufungsurteil und dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 (4 Sa 243/05) liegt nicht vor.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16

    Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung

    Die Kammer vermochte im Übrigen eine Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zur von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - (zitiert nach juris) bereits deshalb nicht zu erkennen, weil vorliegend - anders als dort - die Frage der Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen seiner Haftung nach § 61 Satz 1 InsO nicht Streitgegenstand und vor diesem Hintergrund dieselbe Rechtsfrage nicht betroffen ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14

    Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten

    Rn. 36 Zum einen betrifft der Rechtssatz des Landearbeitsgerichts München, dass ein Insolvenzverwalter nicht verpflichtet sei, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein Arbeitsverhältnis vorsorglich erneut zu kündigen, wenn zuvor bereits eine Kündigung ausgesprochen worden und diese nicht von vornherein als evident unwirksam anzusehen sei, die Frage der Pflichtwidrigkeit des Handelns des Insolvenzverwalters unter dem Gesichtspunkt einer Schadensersatzpflicht nach § 61 Satz 1 InsO (vgl. hierzu BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, juris).
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