Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2004 - IX ZR 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 61 Satz 1; ; InsO § 61 Satz 2; ; InsO § 61; ; InsO § 60; ; InsO § 92; ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung eines Insolvenzverwalters; Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten; Pflichtwidrige Begründung der Masseunzulänglichkeit; Voraussetzungen für die Führung des Entlastungsbeweises durch den Verwalter; Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 60 § 61 S. 1, 2
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 50/03
Die dagegen erhobenen Rügen der Revision greifen im Ergebnis nicht durch (BGH, Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03, z.V.b. in BGHZ).b) Jedoch regelt § 61 InsO - wie die Revision zutreffend geltend macht - ausschließlich die Haftung des Insolvenzverwalters für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten (BGH, Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03).
§ 92 InsO erfaßt den vorliegenden Fall weder unmittelbar noch entsprechend (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03).
Der Verwalter kann den Beweis - wie der Senat im Urteil vom 6. Mai 2004 in der Parallelsache IX ZR 48/03 ausgeführt hat - im allgemeinen nur führen, wenn er eine plausible Liquiditätsrechnung erstellt und diese bis zum Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit ständig überprüft und aktualisiert.
Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - verwiesen.
- BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03
Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines …
Denn die Ersatzzahlung beruht nicht auf einem Leistungsaustausch (BGH, Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 50/03 m.N., n.v.). - BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04
Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter
Dies hat der Senat bereits wiederholt so entschieden (BGH, Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 50/03, n.v.; v. 17. Dezember 2004 - IX ZR 185/03, NZI 2005, 222, 223).Auch in dem in BFHE 102, 327, 330 ff abgedruckten Urteil, auf das sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem der Senatsentscheidung vom 6. Mai 2004 (IX ZR 50/03, n.v.) vorausgegangenen Berufungsurteil (NZI 2003, 263, 266) bezogen hat, ging es nicht um den Ersatz des Vertrauensschadens, sondern um Garantiezahlungen, die der Bundesfinanzhof als Entgelte für eine künftige Leistung beurteilt hat.
- BGH, 01.12.2005 - IX ZR 191/04
Erstattung der Umsatzsteuer auf Schadensersatzleistungen
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 3. November 2005 (IX ZR 140/04, z.V.b.; ebenso schon Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 50/03, n.v.; vom 17. Dezember 2004 - IX ZR 185/03, NZI 2005, 222, 223) näher ausgeführt.
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