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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28298
BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17 (https://dejure.org/2017,28298)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - IX ZR 7/17 (https://dejure.org/2017,28298)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - IX ZR 7/17 (https://dejure.org/2017,28298)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit und Rückgewähr von Ausschüttungen an Kommanditisten einer KG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 Abs 1 InsO, § 169 Abs 1 HGB
    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit und Rückgewähr von Ausschüttungen an Kommanditisten einer KG

  • IWW

    § 143 Abs. 1, § 134 Abs. 1 InsO, § 169 Abs. 1 HGB, § 134 InsO, § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 1 HGB, § 561 ZPO, §§ 143, 134 InsO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtliche Anfechtung von Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen als objektiv unentgeltliche Leistung; Unentgeltlichkeit einer Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis; Gewährung eines Anspruchs auf eine gewinnunabhängige Ausschüttung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrechtliche Anfechtung von Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen als objektiv unentgeltliche Leistung; Unentgeltlichkeit einer Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis; Gewährung eines Anspruchs auf eine gewinnunabhängige Ausschüttung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Anfechtung von Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Auszahlung von im Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 802
  • NZG 2017, 1025
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 189/16

    Insolvenzanfechtung einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners: …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Wie der Senat mit Urteil vom 20. April 2017 (IX ZR 189/16, ZIP 2017, 1284) in einem dieselbe Gesellschaft betreffenden Fall bereits entschieden hat, gewährt der Gesellschaftsvertrag den Kommanditisten einen Anspruch auf die erhaltene Zahlung, dessen Geltendmachung auch die Treuepflicht eines Kommanditisten nicht entgegensteht.

    Dass diese Zinszahlungen auf etwaige Gewinne angerechnet werden, lässt die Verpflichtung zu deren Zahlung nicht für den Fall entfallen, dass Gewinne nicht erwirtschaftet werden (BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 189/16, aaO).

    Vielmehr ist ein Kommanditist, wenn an ihn auf der Grundlage einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet wurde, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den auf die bedungene Einlage geleisteten Betrag herabgemindert ist oder durch die Auszahlung unter diesen Betrag herabgemindert wird oder eine bereits bestehende Belastung vertieft wird, nur dann zur Rückzahlung an die Gesellschaft verpflichtet, wenn der Gesellschaftsvertrag dies hinreichend klar vorsieht (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 189/16, aaO, Rn. 11 mwN).

    Diese Vorschriften betreffen aber ausschließlich die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern im Außenverhältnis und nicht dessen Verhältnis zur Gesellschaft (BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 189/16, aaO, Rn. 12).

  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Rn. 10 a) Über die Regelung des § 169 Abs. 1 HGB hinaus sind Ausschüttungen an die Kommanditisten zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder die Ausschüttung durch das Einverständnis aller Gesellschafter gedeckt ist (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, NJW 2013, 2278 Rn. 9 mwN).

    Solche Ausschüttungen können in der Weise vereinbart werden, dass sie auch insoweit zu gewähren und zu belassen sind, als sie nicht durch Gewinne gedeckt sind, also letztlich in Form einer festen Kapitalverzinsung oder garantierter Mindesttantieme zu Lasten des Kapitals gehen (BGH, Urteil vom 12. März 2013, aaO).

    Dies kann der Senat selbst feststellen, weil Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften nach ihrem objektiven Erklärungsbefund auszulegen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 153/09, NZG 2011, 1142 Rn. 11; vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, NJW 2013, 2278 Rn. 13).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Zahlungen, mit denen eine Kommanditgesellschaft den Anspruch auf Rückgewähr einer Einlage oder auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens erfüllt, sind keine unentgeltlichen Leistungen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 225/09, ZIP 2010, 1455 Rn. 11; vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10, NJW 2014, 305 Rn. 9).

    Dass der Gesellschaftsvertrag keine dahingehende Regelung enthält, steht zwar der Annahme einer gewinnabhängigen Vorabausschüttung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10, NJW 2014, 305 Rn. 40).

    Der Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 18. Juli 2013 (IX ZR 193/10, NJW 2014, 305 Rn. 44) kann insoweit nicht verfangen, als diese Entscheidung Vorauszahlungen auf künftig aller Voraussicht nach nicht anfallende Gewinne betrifft, die nur aus Einlagen neu beitretender Gesellschafter finanziert werden können.

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 225/09

    Insolvenzanfechtung: Umfang des Rückgewähranspruchs bei Anfechtung von …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Zahlungen, mit denen eine Kommanditgesellschaft den Anspruch auf Rückgewähr einer Einlage oder auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens erfüllt, sind keine unentgeltlichen Leistungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 225/09, ZIP 2010, 1455 Rn. 11;… vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10, NJW 2014, 305 Rn. 9).

    Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen können demgegenüber unbeschadet eines ordnungsgemäßen Zustandekommens des Gewinnverwendungsbeschlusses als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO angefochten werden (BGH, Urteil vom 22. April 2010, aaO;… vom 18. Juli 2013, aaO).

    Die Rückzahlung der Einlage stellt in diesen Fällen regelmäßig den Gegenwert für die vom Anleger erbrachte Einlage dar (BGH, Urteil vom 22. April 2010, aaO).

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10

    Steuerberaterhaftung: Geschäftsführer als in den Schutzbereich eines …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen können demgegenüber unbeschadet eines ordnungsgemäßen Zustandekommens des Gewinnverwendungsbeschlusses als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO angefochten werden (BGH…, Urteil vom 22. April 2010, aaO; vom 18. Juli 2013, aaO).

    Der Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 18. Juli 2013 (IX ZR 193/10, NJW 2014, 305 Rn. 44) kann insoweit nicht verfangen, als diese Entscheidung Vorauszahlungen auf künftig aller Voraussicht nach nicht anfallende Gewinne betrifft, die nur aus Einlagen neu beitretender Gesellschafter finanziert werden können.

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Rn. 8 1. Unentgeltlich ist eine Leistung im hier gegebenen Zwei-Personen-Verhältnis, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 133/14, BGHZ 204, 231;… vom 15. September 2016 - IX ZR 250/15, WM 2016, 2312 Rn. 20 f;… vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215 Rn. 10 ff, zVb in BGHZ).
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Rn. 8 1. Unentgeltlich ist eine Leistung im hier gegebenen Zwei-Personen-Verhältnis, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 133/14, BGHZ 204, 231;… vom 15. September 2016 - IX ZR 250/15, WM 2016, 2312 Rn. 20 f; vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215 Rn. 10 ff, zVb in BGHZ).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15

    Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Rn. 8 1. Unentgeltlich ist eine Leistung im hier gegebenen Zwei-Personen-Verhältnis, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 133/14, BGHZ 204, 231; vom 15. September 2016 - IX ZR 250/15, WM 2016, 2312 Rn. 20 f;… vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215 Rn. 10 ff, zVb in BGHZ).
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 153/09

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft: Entscheidung der …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17
    Dies kann der Senat selbst feststellen, weil Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften nach ihrem objektiven Erklärungsbefund auszulegen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 153/09, NZG 2011, 1142 Rn. 11;… vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, NJW 2013, 2278 Rn. 13).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 139/17

    Insolvenzanfechtung: Behandlung von Zahlungen an einen stillen Gesellschafter …

    Auch wenn § 3 des Gesellschaftsvertrags die Verzinsung nicht ausdrücklich als "garantiert" bezeichnet, gleicht der Fall den vom Senat mit Urteilen vom 20. April 2017 (…IX ZR 189/16, WM 2017, 1312 Rn. 10 f) und vom 20. Juli 2017 (IX ZR 7/17, ZInsO 2017, 1843 Rn. 11 f) entschiedenen Sachen.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2022 - 3 U 45/21

    Insolvenzanfechtung; Auszahlung von Scheingewinnen im Schneeballsystem

    Rn. 68 1. a) Unentgeltlich ist im hier gegebenen Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 22.07.2021 - IX ZR 26/20, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 20.07.2017 - IX ZR 7/17, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.12.2021 - 3 U 18/20 , juris Rn. 48 ; jeweils m.w.N.).
  • KG, 06.03.2021 - 14 U 111/19
    Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (BGH…, Urteil vom 06. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, NJW 2019, 1446-1450, Rn. 10 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - IX ZR 7/17, ZinsO 2017, 1843-1844, Rn. 8 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, NJW 2017, 2199-2202, Rn. 10 jeweils nach juris).

    So ist die Auszahlung von Scheingewinnen, bei denen dem Schuldner bewusst ist, dass sie tatsächlich nicht erzielt worden sind, unentgeltlich und damit gemäß § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar (BGH…, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, NJW 2017, 2199-2202, Rn. 21 m.w.N., BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - IX ZR 7/17, ZinsO 2017, 1843-1844, Rn. 8 m.w.N. jeweils nach juris).

  • KG, 06.03.2020 - 14 U 111/19

    Insolvenzanfechtung sowie Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung …

    Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (BGH…, Urteil vom 06. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, NJW 2019, 1446-1450, Rn. 10 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - IX ZR 7/17, ZinsO 2017, 1843-1844, Rn. 8 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, NJW 2017, 2199-2202, Rn. 10 jeweils nach juris).

    So ist die Auszahlung von Scheingewinnen, bei denen dem Schuldner bewusst ist, dass sie tatsächlich nicht erzielt worden sind, unentgeltlich und damit gemäß § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar (BGH…, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, NJW 2017, 2199-2202, Rn. 21 m.w.N., BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - IX ZR 7/17, ZinsO 2017, 1843-1844, Rn. 8 m.w.N. jeweils nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 12 U 30/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen Kommanditist wegen "Scheingewinnbezug"

    Über die Regelung des § 169 Abs. 1 HGB hinaus sind Ausschüttungen an die Kommanditisten zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder die Ausschüttung durch das Einverständnis aller Gesellschafter gedeckt ist (BGH, Urt. v. 20.07.2017 - IX ZR 7/17, NZG 2017, 1025, 1026 Rn. 10;… Urt. v. 20.04.2017 - IX ZR 189/16, NZG 2017, 984 Rn. 9).
  • LG Stuttgart, 07.01.2022 - 27 O 521/20

    Anfechtbarkeit von Scheingewinnen eines Anlegers

    Nach einer Entscheidung des BGH v. 20.07.2017, IX ZR 7/17, können auch Ausschüttungen einer KG so vereinbart werden, dass sie auch dann zu gewähren und zu belassen sind, wenn sie nicht durch Gewinne gedeckt sind, also in Form einer festen Kapitalverzinsung oder garantierter Mindesttantiemen zulasten des Kapitals gehen.
  • LG Köln, 19.03.2024 - 16 O 185/23
    Gleiches gilt für die von dem (…) zitierte Entscheidung BGH, Urteil vom 20.07.2017 - IX ZR 7/17.
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