Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2026 - IX ZR 97/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage bei Vollstreckung eines Teilbetrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 767 Abs 1 ZPO
- IWW
§ 775 Nr. 4, § ... 776 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO, § 767 ZPO, § 767 Abs. 3 ZPO, § 767 Abs. 2 ZPO, § 797 Abs. 4 ZPO, § 795 Satz 1, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 767 Abs. 1, § 795 Satz 1 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe des erfüllten Teilbetrages auch bei Vollstreckung nur wegen des nicht erfüllten Teilbetrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 767 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 767 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Titulierte Forderung teilweise erfüllt: Zwangsvollstreckung (insoweit) unzulässig!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsvollstreckung einer teilweise erfüllten Forderung - und die Vollstreckungsabwehrklage
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Für unzulässig erklärte Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe eines erfüllten Teilbetrags
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 25.05.2022 - 10 O 1030/20
- OLG Frankfurt, 03.04.2023 - 16 U 104/22
- BGH, 22.01.2026 - IX ZR 97/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2026, 381
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15
Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während …
Auszug aus BGH, 22.01.2026 - IX ZR 97/23
Vor einer überflüssigen Vollstreckungsabwehrklage kann sich der Gläubiger durch ein sofortiges Anerkenntnis schützen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 7 mwN).Rn. 8 Grundsätzlich zulässig ist die Vollstreckungsabwehrklage auch dann, wenn sie sich nur auf einen Teil des titulierten Anspruchs bezieht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 8).
Ausnahmsweise verneint wird - unter eng begrenzten Voraussetzungen - das Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn die Vollstreckung unzweifelhaft nicht mehr droht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2016, aaO Rn. 9, 12 und 23 mwN).
- BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84
Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus BGH, 22.01.2026 - IX ZR 97/23
Anderenfalls ist er mit Einwendungen, die zu erheben er unterlassen hat, in späteren Vollstreckungsabwehrklagen ausgeschlossen (§ 767 Abs. 3 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1986 - III ZR 246/84, WM 1986, 1032, 1033).Im Umfang eines Teilbetrags von 56.504,93 EUR hätte das Berufungsgericht daher die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulässig erklären müssen (BGH, Urteil vom 17. April 1986 - III ZR 246/84, WM 1986, 1032, 1033).
Dies gilt wegen § 767 Abs. 3 ZPO auch dann, wenn die teilweise Erfüllung unstreitig ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1986, aaO) oder wenn die Beklagten die Vollstreckung auf den nicht erfüllten Teilbetrag beschränken.
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