Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 18/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 42, 32
- NJW 1964, 1728
- GRUR 1964, 602
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63
Akteneinsicht in Patentsachen
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 18/63
Das bedeutet nun zwar nicht, daß es bei der Entscheidung über die unter die gesetzliche Regelung fallenden Anträge auf das Interesse des Antragstellers an der Akteneinsicht überhaupt nicht mehr ankommen könnte; vielmehr liegt es, wie in dem gleichfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats Ia ZB 233/63 vom 26. Mai 1964 näher ausgeführt ist, schon im Begriff der "Schutzwürdigkeit", die den der Akteneinsicht entgegengestellten Interessen zukommen muß, daß ihre Prüfung im Einzelfall eine Berücksichtigung auch der Interessen des Antragstellers erforderlich machen kann.Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß sich in dem bereits zu 2 b) erwähnten Beschluß des Senats Ia ZB 233/63 vom 26. Mai 1964 namentlich auch Ausführungen zum Begriff des "schutzwürdigen Interesses" im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 3 PatG finden.
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 18/63
Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber die Bestimmung des gesetzlichen Richters von Merkmalen abhängig machen wollte, die im Wortlaut des Gesetzes möglichst klar niedergelegt sind und sich im einzelnen Fall unschwer feststellen lassen (vgl. auch BVerfG vom 24. März 1964 in NJW 1964, 1020 Nr. 2). - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 219/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 18/63
Der 5. Senat hat sich später, wie dem erkennenden Senat aus den gleichzeitig zur Verhandlung und Entscheidung gebrachten Rechtsbeschwerdesachen Ia ZB 219/63 und 233/63 bekannt ist, der vom 4. Senat von Anfang an vertretenen Auffassung angeschlossen und auch für die Einsicht in die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgezogenen Patentanmeldung die Vorschriften des § 24 Abs. 3 PatG angewendet.
- BGH, 19.12.2019 - I ZB 37/19
Schokoladenstäbchen IV - Verletzung des Anspruchs auf gesetzlichen Richter bei …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass diese Vorschrift die Zurückverweisung an einen anderen Senat des Bundespatentgerichts im Wege einer entsprechenden Anwendung von § 563 Abs. 1 Satz 2 und § 577 Abs. 4 Satz 3 ZPO nicht hindert (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 26/01, GRUR 2004, 77, 78 f. [juris Rn. 26] = WRP 2003, 1445 - PARK & BIKE; zu § 41x PatG 1961 und § 108 Abs. 1 PatG 1981 BGH, Beschluss vom 26. Mai 1964 - Ia ZB 18/63, BGHZ 42, 32, 36 f. - Akteneinsicht II …und Beschluss vom 20. Dezember 1988 - X ZB 30/87, GRUR 1990, 346, 348 [juris Rn. 13] - Aufzeichnungsmaterial;… vgl. ferner Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 89 MarkenG Rn. 10;… Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 89 MarkenG Rn. 10;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 89 Rn. 8;… Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 89 Rn. 4).Es kann offenbleiben, ob diese Sichtweise im sodann Gesetz gewordenen Wortlaut hinreichenden Niederschlag gefunden hat (dies verneinend BGHZ 42, 32, 36 f. - Akteneinsicht II).
- BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur …
Die Vorschrift des § 36 d Abs. 1 PatG ist eine dem Gerichtsverfassungsrecht zugehörige "Besetzungsvorschrift" (vgl. BGH GRUR 1964, 310 "Kondenswasserableiter" bei III 2) und als solche von einer "Zuständigkeitsvorschrift" zu unterscheiden (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63] "Akteneinsicht II").Von der genauen Beachtung dieser Vorschrift hängt es ab, ob der "gesetzliche Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden hat (vgl. BGHZ 42, 19, 25 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63] "Akteneinsicht I") und ob eine Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts im Rahmen einer zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absolute Rechtsbeschwerderüge" nach § 41 g Abs. 2 Satz 2 PatG i.V.m. § 551 Nr. 1 ZPO oder im Rahmen einer; nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absoluter Zulässigkeitsgrund" (vgl. BGHZ 39, 331, 335 [BGH 09.05.1963 - II ZR 124/61] "Warmpressen") den unvermeidlichen Erfolg haben muß, daß der Beschluß des nicht vorschriftsmäßig besetzten Senats aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung in vorschriftsmäßiger Besetzung an das Bundespatentgericht, gegebenenfalls also an einen anderen Senat, zurückverwiesen werden muß (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63]/37).
- BGH, 20.12.1988 - X ZB 30/87
Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren vor den Patentgerichten
Der beschließende Senat hat bisher von der Möglichkeit, die Sache an einen anderen Beschwerdesenat zurückzuverweisen, nur in dem Falle Gebrauch gemacht, in dem wegen einer durchgreifenden Besetzungsrüge nach § 41 q Abs. 2 Satz 2 PatG 1961 (= § 100 Abs. 3 Nr. 1 PatG 1981) die Verweisung an einen anders besetzten Senat des Bundespatentgerichts erforderlich war (BGHZ 42, 32, 37 - Akteneinsicht II).
- BGH, 19.07.1967 - Ia ZB 22/66
Festsetzung erhöhter Gebühren eines Patentanwalts - Löschung eines …
Es soll jedoch auch in dieser Frage der richtigen Besetzung des über eine Erinnerung nach § 104 ZPO entscheidenden Beschwerdesenats, die wegen der zwingenden Natur des § 36 d Abs. 1 PatG (vgl. BGHZ 42, 32 "Akteneinsicht II") von besonderer Bedeutung ist, hier der etwaigen Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht vorgegriffen werden, obwohl sich diese Frage, wie noch an anderer Stelle (unten bei II 6) zu bemerken ist, demnächst gerade auch in dem vorliegenden Verfahren stellen wird. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63
Akteneinsicht in Patentsachen
Es kann entgegen der in einer anderen Rechtsbeschwerdesache (Ia ZB 18/63) von der dortigen Antragstellerin geäußerten Meinung auch nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber des Sechsten Überleitungsgesetzes eine gewisse Unklarheit der in § 36 d Abs. 1 PatG niedergelegten Merkmale zur Bestimmung des gesetzlichen Richters in Kauf genommen habe und habe in Kauf nehmen können, weil in Zweifelsfällen die letzte Vorschrift des § 36 d Abs. 1 eingreife, nach der "im übrigen" der Beschwerdesenat in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern entscheidet. - BGH, 29.10.1971 - I ZB 11/71
Zuständigkeit des BGH (BGH) für die Bestimmung des zuständigen Senats des …
Seine Entscheidung ist für die betroffenen Senate zunächst bindend, wenn auch diese Frage gegebenenfalls über die Besetzungsrüge im Rechtsmittelzug überprüft werden kann (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63] - Akteneinsicht II). - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 5/64
Rechtsmittel
Es kann entgegen der in einer anderen Rechtsbeschwerdesache (Ia ZB 18/63) von der dortigen Antragstellerin geäußerten Meinung auch nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber des Sechsten Überleitungsgesetzes eine gewisse Unklarheit der in § 36 d Abs. 1 PatG niedergelegten Merkmale zur Bestimmung des gesetzlichen Richters in Kauf genommen habe und habe in Kauf nehmen können, weil in Zweifelsfällen die letzte Vorschrift des § 36 d Abs. 1 eingreife, nach der "im übrigen" der Beschwerdesenat in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern entscheidet. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 226/63
Rechtsmittel
Es kann entgegen der in einer anderen Rechtsbeschwerdesache (Ia ZB 18/63) von der dortigen Antragstellerin geäußerten Meinung auch nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber des Sechsten Überleitungsgesetzes eine gewisse Unklarheit der in § 36 d Abs. 1 PatG niedergelegten Merkmale zur Bestimmung des gesetzlichen Richters in Kauf genommen habe und habe in Kauf nehmen können, weil in Zweifelsfällen die letzte Vorschrift des § 36 d Abs. 1 eingreife, nach der "im übrigen" der Beschwerdesenat in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern entscheidet. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 222/63
Rechtsmittel
Es kann entgegen der in einer anderen Rechtsbeschwerdesache (Ia ZB 18/63) von der dortigen Antragstellerin geäußerten Meinung auch nicht angenommen worden, daß der Gesetzgeber des Sechsten Überleitungsgesetzes eine gewisse Unklarheit der in § 36 d Abs. 1 PatG niedergelegten Merkmale zur Bestimmung des gesetzlichen Richters in Kauf genommen habe und habe in Kauf nehmen können, weil in Zweifelsfällen die letzte Vorschrift des § 36 d Abs. 1 eingreife, nach der "im übrigen" der Beschwerdesenat in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern entscheidet. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 219/63
Rechtsmittel
Es kann entgegen der in einer anderen Rechtsbeschwerdesache (Ia ZB 18/63) von der dortigen Antragstellerin geäußerten Meinung auch nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber des Sechsten Überleitungsgesetzes eine gewisse Unklarheit der in § 36 d Abs. 1 PatG niedergelegten Merkmale zur Bestimmung des gesetzlichen Richtern in Kauf genommen habe und habe in Kauf nehmen können, weil in Zweifelsfällen die letzte Vorschrift des § 36 d Abs. 1 eingreife, nach der "im übrigen" der Beschwerdesenat in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern entscheidet. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 221/63
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