Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Abwerbung fremder Arbeitskräfte - Sittenwidrigkeit der Abwerbung fremder Arbeitskräfte - Planmäßiges Ausspannen fremder Beschäftigter - Beeinträchtigung der wettbewerblichen Betätigung eines Mitbewerbers durch Abwerbung von Arbeitskräften - Ausbeutung der ...
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Kurzfassungen/Presse
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Abwerbung und Ausspannen fremder Arbeitskräfte
Papierfundstellen
- MDR 1966, 395
- GRUR 1966, 263
- DB 1966, 231
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (3)
- RG, 25.10.1935 - II 106/35
- Feuersozietät 7 -, sittenwidrige Schädigung, sittenwidrige Abwerbung, …
Auszug aus BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63
Denn das Herantreten an Beschäftigte eines Mitbewerbers, um sie zur Aufnahme einer Tätigkeit im eigenen Betrieb zu bewegen, ist für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH GRUB 1961, 482 f - Spritzgußmaschine; RGZ 149, 114, 117).Dies ist bejaht worden, wenn der Abwerbende sich nicht darauf beschränkt, bei der Gewinnung neuer Arbeitskräfte eine Gelegenheit auszunützen, wie sie sich im gewöhnlichen Ablauf des Wirtschaftslebens darbietet, sondern zielbewußt darauf ausgeht, zum eigenen Vorteil dem Mitbewerber Arbeitskräfte auszuspannen, auch auf die Gefahr hin, diesen in seiner geschäftlichen Tätigkeit ernstlich zu behindern (RGZ 149, 114, 120 f; RG GRUR 1934, 608, 609 f; 1936, 504, 509 f; 994, 996; 1938, 137, 139).
So kann schon der - erfolglose - Versuch der Abwerbung eines einzigen Beschäftigten sittenwidrig sein, wenn er den Beginn der Ausführung eines auf einen größeren Umfang angelegten und das Unternehmen des Mitbewerbers ernstlich gefährdenden Abwerbungsplans darstellt (RGZ 149, 114, 118).
- BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60
Spritzgußmaschine
Auszug aus BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63
Ebenso wie es einem Arbeitnehmer im allgemeinen nicht verwehrt sein kann, zur Verbesserung seines wirtschaftlichen Fortkommens seinen Arbeitsplatz zu wechseln, kann es auch für sich allein noch nicht als sittenwidrig angesehen werden, wenn ein Unternehmer Arbeitskräfte einstellt oder abzuwerben versucht, von denen er weiß, daß sie aus dem Betrieb eines Mitbewerbers kommen und von diesem möglicherweise nur ungern entbehrt werden; der Unternehmer handelt sogar auch dann nicht sittenwidrig, wenn er ihnen den Übergang durch Inaussichtstellung höheren Lohnes oder besseren Fortkommens erleichtert (RG GRUR 1936, 994, 996), selbst wenn es sich um Spitzenkräfte handelt (BGH GRUR 1961, 482 f - Spritzgußmaschine). - BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62
Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter
Auszug aus BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63
Beschäftigte der Klägerin mit dem Ansinnen herangetreten sei, sie später in dem von ihm zu gründenden Unternehmen zu beschäftigen (vgl. hierzu Dresden OLG 28, 187;… Würdinger RGRK - HGB 2. Aufl. § 60 Anm. 2; bzgl. des Handelsvertreters: BGHZ 42, 59).
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01
Direktansprache am Arbeitsplatz
Es ist nur dann sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn wettbewerbsrechtlich unlautere Begleitumstände hinzukommen, insbesondere unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Zwecke verfolgt werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1961 - I ZR 26/60, GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgußmaschine; Urt. v. 19.11.1965 - Ib ZR 123/63, GRUR 1966, 263, 264 f. - Bau-Chemie; Urt. v. 22.9.1983 - I ZR 166/81, GRUR 1984, 129, 130 f. = WRP 1984, 134 - shop-in-the-shop; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 33 Rdn. 13; Baumbach/ Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 582 f.; Großkomm.UWG/Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 243 ff.; vgl. auch österr. - BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01
Verabschiedungsschreiben
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1965 - Ib ZR 122/63, GRUR 1966, 263, 264 - Bau-Chemie;… Urt. v. 5.10.1966 - Ib ZR 136/64, GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler;… Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, 549 = WRP 2002, 524 - Mietwagenkostenersatz). - OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15
Wettbewerbswidrigkeit der systematischen Kündigungshilfe einer gesetzlichen …
Das Abwerben von Kunden ist zulässiger Teil des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (vgl. BGH, GRUR 1966, 263, 264 - Bau-Chemie).
- OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 6 W 39/18
Wettbewerbsrechtliche Grenzen für die Abwerbung von Mitarbeitern
Das Abwerben von Mitarbeitern (= Ausspannen) eines Unternehmers, gleichgültig, ob er auf dem Absatzmarkt Mitbewerber ist oder nicht, ist daher lauterkeitsrechtlich grundsätzlich erlaubt (BGH GRUR 1961, 482 - Spritzgussmaschine; BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1984, 129 (130) - shop-in-the-shop I;… BGH GRUR 2006, 426 [BGH 09.02.2006 - I ZR 73/02] Rnr. 18 - Direktansprache am Arbeitsplatz II; Senat, Urteil vom 01.03.2018, 6 U 165/17).Dies gilt auch dann, wenn die Abwerbung bewusst und planmäßig erfolgt (BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie).
- BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99
Mietwagenkosten
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1965 - Ib ZR 122/63, GRUR 1966, 263, 264 = WRP 1966, 139 - Bau-Chemie;… Urt. v. 5.10.1966 - Ib ZR 136/64, GRUR 1967, 104, 106 = WRP 1967, 21 - Stubenhändler;… Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 764). - LG Koblenz, 17.09.2024 - 11 O 12/24
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Abwerbung von Mitarbeitern
Das Abwerben von Mitarbeitern eines Unternehmers, gleichgültig, ob er auf dem Absatzmarkt Mitbewerber ist oder nicht, ist daher lauterkeitsrechtlich grundsätzlich erlaubt (BGH GRUR 1961, 482 - Spritzgussmaschine; BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1984, 129 (130) - shop-in-the-shop I;… BGH GRUR 2006, 426 Rn. 18 - Direktansprache am Arbeitsplatz II; OLG Karlsruhe GRUR 2002, 459; OLG Hamm GRUR-RR 2004, 27 (29);… OLG Frankfurt WRP 2018, 983 Rn. 6).Dies gilt auch dann, wenn die Abwerbung bewusst und planmäßig erfolgt (BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie), insbesondere von einem Mitbewerber im Absatz oder einem von ihm beauftragten berufsmäßigen Abwerber (Headhunter, Personalberater) ausgeht.
Solche besonderen Umstände sind gegeben, wenn der konkurrierende Unternehmer mit der Abwerbung einen verwerflichen Zweck verfolgt oder bei der Abwerbung selbst verwerfliche Mittel oder Methoden anwendet (BGH GRUR 1966, 263 (265) - Bau-Chemie; GRUR 2006, 482 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 Sa 164/15
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot …
Rn. 136 aa) Unlauter im Sinne des § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 10 UWG handelt u.a., wer sich nicht darauf beschränkt, bei der Gewinnung neuer Arbeitskräfte eine Gelegenheit auszunutzen, wie sie sich im gewöhnlichen Ablauf des Wirtschaftslebens darbietet, sondern zielbewusst darauf hinwirkt, zum eigenen Vorteil dem Mitbewerber Arbeitskräfte auszuspannen, auch auf die Gefahr hin, diesen in seiner geschäftlichen Tätigkeit ernsthaft zu behindern (BGH 19.11.1965 Ib ZR 122/63, juris).Ebenso werden die Grenzen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen überschritten, wenn der wirtschaftliche Erfolg des vom Wettbewerbers betriebenen Unternehmens darauf basieren soll, dass Kunden und der für die Betreuung dieser Kunden notwendige Mitarbeiterstamm "hinübergezogen" werden, um eine für die Kunden nahtlose Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen (BGH 23.4.1975 -I ZR 3/74-, 3.12.1969 -I ZR 151/67-, 19.11.1965 a.a.O.; OLG Jena 4.12.1996 -2 U 902/96-; BAG 26.9.2012 -10 AZR 370/10-, juris).
- OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Handelsvertreter: Abwerben von …
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden sind (BGH GRUR 1966, 263, 265 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben). - ArbG Berlin, 11.02.2005 - 9 Ca 144/05
Verbindlichkeit des Wettbewerbsverbots für einen Handlungsgehilfen; Zulässigkeit …
Unlauter ist das planmäßige Ausspannen fremder Beschäftigter indes dann, wenn der Abwerbende bezweckt oder bewusst in Kauf nimmt, dass dadurch die wettbewerbliche Betätigung des Mitbewerbers ernstlich beeinträchtigt oder dessen Leistung zu eigenem Nutzen ausgebeutet wird (BGH, Urt. 19.11.1965, GRUR 1966, 263).Nach der eingangs zitierten Rechtsprechung ist das planmäßige Ausspannen fremder Beschäftigter, zu dem auch die Übersendung von Arbeitsverträgen und die Durchführung von Informationsveranstaltungen gehört, zulässig, es sei denn, (aa) die Arbeitnehmer werden zum Vertragsbruch verleitet oder (bb) es besteht die Absicht, den Mitbewerber durch planmäßiges Abgreifen seiner Arbeitskapazitäten und Kundenkontakte ernstlich in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu bedrohen (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.11.1965, GRUR 1966, 263).
- OLG Frankfurt, 01.03.2018 - 6 U 165/17
Beschäftigungsverbot für unlauter abgeworbene Arbeitnehmer
Das Abwerben von Mitarbeitern (= Ausspannen) eines Unternehmers, gleichgültig, ob er auf dem Absatzmarkt Mitbewerber ist oder nicht, ist daher lauterkeitsrechtlich grundsätzlich erlaubt (BGH GRUR 1961, 482 - Spritzgussmaschine; BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1984, 129 (130) - shop-in-the-shop I;… BGH GRUR 2006, 426 [BGH 09.02.2006 - I ZR 73/02] Rnr. 18 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).Dies gilt auch dann, wenn die Abwerbung bewusst und planmäßig erfolgt (BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie).
- OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am …
- LG Wuppertal, 15.01.2015 - 12 O 67/14
Untersagung der Abwerbung eigener Mitarbeiter wegen gezielter Behinderung der …
- OLG Köln, 04.04.1984 - 6 U 270/83
Abwerbung von Mitarbeitern, wettbewerbliche Kampfmaßnahme, wettbewerblicher …
- OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
Ausnutzen fremden Vertragsbruchs
- OLG Jena, 23.10.2002 - 2 U 282/02
Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Arbeitnehmern im Bereich der …
- LG Mannheim, 19.06.2000 - 24 O 2/00
Headhunting
- BGH, 05.10.1966 - Ib ZR 136/64
Begriff der guten kaufmännischen Sitten - Abwerbung eines Stubenhändlers - …
- BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
Anwaltsberatung I
- BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72
Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im …
- BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74
Baumaschinen
- LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch planmäßiges Abwerben von …
- OLG Naumburg, 29.02.2012 - 5 U 202/11
- DVAG 34 -, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Auslegung von nachvertraglichen …
- LG Frankfurt/Main, 02.02.1994 - 6 O 298/93
Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen …
- LG Münster, 15.12.2016 - 22 O 81/16
- LVM 6 -, Kampfabwerbung, wettbewerblicher Vernichtungsschlag, passive Abwerbung …
- BGH, 21.01.1982 - I ZR 138/79
Anspruch auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebes von …
- BGH, 18.01.1967 - Ib ZR 68/65
Sittenwidrigkeit des Abwerbens fremder Beschäftigter - Maßgeblichkeit der mit der …
- BGH, 30.11.1966 - Ib ZR 107/64
Sittenwidriges Abspenstigmachen von Beschäftigten eines Mitbewerbers - Verletzung …
- BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage - Beiderseitige unlautere …
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