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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6932
BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64 (https://dejure.org/1965,6932)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1965 - Ib ZR 54/64 (https://dejure.org/1965,6932)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1965 - Ib ZR 54/64 (https://dejure.org/1965,6932)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    In einer derartigen Überbesetzung liegt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294 = NJW 1964, 1020; NJW 1964, 1667; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat, ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf.
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    Die Niederschlagung von Kosten und Auslagen in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang beruht auf § 7 GKG (vgl. BGHZ 27, 163, 170) [BGH 28.04.1958 - III ZR 43/56].
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    In einer derartigen Überbesetzung liegt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294 = NJW 1964, 1020; NJW 1964, 1667; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat, ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf.
  • BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    Damit ist zugleich regelmäßig eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO gegeben, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vorsitzende des Spruchkörpers im Einzelfall die mitwirkenden Richter in einer den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuwiderlaufenden Weise berufen hat; denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründet, ein Bericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die formen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    Damit ist zugleich regelmäßig eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO gegeben, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vorsitzende des Spruchkörpers im Einzelfall die mitwirkenden Richter in einer den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuwiderlaufenden Weise berufen hat; denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründet, ein Bericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die formen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    Damit ist zugleich regelmäßig eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO gegeben, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vorsitzende des Spruchkörpers im Einzelfall die mitwirkenden Richter in einer den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuwiderlaufenden Weise berufen hat; denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründet, ein Bericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die formen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 25.06.1965 - V ZR 154/64

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Zivilsenates eines Oberlandesgerichts - Recht auf …

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    An dieser Beurteilung ändert der Umstand, daß nach der Auskunft des Oberlandesgerichtspräsidenten zwei der Richter im Zeitpunkt der Schlußverhandlung erkrankt waren und deshalb nicht zur Verfügung standen, jedenfalls dann nichts, wenn - wie hier - auch abgesehen von den erkrankten Richtern immer noch die vom Bundesverfassungsgericht gerade mit Rücksicht auf Ausfälle infolge von Krankheit und sonstigen Verhinderungsgründen für noch zulässig erachtete Höchstbesetzung mit insgesamt 5 Richtern erreicht ist (BGH NJW 1965, 1715 Nr. 8).
  • RG, 22.01.1904 - 6217/03

    1. Bedarf es auch zur Bildung der Ferienkammern oder Feriensenate einer Anordnung …

    Auszug aus BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64
    Damit ist zugleich regelmäßig eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO gegeben, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vorsitzende des Spruchkörpers im Einzelfall die mitwirkenden Richter in einer den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuwiderlaufenden Weise berufen hat; denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründet, ein Bericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die formen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 14.06.1966 - Ia ZR 63/64

    Anforderungen an die Geltendmachung der Besetzungsrüge - Anforderungen an den …

    Die Auskunft, die der Oberlandesgerichtspräsident am 31. März 1965 auf eine Antrage des Ib-Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zu der gleichlautenden Besetzungsrüge in der Sache Ib ZR 54/64 erteilt hat, wurde zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

    Die von der Revision der Klägerin erhobene Verfahrensrüge der erkennende Senat des Berufungsgerichts sei im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 1964 nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 551 Nr. 1 ZPO), ist aus den vom Ib-Zivilsenat in dem Urteil vom 15. Dezember 1965 - Ib ZR 54/64 - zu der gleichlautenden Besetzungsrüge dargelegten Gründen gerechtfertigt.

  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/70

    Verletzung eines eingetragenen Warenzeichens - Bestehen von Löschungsreife der …

    Dieses Urteil ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Dezember 1965 - Ib ZR 54/64 - aus verfahrensrechtlichen Gründen insoweit aufgehoben worden, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden war.
  • BGH, 30.01.1967 - VII ZR 191/64

    Rechtsmittel

    Auch in Fällen dieser Art ist der erkrankte Richter mitzuzählen, wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat (BGH NJW 1965, 1715 Nr. 8;Urt. vom 26. Januar 1966, VIII ZR 248/64;Urt. vom 24. Mai 1966, VI ZR 260/64;Urt. vom 15. Dezember 1965 Ib ZR 54/64 undUrt.
  • BGH, 13.03.1967 - VII ZR 198/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Anforderungen an die …

    Ib ZR 54/64 vom 15. Dezember 1965;.
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