Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer Verwechslungsgefahr - Antrag auf Einwilligung in die Löschung eines Warenzeichens - Beurteilung der beteiligten Verkehrskreise - Sinn und Zweck des Verbots der Verwendung verwechselbarer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1966, 35
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Das ist rechtsirrig, da die bisher getroffenen Feststellungen - wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt - nur den warenzeichenrechtlichen Schadensersatzanspruch rechtfertigen; dieser aber beginnt nach der eindeutigen, insoweit vom früheren Warenbezeichnungsgesetz von 1874 abweichenden Fassung des § 15 WZG erst mit der rechtsbegründend wirkenden Eintragung des Zeichens; das entspricht, soweit ersichtlich, auch allgemeiner Rechtsauffassung (BGH GRUR 1957, 430, 433 - Havana). - BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Auch bei der Handelsfirma besteht jedoch gegen eine Teillöschung jedenfalls das Bedenken, daß der durch die unzulässige Firmenführung in seinen Rechten Verletzte die Firmenführung nur in ihrer konkret eingetragenen Fassung angreifen kann (vgl. BGHZ 21, 66, 84 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei); er ist dagegen weder verpflichtet, noch im Regelfall auch nur in der Lage, festzustellen, welche andere Firmenbezeichnung" die seine Interessen nicht verletzen würde, mit den firmenrechtlichen Vorschriften der §§ 18 ff HGB vereinbar wäre. - BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
"Almglocke" - "Almquell"
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Die Revision ist hiervon abgesehen weiter der Meinung, die Rechtsprechung über Serienzeichen (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke; GRUR 1959, 420, 422 - Opal/Ekopal) könne auf den hier gegebenen Sachverhalt schon deshalb nicht angewandt werden, weil die gemeinsame Silbe "kord" kein "dominierender" Wortstamm sei und keinen Hinweischarakter auf weise.
- BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
Bleiarbeiter
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Die Revision greift die Annahme einer Verwechslungsgefahr zunächst mit der auf § 286 ZPO gestützten Rüge an, als beteiligte Verkehrskreise kämen keinesfalls Baulustige, sondern nur Fachleute in Betracht, die nach gefestigter Rechtsprechung (EGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter) weniger leicht und jedenfalls nicht im Streitfall der Gefahr einer Verwechslung unterlägen, wie offenbar auch das Berufungsgericht nicht verkannt habe. - BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53
Kombination von Buchstaben und Zahlen
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Von den patentamtlichen Grundsätzen über die Eintragungshindernisse habe das Berufungsgericht nicht ohne zwingenden Grund abweichen dürfen (BGH GRUR 1956, 219, 221 - "W 5"); seine Ansieht, das Wort Kord sei als Beschaffenheitsangabe auf dem fraglichen Gebiete nicht üblich, rechtfertige die Abweichung nicht, denn es komme in diesem Zusammenhang allein darauf an, ob die betreffende Ware so beschaffen sein könne , daß die Bezeichnung auf sie als eine Beschaffenheitsangabe zutreffe und deshalb als solche aufgefaßt werden könne , so etwa im Sinne eines Hinweises auf das rippenähnliche Aussehen der Falttüren oder darauf, daß sie mit Cord bespannt seien. - BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Indessen ergeben sich gegen eine Teillöschung der Handelsfirma ähnliche Bedenken, wie gegen eine Teillöschung von Warenzeichen Hinsichtlich der letzteren wird in Rechtslehre und Rechtsprechung allgemein angenommen, daß regelmäßig nur die volle Löschung des Warenzeichens statthaft sei" weil die Löschung eines Teiles des Zeichens ein neues Warenzeichen entstehen lassen würde, das in unübersehbarer Weise in Rechte Dritter eingreifen oder Interessen der Allgemeinheit beeinträchtigen könnte (vgl. BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth). - BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Die Revision ist hiervon abgesehen weiter der Meinung, die Rechtsprechung über Serienzeichen (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke; GRUR 1959, 420, 422 - Opal/Ekopal) könne auf den hier gegebenen Sachverhalt schon deshalb nicht angewandt werden, weil die gemeinsame Silbe "kord" kein "dominierender" Wortstamm sei und keinen Hinweischarakter auf weise.
- BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70 Inhalt und Umfang des Zeichenrechts bestimmen sich nach der Eintragung in der Warenzeichenrolle, insbesondere nach der dort eingetragenen Zeichenform (BGH GRUR 58, 610, 611 - Zahnrad ); nachträgliche Änderungen des durch die Eintragung konstitutiv entstehenden Zeichenrechts sind unzulässig, da das Warenzeichen von seiner Anmeldung ab eine unteilbare und unveränderliche Einheit dar stellt (BGH GRUR 58, 185, 186 - Wyeth; 66, 35, 38 - Multi kord).
- BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78
Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen …
Die Verurteilung zur Beseitigung einer Störung darf grundsätzlich nicht weiter gehen, als dies zur Beseitigung der Beeinträchtigung des Verletzten erforderlich ist (BGH GRUR 1966, 35, 38 - multikord).Daß die grundsätzlich unzulässige Teillöschung eines Warenzeichens einer abweichenden Beurteilung dieser Frage im Firmenrecht nicht entgegensteht, ist bereits in der multikord-Entscheidung (GRUR 1966, 35, 38) näher dargelegt worden; anders als das Warenzeichen, das von seiner Anmeldung ab eine unteilbare und unveränderliche Einheit darstellt, kann bei der Handelsfirma die Registereintragung jederzeit geändert werden (§ 31 Abs. 1 HGB).
- BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen
Die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens setzt voraus, daß der Zeicheninhaber den Verkehr bereits an mehrere Zeichen mit dem gleichen Stamm gewöhnt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZR 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon;… Urt. v. 17.12.1971 - I ZR 79/70, GRUR 1972, 549, 550 - Messinetta) oder jedoch sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß ein Zeichenbestandteil als Stammzeichen geeignet und bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1965 - Ib ZR 88/63, GRUR 1966, 35, 37 - multikord; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, Bl. f. PMZ 1977, 371, 372 - KABELRAP;… Urt. v. 19.1.1990 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 351 - ABBO/ABO).
- OLG München, 10.06.2013 - 31 Wx 172/13
Handelsregisterverfahren: Vollstreckungstitel als Grundlage für die Löschung der …
Der Löschungsanspruch aus markenrechtlichen Bestimmungen geht in der Regel dahin, dass die Gesellschaft die beanstandete Firma insgesamt nicht benutzen darf (vgl. BGH Urteil vom 14.10.1999 "comtes/ComTel" NJW-RR 2001, 118/121; BGH Urteil vom 31.7.2008 "Haus und Grund II" NZM 2008, 899 Rdn.34; BGH Urteil vom 29.9.1965 Az Ib ZR 88/63, "multicord" JURIS Rdn.56 ff <= BB 1965, 1202>;… Lange, Marken- und Kennzeichenrecht 2. Aufl. 2012 Rn. 5781;… Ingerl/Rohnke MarkenG 3. Aufl. Vorbem. zu §§ 14-19 Rn. 214, § 14 Rn. 164;… Fezer aaO Rn. 413). - BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67
Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens - …
Je nach den Umständen des Einzelfalles kann das namentlich dann anzunehmen sein, wenn ein Unternehmen den Verkehr bereits an mehrere Zeichen mit dem gleichen Wortstamm gewöhnt hat oder wenn es sich um einen als besonders charakteristisch hervorstechenden oder im Verkehr bereits als Herkunftshinweis durchgesetzten oder als Firmenabkürzung verwendeten Bestandteil eines Einzelzeichens handelt oder auch dann, wenn sonstige Umstände, etwa die Art der abweichenden Bestandteile, jenen Schluß aufdrängen (vgl. etwa die wesentlich auf die tatrichterliche Würdigung abstellende Entscheidung Normacord/Multicord BGH GRUR 1966, 35, 36 f). - BGH, 17.01.1975 - I ZR 62/74
Schutz einer aus einem Konsonanten und einem Vokal bestehenden Silbe - …
Selbst wenn der Inhaber des älteren Zeichens bislang nur ein Einzelzeichen benutzt hat, kann gleichwohl der Eindruck eines Serienzeichens entstehen, wenn die sich gegenüberstehenden Kennzeichnungen den gleichen Wortstamm aufweisen und dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGH GRUR 1966, 35, 37 - multicord; BGH GRUR 1969, 538, 540 - Rheumalind). - BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache …
Die Voraussetzung für die letztere Annahme wäre insbesondere, daß der übereinstimmende Bestandteil in den Warenzeichen der Klägerin als sog. Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangälteren Benutzers Hinweischarakter besäße (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke); ob das der Fall ist, richtet sich nach der Auffassung des Verkehrs (BGH GRUR 1966, 35 - Multikord). - BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65
Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des …
Ob eine Silbe als Wortstamm anzusehen ist, entscheidet sich - wie die Rechtsbeschwerdeführerin zutreffend ausführt - nach der Auffassung des Verkehrs, die sowohl von dem Charakter der Silbe selbst als auch von dem der Übrigen Wortsilben beeinflußt wird (vgl. BGH GRUR 1966, 35 - Multicord). - BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72
Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei …
Ob ein Zeichenbestandteil als Wortstamm anzusehen ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung; diese wird - wie das Bundespatentgericht nicht verkannt hat - durch die Eigenart dieses Zeichenbestandteils selbst und durch seine Eigenständigkeit gegenüber dem übrigen Zeicheninhalt beeinflußt (BGH GRUR 1966, 35, 37 - multikord; 1969, 538, 540 - Rheumalind); dabei ist es jedoch nicht erforderlich, daß dieser Zeichenstamm für den Gesamteindruck des Zeichens allein bestimmend wird (BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon). - BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
Unabhängiger, selbstständiger Schutz von Zeichenbestandteilen in Abhängigkeit von …
Auch die abweichenden Bestandteile der beiden Zeichen "Kalo-" und "Sulfo-" drängen ihrer Art nach nicht den Schluß auf, "derm" sei Stammbestandteil und enthalte den Hinweis auf die Herkunft der Waren aus dem Unternehmen der Klägerin, wie dies in der wesentlich auf die tatrichterliche Würdigung abstellenden Entscheidung betreffend die Zeichen Normakord und Multikord (BGH GRUR 1966, 35, 36) angenommen worden war und wie dies bei Zahlen als Zusatzbestandteilen zu beurteilen sein könnte. - BGH, 04.10.1974 - I ZR 81/73
Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen, die an Sachbezeichnungen anklingen - …
- BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66
Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger …
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