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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8581
BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91 (https://dejure.org/1991,8581)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1991 - 1 B 164.91 (https://dejure.org/1991,8581)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 1 B 164.91 (https://dejure.org/1991,8581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Umdeutung einer auf die Spezialvorschriften des Asylverfahrensrechts gestützten Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 38
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91
    Das gilt auch, wenn eine auf die Spezialvorschriften des Asylverfahrensrechts gestützte Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung nicht in diesen, sondern in den einschlägigen Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts ihre Rechtsgrundlage findet (Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 28.89 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 5 = NVwZ 1990, 673 = DVBl. 1990, 490; vgl. ferner Beschluß vom 29. April 1985 - BVerwG 1 B 37.85 - ZfSH/SGB 1986, 181).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91
    Ein angefochtener Verwaltungsakt ist nicht rechtswidrig und die Anfechtungsklage folglich nicht begründet, wenn sich der Spruch des Verwaltungsakts aus anderen als den von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlagen als rechtmäßig erweist, ohne daß an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht (vgl. BVerwGE 80, 96).
  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 37.85

    Pflicht zur Aufforderung von Asylbewerbern zur Ausreise mit Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91
    Das gilt auch, wenn eine auf die Spezialvorschriften des Asylverfahrensrechts gestützte Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung nicht in diesen, sondern in den einschlägigen Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts ihre Rechtsgrundlage findet (Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 28.89 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 5 = NVwZ 1990, 673 = DVBl. 1990, 490; vgl. ferner Beschluß vom 29. April 1985 - BVerwG 1 B 37.85 - ZfSH/SGB 1986, 181).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2021 - 11 LA 69/21

    Anhörung; Bestimmtheit; Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913; …

    Dafür, in derartigen Fallkonstellationen im Ergebnis gleichwohl von einer ordnungsgemäßen Anhörung auszugehen, spricht auch, dass es im gerichtlichen Verfahren unstreitig für zulässig erachtet wird, dass ein Gericht einen Verwaltungsakt auch dann als rechtmäßig aufrechterhält, wenn er ohne Wesensänderung der behördlichen Entscheidung auf eine andere als die von der Behörde angegebene Rechtsgrundlage gestützt werden kann (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991 - 1 B 164/91 -, juris, Rn. 5;… dasselbe, Urt. v. 27.1.1982 - 8 C 12/81 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - 23 B 844/99

    Darstellen der von einem der öffentlichen Straße benachbarten Grundstück in das …

    Rn. 8 - vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 5; Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 1 B 164.91 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 14, und vom 5. Februar 1993 - 7 B 107.92 -, Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 23 -,.
  • VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener …

    Ein Verwaltungsakt ist aber nicht rechtswidrig, wenn sich sein Spruch aus anderen als von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlagen als rechtmäßig erweist (BVerwG, Beschluss vom 12.12.1991 InfAuslR 1992, 38):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 25 A 353/97

    Bundesamt; Folgeantrag ; Asylablehnungsbescheid ; Klageverfahren; Überprüfung der …

    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, DVBl. 1990, 490 = NVwZ 1990, 673; Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 1 B 164.91 -, InfAuslR 1992, 38.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02

    Vorläufige Besitzregelung

    Sie bleibt vielmehr rechtmäßig, wenn sich die Anordnung nach einer anderen als der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage als rechtmäßig erweist, ohne dass an der Anordnung etwas Wesentliches geändert werden müsste (BVerwGE 80, 96, 98; Beschluss vom 12.12.1991 - BVerwG1B 164.91 - InfAuslR 1992, 38; Beschluss vom 5.2.1993 - 7B 107/92 -, NVwZ 1993, 976f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - 23 B 845/99
    Rn. 8 - vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 5; Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 1 B 164.91 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 14, und vom 5. Februar 1993 - 7 B 107.92 -, Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 23 - ,.
  • OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs V 175/92

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer längeren Freiheitsstrafe, Jugendstrafe

    Da es sich insoweit um eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausreise und zur Abschiebung handelt, die der Antragsgegnerin keine Ermessensausübung ermöglicht, ist es ohne Bedeutung, wenn die Antragsgegnerin die Abschiebung im angefochtenen Bescheid zur Durchsetzung der Ausweisungsentscheidung angekündigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991, InfAuslR 1992, 38;… Urt. v. 19.8.1988, BVerWGE 80, 96, 97 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.10.2014 - 6 K 191/14

    Abschiebungsanordnung, sichere Drittstaaten, subsidiärer Schutz, Dublinverfahren, …

    Unbegründet wäre aber auch der Anfechtungsantrag gewesen, mit dem die Aufhebung der in der Nummer 1 des angefochtenen Bescheides ausgesprochenen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig sowie der in der Nummer 2 dieses Bescheides enthaltenen Abschiebungsanordnung nach Ungarn begehrt worden war, weil sich diese Regelungen jedenfalls im Ergebnis als rechtmäßig erwiesen haben und der Kläger deren Aufhebung nach Maßgabe des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht hätte verlangen können (vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 19898 - 9 C 28/89 - NVwZ 1990, 673 f. und Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 1 B 164/91 - InfAuslR 1992, 38 f.).
  • BVerwG, 06.07.1995 - 1 B 18.95
    Im übrigen scheidet eine Umdeutung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Sinne des § 115 a LVwG (= § 47 VwVfG) aus, weil die in ihm getroffene Regelung nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwGE 80, 96 [BVerwG 19.08.1988 - BVerwG 8 C 29.87] ; Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 164.91 - InfAuslR 1992, 38; Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.10.2014 - 6 K 667/14

    AsylrechtHauptsacheverfahren

    Unbegründet wäre aber auch der Anfechtungsantrag gewesen, mit dem die Aufhebung der in Nummer 1 des angefochtenen Bescheides ausgesprochenen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig sowie der in der Nummer 2 dieses Bescheides enthaltenen Abschiebungsanordnung nach Italien begehrt worden war, weil sich diese Regelungen jedenfalls im Ergebnis als rechtmäßig erwiesen haben und die Kläger deren Aufhebung nach Maßgabe des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht hätten verlangen können (vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28/89 - NVwZ 1990, 673 f. und Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 1 B 164/91 - InfAuslR 1992, 38 f.).
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