Rechtsprechung
| BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der Prüfung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 14.09.1993 - 10 L 1090/93
- BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Papierfundstellen
- InfAuslR 1995, 19
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Jede verwaltungsgerichtliche Entscheidung über den geltend gemachten Asylanspruch muß jedenfalls den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" gerecht werden; diese müssen somit einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sein (vgl. BVerfGE 76, 143 >162<).c) Kommen zwei in Asylverfahren anerkannte Auskunftsstellen zu im wesentlichen vergleichbaren Schlußfolgerungen, die im Gegensatz zu einer Schlußfolgerung einer anderen anerkannten Auskunftsstelle stehen, und ist die durch Auskünfte zu belegende maßgebliche Tatsachenfrage nicht bereits abschließend in der Rechtsprechung geklärt und keines der in Frage stehenden Erkenntnismittel eindeutig ungeeignet oder unschlüssig, so kann eine - als Veränderung der Sachlage (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ) in Betracht zu ziehende - neue Auskunftslage (hier: als Grundlage des Abwägungsmaßstabs der ernstlichen Zweifel) vom Gericht nur unter den besonderen im Bereich des Asylrechts geltenden Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 76, 143 >161 f.<) verneint werden.
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
b) Es kann offen bleiben, ob die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die fachgerichtliche Beurteilung der Beachtlichkeit von Asylfolgeanträgen aufgestellt hat (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, 28 >30 f.<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, 133 >135< und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 >327<), auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können (vgl. dazu auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1047/93 -).Entsprechend muß auch im Rahmen eines Folgeantragsverfahrens mit der erforderlichen Richtigkeitsgewißheit festgestellt werden, daß entweder die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (…vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, S. 28 >30 f.<, vom 19. Juli 1990 - InfAuslR 1991, S. 89 >92<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, S. 133 >135< und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, S. 304 >305<) oder aber - im Falle des "Durchentscheidens" - daß ein Asylanspruch eindeutig nicht besteht.
- BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
b) Es kann offen bleiben, ob die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die fachgerichtliche Beurteilung der Beachtlichkeit von Asylfolgeanträgen aufgestellt hat (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, 28 >30 f.<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, 133 >135< und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 >327<), auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können (vgl. dazu auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1047/93 -).Entsprechend muß auch im Rahmen eines Folgeantragsverfahrens mit der erforderlichen Richtigkeitsgewißheit festgestellt werden, daß entweder die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, S. 28 >30 f.<, vom 19. Juli 1990 - InfAuslR 1991, S. 89 >92<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, S. 133 >135< …und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, S. 304 >305<) oder aber - im Falle des "Durchentscheidens" - daß ein Asylanspruch eindeutig nicht besteht.
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Hierin läge ein objektiver, asylrechtlich beachtlicher Nachfluchtgrund im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 74, 51 >64 f.<). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Mit dieser Verknüpfung der Interessenabwägung im Eilverfahren mit den nach (nur) summarischer Prüfung verneinten Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren verfehlt das Verwaltungsgericht ebenfalls den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt für die Versagung des vorläufigen Bleiberechts eines Asylbewerbers im gerichtlichen Eilverfahren, nämlich die Voraussetzungen für eine qualifizierte Abweisung des Asylbegehrens gerade als offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 67, 43 >60 ff.< …und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993 - NVwZ, Beil. 2/1994, S. 11 f., vom 25. April 1994 - 1 BvR 2002/93 - und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Im Falle einer auf die Auswertung von Auskünften gestützten Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet bedarf es darüber hinaus - wiederum nach Maßgabe hinreichender Verläßlichkeit und Umfänglichkeit - der Feststellung einer zweifelsfreien, widerspruchsfreien und hinreichend aktuellen Auskunftslage (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 1992 - InfAuslR 1992, S. 300 >302 f.<, vom 5. Februar 1993 - InfAuslR 1993, S. 196 >199< …und vom 18. Juni 1993 - DVBl. 1993, S. 1003 f. >1004<). - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben. - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber mit der Regelung des § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (§§ 75, 71 Abs. 3 AsylVfG 1992) die gesetzliche Vermutung für ein Überwiegen des öffentlichen Interesses aufgestellt habe (dazu, daß dieser Gesichtspunkt die verfassungsrechtliche Bindung an Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Einzelfall nicht aufhebt, vgl. schon BVerfGE 69, 220 >229<). - BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86
Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt - …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
b) Es kann offen bleiben, ob die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die fachgerichtliche Beurteilung der Beachtlichkeit von Asylfolgeanträgen aufgestellt hat (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, 28 >30 f.<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, 133 >135< und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 >327<), auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können (vgl. dazu auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1047/93 -). - BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
Ablehnung eines Asylantrags - Flughafenverkehr
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Mit dieser Verknüpfung der Interessenabwägung im Eilverfahren mit den nach (nur) summarischer Prüfung verneinten Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren verfehlt das Verwaltungsgericht ebenfalls den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt für die Versagung des vorläufigen Bleiberechts eines Asylbewerbers im gerichtlichen Eilverfahren, nämlich die Voraussetzungen für eine qualifizierte Abweisung des Asylbegehrens gerade als offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 67, 43 >60 ff.< …und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993 - NVwZ, Beil. 2/1994, S. 11 f., vom 25. April 1994 - 1 BvR 2002/93 - und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Rückerstattungsverfahren
- BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
- BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im …
- BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Beachtlichkeit …
- BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers
Das Bundesverfassungsgericht prüft aber, ob - unter Berücksichtigung des dem Verwaltungsgericht auch insoweit eingeräumten Wertungsrahmens - die Beurteilung der Wiederaufgreifensvoraussetzungen (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1-3 VwVfG) bzw. eine vom Verwaltungsgericht im Rahmen des sog. "Durchentscheidens" vorgenommene Asylerfolgswürdigung im Hinblick auf das Vorbringen im Folgeverfahren auf einer tragfähigen Grundlage beruht und in der Sache nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1992 - 2 BvR 434/92 -, InfAuslR 1992, S. 291 , vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 -, InfAuslR 1995, S. 19 , …und vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 -, DVBl 1995, S. 846 f. = InfAuslR 1995, S. 342 , jeweils für das einstweilige Rechtsschutzverfahren). - BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Bestehen jedoch zu einer bestimmten Frage einander widersprechende Auskünfte, bedarf es zumindest einer besonderen Begründung, warum trotzdem die Voraussetzungen für die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet auch in diesem Punkt vorliegen (vgl. dazu auch 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - InfAuslR 1995, S. 19 ). - BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 2148/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei der Behandlung von …
Wird im Asylfolgeverfahren der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz aufgrund einer Asylerfolgsprüfung des Folgeantrags abgelehnt, müssen allerdings auch die Voraussetzungen für eine Offensichtlichkeitsentscheidung vorliegen; es muß insoweit mit der erforderlichen Richtigkeitsgewißheit festgestellt werden, daß ein Asylanspruch eindeutig nicht besteht (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 -).
- VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz …
Nur wenn hieran keine "ernstlichen Zweifel" im Sinne von § 36 Abs. 4 AsylVfG bestehen, kann der gerichtliche Eilrechtsschutz versagt werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - InfAuslR 1995, 19, 22). - VG Freiburg, 11.05.2001 - A 1 K 10290/01 Nimmt das Verwaltungsgericht schon bei der Frage der Verfahrensrelevanz eine wie zuvor beschriebene "Asylerfolgswürdigung" bzw. "Durchentscheidung in der Sache" vor (…zur umfassenden gerichtlichen Prüfungsbefugnis sowie zur Aufgabe der Spruchreifmachung später im Hauptsacheverfahren: BVerwG, Urt. v. 10.02.1998 <9 C 28/97>, NVwZ 1998, 861), müssen jedoch mit Blick auf Art. 16 a Abs. 1 GG stets die Voraussetzungen für eine Offensichtlichkeitsentscheidung vorliegen; nur wenn keine ernstlichen Zweifel bestehen, dass der Asylanspruch eindeutig nicht besteht, kann der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz versagt werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 05.10.1994 <2 BvR 2333/93>, AuAS 1995, 9; Kammerbeschl. v. 08.03.1995 <2 BvR 2148/94>, InfAuslR 1995, 342).
- VG Hannover, 11.01.2011 - 7 A 3869/10
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylfolgeantrag; Fatah; Gazastreifen; …
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung gefordert, dass der Asylbewerber eine Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zugrunde gelegten Sachlage glaubhaft und substantiiert vorträgt (BVerfG…, Beschluss vom 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - DVBl. 1993, S. 601;… Beschluss vom 11.5.1993 - 2 BvR 2245/92 - DVBl. 1994, S. 38;… Beschluss vom 24.6.1993 - 2 BvR 541/93 - NVwZ-RR 1994, S. 56, 57; offen gelassen: BVerfG, Beschluss vom 5.10.1994 - 2 BvR 2333/93 - NVwZ-Beilage 1995, S. 3). - BVerwG, 29.07.1999 - 9 B 411.99
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer …
Zudem gibt die Beschwerde den Rechtssatz in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - (InfAuslR 1995, 19), von dem sie eine Abweichung durch das Berufungsgericht behauptet, nicht richtig wieder. - BVerwG, 29.07.1999 - 9 B 425.99
Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Revisionszulassungsgrund der Divergenz
Zudem gibt die Beschwerde den Rechtssatz in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - (InfAuslR 1995, 19), von dem sie eine Abweichung durch das Berufungsgericht behauptet, nicht richtig wieder. - BVerwG, 29.07.1999 - 9 B 408.99
Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Revisionszulassungsgrund der Divergenz
Zudem gibt die Beschwerde den Rechtssatz in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - (InfAuslR 1995, 19), von dem sie eine Abweichung durch das Berufungsgerichts behauptet, nicht richtig wieder. - BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 495.97
Berücksichtigung einer veränderten Sachlage bei einer Abweisung von …
In dem von der Beschwerde angeführten Kammerbeschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - (AuAS 1995, 9) hat das Bundesverfassungsgericht Ausführungen zu der erforderlichen "Richtigkeitsgewißheit" im Eilrechtsschutzverfahren bei der Abweisung von Asylfolgeanträgen gemacht und dargelegt, daß bei einer in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärten Tatsachenfrage eine neue Auskunftslage - als Veränderung der Sachlage (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG) - eine Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Erkenntnisquellen und eine Begründung dafür erfordert, warum das Gericht sich einer von mehreren unterschiedlichen Auskünften anschließt und andere nicht für überzeugend hält. - BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 228.97
Anforderungen an die Bezeichnung der Divergenz im Revisionsverfahren - …
- BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 496.97
Berücksichtigung einer veränderten Sachlage bei einer Abweisung von …
- VG Gießen, 23.02.1995 - 7 E 33612/94
Streitgegenstand einer gegen die Ablehnung eines weiteren Asyl(folge)verfahrens …
- VG Stuttgart, 23.03.1995 - A 10 K 30384/93
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Vorliegen eines …
- VG Freiburg, 10.05.2001 - A 1 K 10289/01
- VG Köln, 27.01.2006 - 4 K 5151/04
Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens im Falle eines …
- VG Bremen, 15.07.2005 - 6 V 1187/05
Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Folgeantrag, Vorläufiger Rechtsschutz …
- VG Freiburg, 18.04.2001 - A 1 K 1085/01
- VG Düsseldorf, 04.08.2000 - 8 L 2281/00
Asylanspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo; Gründe …
- VG Gießen, 22.05.1995 - 2 E 34752/94
Ablehnung der Durchführung eines Asylfolgeantragsverfahrens durch das Bundesamt - …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 13.09.1993 - 3 K 3932/90
- BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Papierfundstellen
- InfAuslR 1995, 19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]).Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).
- BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]).Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
- BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Seine maßgeblichen Erwägungen zur fehlenden erforderlichen Verfolgungsdichte hat das Verwaltungsgericht zudem fast wörtlich aus dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 1992 übernommen, der seinerseits durch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - (InfAuslR 1994, 103 [105 ff.]) als nicht ausreichend verfassungsrechtlich tragfähig qualifiziert wurde. - BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Das Verwaltungsgericht konnte daher mit dem bloßen Hinweis auf die beiden genannten obergerichtlichen Entscheidungen bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung im September 1993 ein Offensichtlichkeitsurteil nicht nachvollziehbar begründen (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 1993, InfAuslR 1993, 196 [199]; vom 18. Juni 1993, DVBl. 1993, 1003 [1004]). - BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -). - BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).
- BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00
Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ;… 71, 276 und für die Zeit nach der Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1…, vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 …und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42). - BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (…vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in Juris veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1). - BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98
Anforderung an die Begründung einer asylablehnenden Entscheidung
Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (…vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1 …und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).
- BVerfG, 12.11.2000 - 2 BvR 857/98
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Asylverfahren
Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (…vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1 …und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42). - BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (…vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995 S. 1). - VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 25/99
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des effektiven Rechtsschutzes durch …
Vielmehr muß aus den Entscheidungsgründen nachvollziehbar deutlich werden, unter welchen Gesichtspunkten dieser abstrakte Maßstab im konkreten Fall auf die Situation und das Vorbringen des Klägers angewandt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 - NVwZ-Beil. 1995, S. 1 f.). - BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 1230/94
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als …
Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (…vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ Beilage Nr. 1/1995, S. 1). - VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 78/98
Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend …
Vielmehr muß aus den Entscheidungsgründen nachvollziehbar deutlich werden, unter welchen Gesichtspunkten dieser abstrakte Maßstab im konkreten Fall auf die Situation und das Vorbringen des Klägers angewandt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 - NVwZ-Beil. 1995, S. 1 f.). - VG Sigmaringen, 31.08.2005 - A 7 K 10430/05
Zur Gefährdungslage ethnischer Minderheiten im Kosovo
Nur wenn hieran keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 36 Abs. 4 AsylVfG bestehen, kann der gerichtliche Eilrechtsschutz versagt werden (vgl. BVerfG, Beschluss v. 05.10.1994 - BvR 2333/93 - InfAuslR 1995, 19 ff - 21/22-). - VG Köln, 22.05.2019 - 12 L 702/19 Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 - und vom 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93 - (beide in juris).
- VG Karlsruhe, 09.12.2013 - A 3 K 3037/13
Keine) gröbliche Verletzung der Mitwirkungspflicht bei Täuschung über …
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