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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,657
BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91 (https://dejure.org/1994,657)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91 (https://dejure.org/1994,657)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 (https://dejure.org/1994,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 16a Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Asylerheblichkeit von Einschränkungen in der Religionsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländische Rechtspraxis - Apostasie - Religiöses Bekenntnis - Glaubensangehöriger - Todesstrafe - Iran - Leugnen - Versteckt halten - Relisiöses Existenszminimum - Sittliche Person

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 33
  • DVBl 1995, 459
  • DVBl 1995, 559
  • InfAuslR 1995, 210
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91
    Zwar schützt das Asylrecht nicht vor staatlichen Maßnahmen, die sich gegen die Religionsausübung in der Öffentlichkeit richten (vgl. BVerfGE 76, 143 >159 f.<).

    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich und die Möglichkeit zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich gehören vielmehr zu dem durch das Asylrecht geschützten elementaren Bereich der sittlichen Person und unterstehen der Garantie des Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 76, 143 >158<; s. auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i. V. m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr - …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich und die Möglichkeit zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich gehören vielmehr zu dem durch das Asylrecht geschützten elementaren Bereich der sittlichen Person und unterstehen der Garantie des Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 76, 143 >158<; s. auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i. V. m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; …

    Diese müssen vielmehr ein solches Gewicht erhalten, dass sie in den elementaren Bereich eingreifen, den der Einzelne unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard als so genanntes religiöses Existenzminimum zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfGE 76, 143 , ferner Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995, 210 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit …

    Im Ergebnis zutreffend und in Übereinstimmumg mit weiteren Oberverwaltungsgerichten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. März 1999 - Bf IV 13/95 - VGH Kassel, Urteil vom 31. August 1999 - 10 UE 864/99.A - OVG Koblenz, Urteil vom 20. Januar 2000 - 12 A 11883/96 - ; OVG Lüneburg NVwZ 1998, Beilage Nr. 7, 65; ähnlich VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juni 1999 - A 6 S 2766/98 -) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der unbedingt zu schützende menschenrechtliche Kern der Religionsfreiheit indessen nicht weiterreichen kann als das so genannte religiöse Existenzminimum, wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts durch das Asylrecht geschützt wird (vgl. BVerfGE 54, 341, 356 ff.; 76, 143, 158 ff.; InfAuslR 1992, 219; NVwZ 1995, Beilage 5, 33 = InfAuslR 1995, 210).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07

    Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum …

    Rs. C-71/11 und C-99/11-; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 -, DVBl. 1995, 559; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 5 A 982/07.A -, juris.
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