Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02, 1 C 12.02, 1 C 25.02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4, § 12 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 1, §§ 41, 51 Abs. 1, § 55 Abs. 2, § 70; AsylVfG §§ 4, 70 Abs. 1; VwGO § 121
Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte Identität; ungeklärte Staatsangehörigkeit; vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung. - Bundesverwaltungsgericht
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4, § 12 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 1
Abschiebungsverbot; Asylverfahrensgesetz; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; Ausländergesetz; Bindungswirkung; Bindungswirkung; Drittstaat; Duldung; Duldung; Flüchtling; Identität; Mitwirkungspflicht; Mitwirkungspflicht; Rechtsanspruch; Rechtsgrundlage; ...
- Judicialis
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4; ; AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG § 34 Abs. 1,; ; AuslG § 41; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 70; ; AsylVfG § 4; ; AsylVfG § 70 Abs. 1; ; VwGO § 121
- Wolters Kluwer
Versagung der Aufenthaltsbefugnis; Ungeklärte Identitäts- und Staatsangehörigkeit; Vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung; Mitwirkungspflicht im Asylverfahren; Abschiebungsmöglichkeit in einen Drittstaat
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4; AuslG § 12 Abs. 2 S. 2; AuslG § 34 Abs. 1; AuslG § 41; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 55 Abs. 2; AuslG § 70; AsylVfG § 4; AsylVfG § 70 Abs. 1; VwGO § 121
D (A), Iraker, Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Identität ungeklärt, Mitwirkungspflichten, Flüchtlingsanerkennung, Bindungswirkung, Vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung, Aufnahmebereiter Drittstaat - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte Identität; ungeklärte Staatsangehörigkeit; vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender Abschiebungsmöglichkeit
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender Abschiebungsmöglichkeit
- 123recht.net (Pressemeldung)
Mehr Schutz für anerkannte Flüchtlinge unklarer Herkunft // Staatsangehörigkeit ist im Zweifel egal
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 27.06.2001 - RO 2 K 00.1883
- VG Regensburg, 27.07.2001 - RO 2 K 00.1883
- VGH Bayern, 10.12.2001 - 24 B 01.2059
- BVerwG, 12.11.2002 - 1 PKH 110.02
- BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02, 1 C 12.02, 1 C 25.02
Papierfundstellen
- BVerwGE 117, 276
- NVwZ 2003, 992
- DVBl 2003, 723 (Ls.)
- DÖV 2003, 553
- InfAuslR 2003, 310
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02
Ähnlich wie im Fall der Prüfung der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG (vgl. Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232, 238) ist vielmehr zu klären, innerhalb welchen Zeitraums eine Abschiebung möglich ist. - BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02
Darüber hinaus kann sich die Ausländerbehörde bei fortbestehenden Zweifeln an der Identität und Staatsangehörigkeit mit der Anregung an das Bundesamt wenden, die Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG gemäß § 73 AsylVfG zu widerrufen oder zurückzunehmen (vgl. zu § 73 AsylVfG Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80). - BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02
Ferner kann ein Widerruf der Aufenthaltsbefugnis nach § 43 AuslG oder deren Rücknahme (vgl. auch Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298, 304) in Betracht kommen. - BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96
Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02
Nach der Rechtsprechung des Senats sperrt § 8 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht für Rechtsansprüche, die auf anderen Rechtsgrundlagen als denen des Ausländergesetzes beruhen (vgl. Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG 1990 Nr. 11 und 14). - BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02
Nach der Rechtsprechung des Senats sperrt § 8 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht für Rechtsansprüche, die auf anderen Rechtsgrundlagen als denen des Ausländergesetzes beruhen (vgl. Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG 1990 Nr. 11 und 14).
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
Die Rechtskraft dieser Entscheidung begründet eine verbindliche Feststellung nach § 121 VwGO nur im Verhältnis der damaligen Prozessbeteiligten, zu denen die beklagte Stadt nicht gehört (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276 ). - BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …
Offen bleiben kann, ob ein rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GFK auch schon vor der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis angenommen werden kann, wenn der Flüchtling - wie hier die Klägerinnen zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung - zwar bestandskräftig anerkannt ist und alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG erfüllt, diese ihm jedoch rechtswidrig vorenthalten wird (hier allerdings noch vor dem die Rechtslage klärenden Urteil des Senats vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276).Abgesehen davon, dass sich eine der vorliegenden vergleichbare Konstellation künftig bei Beachtung des erwähnten Urteils vom 17. Dezember 2002 (a.a.O.) kaum mehr ergeben dürfte, kann der Senat die im Laufe des Revisionsverfahrens erfolgte Erteilung der Aufenthaltsbefugnisse an die Klägerinnen berücksichtigen, weil dies der endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.; vgl. ferner zu neuen Bescheiden Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51, 58).
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 11 S 1216/02
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bei Versagungsgründen; Rechtsanspruch auf …
Die Regelung der besonderen Versagungsgründe des § 8 Abs. 1 AuslG sperrt die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG nicht (wie BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276).Diese - vom Verwaltungsgericht als rechtliche Zweifelsfrage zur Begründung der Zulassung der Berufung angeführte - Frage ist inzwischen durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.12.2002 (- 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 = EZAR 015 Nr. 32 = AuAS 2003, 110 = DVBl 2003, 723 = DÖV 2003, 553 = NVwZ 2003, 992 = InfAuslR 2003, 310) geklärt.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17.12.2002 (a.a.O.) ausgeführt hat, begründet die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG stets zugleich die nicht nur vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung in den Verfolgerstaat.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17.12.2002 (a.a.O.) ausgeführt, das Erfordernis der nicht nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne von § 70 Abs. 1 AsylVfG sei dahin zu verstehen, dass die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nur ausgeschlossen sei, wenn sich die Möglichkeit der Abschiebung in einen Drittstaat konkret abzeichne.
Der Senat könnte dem Bundesverwaltungsgericht nicht darin folgen, wenn - wie sich aus dem Leitsatz des angeführten Urteils vom 17.12.2002 (a.a.O.) ergeben könnte - für die Erfüllung des tatbestandlichen Erfordernisses der nicht nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen Gründen im Sinne von § 70 Abs. 1 AsylVfG in allen Fällen regelmäßig zu fordern wäre, dass sich die Möglichkeit der Abschiebung konkret abzeichnet und eine Aufenthaltsbefugnis grundsätzlich auch dann zu erteilen wäre, wenn die Abschiebung - ungeachtet der Frage, ob der Ausländer das Abschiebungshindernis zu vertreten hat - nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder wenn der erforderliche Zeitraum ungewiss ist, weil etwa Hindernisse vorliegen, die eine erhebliche Verzögerung der Abschiebung nach sich ziehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 2132/12
Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigten hinsichtlich des Irak; …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2011, a.a.O., Rdn. 19 unter Hinweis auf Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 (281). - VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04
Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und …
Gegenteiliges ergibt sich nicht aus § 70 AsylVfG, weil sich die dortige Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde nicht auf den Verfolgungssachverhalt, sondern im Wesentlichen nur darauf bezieht, ob der betreffende Flüchtling in einen Drittstaat abgeschoben werden kann (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2000 a.a.O. sowie GK-AsylVfG, Bd. 2, § 70 Rdnrn. 10 ff.; zum Prüfungsumfang bei § 70 AsylVfG vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 = InfAuslR 2003, 310). - BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 25.02
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender …
Wie der Senat in dem gleichzeitig ergangenen Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann sich dies bei einem Ausländer, der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG genießt, nur auf die Abschiebung in einen Drittstaat beziehen.Auch § 8 Abs. 1 Nr. 4 AuslG steht dem Anspruch des Klägers auf die Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen (vgl. auch dazu näher das genannte Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02 ).
- BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 12.02
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender …
Wie der Senat in dem gleichzeitig ergangenen Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann sich dies bei einem Ausländer, der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG genießt, nur auf die Abschiebung in einen Drittstaat beziehen.Auch § 8 Abs. 1 Nr. 4 AuslG steht dem Anspruch des Klägers auf die Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen (vgl. auch dazu näher das genannte Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 L 14/12
Rücknahme und Widerruf von Aufenthaltstiteln
Schließlich stellte § 70 Abs. 1 AsylVfG nicht auf die Frage ab, ob der Ausländer etwaige Abschiebungshindernisse zu vertreten hatte (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 [278 ff.]; RdNr. 12 ff. in juris). - BVerwG, 08.05.2014 - 1 B 3.14
Rücknahme der Aufenthaltsbefugnis bei Zweifeln an der Identität und …
- VG Oldenburg, 14.09.2005 - 11 A 5589/03
Anwendbarkeit des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in Fällen des Widerrufs der …
Für diese fanden auch im Übrigen die allgemeinen Regelungen des AuslG, wie etwa §§ 34 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG, ergänzend Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276 ). - VG Oldenburg, 08.09.2004 - 11 A 4960/02
Aufenthaltsbefugnis; Ausländerregister; Ausreise; eingetragene Kurden; Kurden aus …
- VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03
Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null; …
- VG Bayreuth, 22.01.2010 - B 1 K 08.165
Identitätsfeststellung, Mitwirkungspflicht, Nachweise, Flüchtling, Reiseausweis …
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