Rechtsprechung
| VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthV § 39 Nr. 5; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; Art. 6 Abs. 1 GG; AufenthG § 3
Irak, Aufenthaltserlaubnis, Deutschverheiratung, Eheschließung, Visum nach Einreise, Ausweisungsgrund, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Straftaten, Ausnahmefall, Schutz von Ehe und Familie, Geldstrafe, Passpflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis infolge Heirat eines deutschen Staatsbürgers; Aussetzung der Abschiebung als Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 2005, 318
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise …
Auszug aus VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152
Die Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 5 AuslG und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DVAuslG, eine Ermessensreduzierung auf Null sei kein ,,gesetzlicher Anspruch" im Sinne der Vorschrift (vgl. BVerwG vom 18.6.1996, BVerwGE 101, 265; vom 17.3.2004, NVwZ-RR 2004, 687), hinsichtlich des Aufenthaltsgesetzes noch anwendbar ist, kann hier dahingestellt bleiben; denn § 5 Abs. 1 AufenthG ist systematisch anders aufgebaut als § 17 Abs. 5 AuslG. - BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03
Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise; …
Auszug aus VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152
Die Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 5 AuslG und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DVAuslG, eine Ermessensreduzierung auf Null sei kein ,,gesetzlicher Anspruch" im Sinne der Vorschrift (vgl. BVerwG vom 18.6.1996, BVerwGE 101, 265; vom 17.3.2004, NVwZ-RR 2004, 687), hinsichtlich des Aufenthaltsgesetzes noch anwendbar ist, kann hier dahingestellt bleiben; denn § 5 Abs. 1 AufenthG ist systematisch anders aufgebaut als § 17 Abs. 5 AuslG. - BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152
Nach der Rechtsprechung zu § 46 Nr. 2 AuslG ist eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich kein geringfügiger Rechtsverstoß, es sei denn, das Strafverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt (vgl. BVerwG vom 24.9.1996, BVerwGE 102, 63; BayVGH vom 5.6.2002 Az.: 24 ZB 01.1799).
- BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94
Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152
Gleiches gilt, wenn der Versagung der Aufenthaltserlaubnis höherrangiges Recht entgegensteht, insbesondere die Versagung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG vom 27.8.1996, BVerwGE 102, 12; vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332). - BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152
Gleiches gilt, wenn der Versagung der Aufenthaltserlaubnis höherrangiges Recht entgegensteht, insbesondere die Versagung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG vom 27.8.1996, BVerwGE 102, 12; vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332). - VGH Bayern, 05.06.2002 - 24 ZB 01.1799
Auszug aus VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152
Nach der Rechtsprechung zu § 46 Nr. 2 AuslG ist eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich kein geringfügiger Rechtsverstoß, es sei denn, das Strafverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt (vgl. BVerwG vom 24.9.1996, BVerwGE 102, 63; BayVGH vom 5.6.2002 Az.: 24 ZB 01.1799).
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2007 - 11 S 837/06
Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines …
Zu den Gesichtspunkten der Verfolgungsverjährung und der Tilgungsreife kommt noch hinzu, dass der Kläger sich außer diesem Rechtsverstoß nichts hat zu schulden kommen lassen (zum Vorliegen eines Ausnahmefalls und zur Entstehung eines "Anspruchs" vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 23.02.2005 - Au 1 K 04.1152 - InfAuslR 2005, 318). - VGH Bayern, 11.09.2008 - 10 C 08.428
Asylverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Visum; Ehe
Diese Vorschrift ist auf den Kläger hier anwendbar und führt dazu, dass auf ihn weder § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 noch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG Anwendung finden (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen VG Augsburg vom 23.2.2005 InfAuslR 2005, 318 und VG Gießen vom 30.10.2006 InfAuslR 2007, 86).
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