Rechtsprechung
| BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft ohne vorherige mündliche Anhörung; Schutzzweck und Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Unvereinbarkeit eines Verzichts auf Anhörung mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes (GG); Gefahr im Verzug wegen ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BVerfGG § 90; GG Art. 104 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; FreihEntzG § 5 Abs. 1 S. 1; FreihEntzG § 11 Abs. 2 S. 1; FreihEntzG § 11 Abs. 2 S. 2
D (A), Abschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, Freiheitsentziehung, Anhörung, Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, Festnahme, Haftbefehl, einstweilige Anordnung, Dolmetscher, Ausländerbehörde, Gefahr im Verzug, Richtervorbehalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 132
- FGPrax 2007, 39 (Ls.)
- InfAuslR 2006, 462
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ).Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz ausdrücklich die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, als Verfassungsgebot formuliert (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 und in § 11 Abs. 2 FreihEntzG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft grundsätzlich mündlich anzuhören, gehört zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996, InfAuslR 1996, S. 198 ; BayObLG, Beschluss vom 15. September 1999 - 3Z BR 221/99 -, BayObLGZ 1999 S. 269 …sowie Beschluss vom 27. Juli 2000 - 3Z BR 64/00 -, BayObLGZ 2000, S. 220 ).
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Rn. 19 a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ).Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz ausdrücklich die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, als Verfassungsgebot formuliert (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Die Freiheitsentziehung setzt danach grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (vgl. nur BVerfGE 10, 302 ; 22, 311 ).
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Die unabhängige, auf Grund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidungsfindung (vgl. BVerfGE 83, 24 ) darf nicht dadurch gefährdet werden, dass das Gericht die durch die behördliche Verfahrensgestaltung erzeugte Eile zum Anlass nimmt, um die Beteiligungsrechte des Betroffenen gänzlich unbeachtet zu lassen und eine formal vorläufige, in der Sache aber endgültige Entscheidung allein auf der Grundlage der von der Ausländerbehörde vorgetragenen Umstände zu treffen.Hierfür ist die persönliche Anhörung des Betroffenen, namentlich bei eilbedürftigen Entscheidungen, ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfGE 83, 24 ).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG fordert dann, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (dazu näher BVerfGE 105, 239 m.w.N.).Rn. 27 Daraus, dass dieser von der Rechtsordnung vorgesehene Weg nicht beschritten wurde, ergaben sich im Hinblick auf die Verpflichtung aller staatlichen Organe, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005, a.a.O.), erhöhte Anforderungen an das Vorgehen sowohl des Amtsgerichts als auch der Behörden.
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Denn dessen freiheitssichernde Funktion fordert eine zureichende richterliche Aufklärung des Sachverhalts, und zwar auch für Verfahren, in denen die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, S. 579 m.w.N.).Rn. 27 Daraus, dass dieser von der Rechtsordnung vorgesehene Weg nicht beschritten wurde, ergaben sich im Hinblick auf die Verpflichtung aller staatlichen Organe, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005, a.a.O.), erhöhte Anforderungen an das Vorgehen sowohl des Amtsgerichts als auch der Behörden.
- BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Das Unterlassen der mündlichen Anhörung drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl angeordneten Haft, und zwar auch einer Haft zur Sicherung der Abschiebung, den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198 m.w.N.).Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 und in § 11 Abs. 2 FreihEntzG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft grundsätzlich mündlich anzuhören, gehört zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996, InfAuslR 1996, S. 198 ; BayObLG, Beschluss vom 15. September 1999 - 3Z BR 221/99 -, BayObLGZ 1999 S. 269 …sowie Beschluss vom 27. Juli 2000 - 3Z BR 64/00 -, BayObLGZ 2000, S. 220 ).
- BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Die Freiheitsentziehung setzt danach grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (vgl. nur BVerfGE 10, 302 ; 22, 311 ).Eine nachträgliche richterliche Entscheidung genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfGE 22, 311 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Rn. 27 Daraus, dass dieser von der Rechtsordnung vorgesehene Weg nicht beschritten wurde, ergaben sich im Hinblick auf die Verpflichtung aller staatlichen Organe, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005, a.a.O.), erhöhte Anforderungen an das Vorgehen sowohl des Amtsgerichts als auch der Behörden. - OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Die Ausländerbehörde wäre zudem mit Blick auf die von ihr selbst geschaffene Notwendigkeit einer kurzfristigen Anberaumung des Anhörungstermins gehalten gewesen, dem Amtsgericht rechtzeitig mitzuteilen, dass der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten war, was hier gänzlich unterblieben ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2006 - 3 W 16/06 -, Juris). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99
Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit …
- BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft
- BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01
Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen …
- BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96
- KG, 12.09.1996 - 25 W 5611/96
- BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung …
Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist gerade bei eilbedürftigen Entscheidungen hierfür ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfGE 83, 24 , BVerfGK 9, 132 ).Sachzwänge, die allein aus solchen, für sich genommen berechtigten, Anliegen zur Verfahrensverbesserung entstehen, können daher keine Gefahr im Verzug begründen, wie § 332 FamFG es verlangt (vgl. BVerfGK 9, 132 ).
Einer nachgeholten Anhörung, die nur unter engen zeitlichen Voraussetzungen zulässig ist, kann daher nur für die Zukunft "heilende Wirkung" beigemessen werden, so dass die Aufrechterhaltung der Unterbringung nach Anhörung einem erstmals formell ordnungsgemäßen Neuerlass der Anordnung gleichzuachten ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, NJW 1990, S. 2309 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198 ; BVerfGK 9, 132 ; 13, 400 ).
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftanordnung unter Verstoß gegen die …
Rn. 54 Die Nichtbeiziehung der Ausländerakte - jedenfalls ohne jegliche Begründung - belastet die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, juris, Rn. 15;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 - juris, Rn. 18) und hinsichtlich dessen es sich verbietet zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruht (so zur unterlassenen Anhörung: BVerfGK 9, 132 ). - BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts …
Rn. 25 Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung - die in § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG festgeschrieben ist und von der grundsätzlich nur bei Gefahr in Verzug nach § 427 Abs. 2 FamFG abgesehen werden darf, wobei die Anhörung dann unverzüglich nachzuholen ist - gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfGK 9, 132 ; BVerfGK 15, 139 ;… vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, juris, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2009 - 2 BvR 1195/08 -, Rn. 18;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 -, Rn. 17).Die Anhörung ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfGK 13, 400 ; 15, 139 ) und dient darüber hinaus auch der Wahrung des Richtervorbehalts nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 132 ).
Hierfür ist die persönliche Anhörung des Betroffenen, namentlich bei eilbedürftigen Entscheidungen, ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfGE 83, 24 ; BVerfGK 9, 132 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 -, Rn. 17).
Sie kann also gehalten sein, einem Gericht bereits mit dem Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft mitzuteilen, dass der Beschwerdeführer im vorangehenden Verfahren betreffend die Anordnung von Ausreisegewahrsam anwaltlich vertreten war, um dadurch dazu beizutragen, dass der Rechtsbeistand des Beschwerdeführers möglichst frühzeitig von der angedachten Verlängerung der Inhaftierung und dem dadurch erforderlich werdenden Anhörungstermin erfährt (vgl. BVerfGK 9, 132 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris, Rn. 27).
- BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft
Rn. 33 Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung, die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG festgeschrieben ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 7/1996, S. 49; BVerfGK 9, 132 ). - BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte …
Rn. 17 Art. 28 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie erfüllt diese Kriterien jedoch nicht (zu den Wirkungen der übrigen Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie auf das innerstaatliche Ausländer- und Asylrecht etwa: Hailbronner, ZAR 2007, 6 ff;… Hecht in Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 1. Aufl 2008, § 5 RdNr 147); dies ergibt sich nach Auffassung des Senats auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ohne jeden Zweifel, sodass eine Pflicht zur Vorlage dieser Frage (vgl Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht besteht. - BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die …
Rn. 17 Zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, gehört auch die in § 5 Abs. 1 Satz 1 und in § 11 Abs. 2 FreihEntzG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft grundsätzlich mündlich anzuhören (vgl. BVerfGK 9, 132 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996.Die mündliche Anhörung des Betroffenen dient darüber hinaus auch der Wahrung des Richtervorbehalts nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 132 ).
Hierfür ist die persönliche Anhörung des Betroffenen, namentlich bei eilbedürftigen Entscheidungen, ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfGE 83, 24 ; BVerfGK 9, 132 ).
- BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der …
Voraussetzung dafür ist jedoch ein grundlegender Verfahrensfehler, der - wie das Unterlassen der nach § 420 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anordnung - einer gleichwohl angeordneten Haft zur Sicherung der Abschiebung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrückt, und der auch durch die Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464;… Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, Rdn. 12, 16, juris). - BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09
Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem …
Denn das Unterlassen der mündlichen Anhörung drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl angeordneten Haft zur Sicherung der Zurückschiebung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist; dementsprechend verbietet sich bei der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung einer Freiheitsentziehung die Untersuchung, ob diese auf dem Unterbleiben der mündlichen Anhörung beruht (BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464). - BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10
Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der …
Rn. 15 cc) Wegen des Verstoßes gegen das Gebot rechtlichen Gehörs hat die Entscheidung des Beschwerdegerichts den Betroffenen in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154). - OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06
Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen, …
Das Wort "unverzüglich" schließt eine regelmäßige Ausschöpfung der Maximalfrist von vornherein aus, vielmehr ist die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachzuholen (BVerfG v. 07.09.2006, 2 BvR 129/04, Jurisdok, Abs. 38 = InfAuslR 2006, 462 ff m.w.N.; KG, KGR Berlin 2003, 174 ff).Art. 104 II S. 2 GG erfordert dann, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (BVerfG v. 07.09.2006, 2 BvR 129/04, Jurisdok, Abs. 25 = InfAuslR 2006, 462 ff).
Die Unterlassung der unverzüglichen Nachholung der richterlichen Entscheidung drückt der Beibehaltung der Ingewahrsamnahme den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (so für die unterbliebene mündliche richterliche Anhörung BVerfG v. 07.09.2006, 2 BvR 129/04, Jurisdok, Abs. 17 = InfAuslR 2006, 462 ff = FGPrax 2007, 39 ff; BVerfG v. 11.03.1996, 2 BvR 927/95, Jurisdok.
- BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer …
- BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Verfassungsmäßigkeit der Bestätigung einer ohne mündliche Anhörung des …
- KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08
Ausländerrecht: Erforderlichkeit einer richterlichen Entscheidung bei einer …
- KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07
Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen …
- BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
Abschiebungshaftsache: Behebung eines Mangels des Haftantrags während des …
- BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des …
- KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07
Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei …
- OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde, …
- BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über …
- LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem …
- LG Göttingen, 20.08.2009 - 11 T 3/09
Abschiebungshaft, Haftbefehl, einstweilige Anordnung, Anhörung, Gefahr im Verzug, …
- OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 129/07
Ingewahrsamnahme: Tatsachenfeststellung durch das Gericht bei Fortsetzung einer …
- OLG Köln, 14.12.2007 - 16 Wx 250/07
Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer freiheitsentziehenden Maßnahme …
- LG Würzburg, 20.10.2022 - 3 T 1755/19
Rechtswidrigkeit der Entscheidung über Abschiebungshaft ohne Behördenakte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 1422/08
Anschrift Untertauchen ladungsfähige Anschrift Geheimhaltungsinteresse …
- KG, 08.05.2008 - 1 W 122/08
D (A), Freiheitsentziehung, Rechtsgrundlage, Passersatzbeschaffung, …
- VG Hamburg, 06.01.2025 - 5 V 5833/24
Zu den Voraussetzungen einer Erzwingungshaft zur Durchsetzung eines Verbots der …
- OLG München, 29.05.2009 - 34 Wx 42/09
Abschiebungshaftverfahren: Umfang der Nachprüfbarkeit der tatrichterlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 6 A 11569/06
- OLG Celle, 21.11.2006 - 22 W 77/06
D (A), Abschiebungshaft, Vorführung, Haftrichter, Unverzüglichkeit, …
- LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 15 T 51/08
D (A), Abschiebungshaft, Inhaftierung, Festnahme, Richtervorbehalt, Gefahr im …
- VG Hamburg, 14.11.2024 - 5 K2624/22
Zu den Voraussetzungen einer Erzwingungshaft zur Durchsetzung eines Verbots der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".