Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 13 ME 55/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Ausweisung wegen Straftat
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 11 Abs. 1 S. 2 AufenthG; § 55 Abs. 1 AufenthG; § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG; § 84 Abs. 2 S. 1 AufenthG
Erteilung eines Aufenthaltstitels zugunsten eines Ausländers bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Ausweisung eines Ausländers bei Verstoß gegen Rechtsvorschiften; Geringfügigkeit einer vorsätzlich begangenen Straftat - Judicialis
AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 3; ; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 267
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 16 Abs. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 267 Abs. 1; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 3 Nr. 1
D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Sperrwirkung, Wirkungen der Ausweisung, Suspensiveffekt, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Studium, geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Urkundenfälschung, Falschangaben, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Ausweisung wegen Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung eines Aufenthaltstitels zugunsten eines Ausländers bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Ausweisung eines Ausländers bei Verstoß gegen Rechtsvorschiften; Geringfügigkeit einer vorsätzlich begangenen Straftat
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 19.04.2007 - 5 B 38/07
- OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 13 ME 55/07
Papierfundstellen
- InfAuslR 2007, 379
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 13 ME 55/07
Zwar ist eine wie hier vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich nicht geringfügig im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (BVerwGE 102, 63;… Hailbronner, AuslR, Stand: Mai 2007, § 55 AufenthG Rn. 23 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 17.5.2006 - 13 ME 160/06 -).Dies kann trotz der ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann in Betracht kommen, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (vgl. BVerwGE 102, 63, 66).
- OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 2 LB 177/10
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers im Falle des Verstoßes gegen …
Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (…BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - BVerwG 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.;… Nds. OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Langtext Rdnr. 7; Beschl. v. 21.6.2007 - 13 ME 55/07 -, InfAuslR 2007, 379 = juris Langtext Rdnr. 5 ff.). - VGH Bayern, 21.08.2008 - 10 C 08.1703
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Ausweisungsgrund; …
Denn in dem gesamten Vorgehen liegt - anders als in dem vom OVG Niedersachsen (Beschl. vom 21.6.2007, 13 ME 55/07) entschiedenen Fall - kein geringfügiger, sondern ein schwerer Verstoß gegen Rechtsvorschriften.
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