Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.2016 - 1 B 117.16, 1 B 117.16, 1 PKH 82.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Abs 4 AufenthG, § 26 Abs 4 S 4 AufenthG, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG, § 9 Abs 2 AufenthG, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung - Wolters Kluwer
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung für die Niederlassungserlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung für die Niederlassungserlaubnis
- rechtsportal.de
AufenthG § 9 Abs. 2 S. 4; AufenthG § 26 Abs. 4
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung für die Niederlassungserlaubnis - datenbank.nwb.de
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.03.2008 - 3 K 2478/07
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 11 S 1124/16
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 11 S 1124/16
- BVerwG, 22.11.2016 - 1 B 117.16, 1 B 117.16, 1 PKH 82.16
Papierfundstellen
- InfAuslR 2017, 115
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 1 B 117.16
Rn. 5 Soweit die aufgeworfene Frage rechtsgrundsätzlicher Klärung zugänglich und nicht einzelfallbezogen ist, ist sie durch das Urteil des Senats vom 28. Oktober 2008 (1 C 34.07 - Buchholz 402.242 § 26 AufenthG Nr. 3) bereits geklärt.
- OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Asylrechtlicher Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Notwendigkeit …
Zwar führt das Verwaltungsgericht zutreffend aus, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 28.10.2008 - BVerwG 1 C 34.07 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 22.11.2016 - BVerwG 1 B 117.16 -, juris Rn. 5) seien Ausnahmen von der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen, was sich aus der schon im Ausländergesetz 1990 getroffenen gesetzgeberischen Wertung ergebe, die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen (vgl. BT-Drs. 15/420 S. 70), weshalb sie durch die Neuregelung des Aufenthaltsrechts im Zuwanderungsgesetz für alle Aufenthaltstitel von einem (Regel-)Versagungsgrund zu einer (Regel-)Erteilungsvoraussetzung heraufgestuft worden sei.(3) Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. November 2016 (- BVerwG 1 B 117.16 u.a. -, juris Rn. 5) ausführt, aus der gesetzgeberischen Wertung, die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen, folge, dass allein eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund darstelle, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (…Beschl. v. 13.4.2021 - 3 M 30/21 -, juris Rn. 3) daraus wiederum folgert, dass aktuell vorliegende Erkrankungen für die fehlende Lebensunterhaltssicherung allein ursächlich sein müssten und insoweit eine rückwirkende Betrachtung der Erwerbsbiografie vornimmt, folgt der Senat dieser Auslegung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
Absehen von den Voraussetzungen der §§ 26 Abs. 4 Satz 2 und 9 Abs. 2 Satz 6 …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der angefochtene Beschluss verweist, sind Ausnahmen von der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen und stellt eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund dar, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2016 - 1 B 117.16 - juris Rn. 5;… Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris Rn. 16). - OVG Hamburg, 30.08.2023 - 6 Bf 231/22
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keine für die …
Daraus ergibt sich, dass allein eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund darstellt, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2016, 1 B 117.16, InfAuslR 2017, 115, juris Rn. 5;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2021, OVG 3 M 30/21, juris Rn. 3).
- VG Münster, 18.06.2026 - 8 K 3928/25
- VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 C 16.2086
Erfolgreicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Das wäre dann der Fall, wenn die Klägerin die Anforderung des gesicherten Lebensunterhalts wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2008 - 1 C 34/07 - juris 14 ff.; BVerwG, B.v. 22.11.2016 - 1 B 117/16, 1 PKH 82/16 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 10 C 15.675 - juris Rn. 11). - VG Köln, 17.11.2020 - 12 K 542/20 Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2008 - 1 C 34.07 -, Rn. 16, und Beschluss vom 22.11.2016 - 1 B 117.16 -, Rn. 5, beide juris.
- VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.637
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ausnahme …
Dass der Kläger auf Grund vorgerückten Alters oder alterstypischer Erkrankungen in seiner allgemeinen Leistungsfähigkeit gemindert ist, stellt allerdings keinen gesetzlich anerkannten Grund dar, vom Regelerfordernis abzusehen (vgl. für eine Niederlassungserlaubnis BVerwG, B.v. 22.11.2016 - 1 B 117.16 - InfAuslR 2017, 139/140 Rn. 5). - VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Aus dieser gesetzgeberischen Bewertung folgt, dass Ausnahmen von der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008, ebd.; ebenfalls BVerwG, Beschluss vom 22. November 2016 - BVerwG 1 B 117/16 -, juris Rn. 5). - VG Stuttgart, 12.07.2018 - 1 K 13046/17
Besonderes Bedürfnis für die Erteilung einer Grenzerlaubnis; Grenzübertritt mit …
Weiter folgt aus dem Regel-/Ausnahmeverhältnis, dass § 61 Abs. 3 BPolG eng auszulegen ist, um die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers nicht auszuhöhlen (vgl. allgemein zur engen Auslegung von Ausnahmevorschriften BVerwG…, Urteil vom 25.01.2018 - 1 C 7.17 -, juris Rn. 16; und Beschluss vom 22.11.2016 - 1 B 117.16 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 5). - VG Köln, 31.10.2024 - 7 K 5523/23 Rn. 48 Zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 22. November 2016 - 1 B 117/16 -, juris, Rn. 5.
- VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 C 23.1611
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderliche …
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