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| OLG Hamburg, 13.08.1985 - 2 Ss 47/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 1048
- NStZ 1985, 568
- JR 1986, 382
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.1985 - 2 Ss 47/85
Diesen Erwägungen steht die Entscheidung BGHSt 22, 52, die einen anderen Sachverhalt betrifft .., nicht entgegen.
- OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Es muss namentlich das fehlende Verschulden des Betroffenen an der Fristversäumung offensichtlich und eine Glaubhaftmachung wegen Offenkundigkeit oder Aktenkundigkeit überflüssig sein (OLG Düsseldorf JMinBl NW 1984, 95 u. JurBüro 1992, 255; OLG Frankfurt VRS 59, 429; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 = JR 1986, 382; OLG Zweibrücken VRS 61, 438). - OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 1 Ss 381/15
Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung …
(1) Der 2. Strafsenat des OLG Hamburg hat dazu im Urteil vom 13.08.1985 (NStZ 1985, 568 [OLG Hamburg 13.08.1985 - 2 Ss 47/85] ) folgendes ausgeführt:.Allerdings hat der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg die Auffassung vertreten, das Revisionsgericht sei bei einer verspätet eingelegten Berufung aus Gründen der Prozessökonomie ausnahmsweise befugt, über ein Wiedereinsetzungsgesuch selbst zu entscheiden, wenn der Antrag offensichtlich begründet ist und der Senat gleichzeitig als Beschwerdegericht im Falle der Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuches durch das Landgericht zuständig wäre (NStZ 1985, 568 [OLG Hamburg 13.08.1985 - 2 Ss 47/85] ).
- OLG Hamburg, 16.03.2006 - III-23/06
Verfahren bei unzulässiger Sachentscheidung: Berufungsurteil nach verspätet …
Allerdings hat der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg die Auffassung vertreten, das Revisionsgericht sei bei einer verspätet eingelegten Berufung aus Gründen der Prozessökonomie ausnahmsweise befugt, über ein Wiedereinsetzungsgesuch selbst zu entscheiden, wenn der Antrag offensichtlich begründet ist und der Senat gleichzeitig als Beschwerdegericht im Falle der Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuches durch das Landgericht zuständig wäre (NStZ 1985, 568).
- BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95 b) Ob das Revisionsgericht, wie das OLG Hamburg (NStZ 1985, 568 ; dagegen …
- BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93 Desungeachtet hat das Revisionsgericht auch ohne entsprechende Rüge die Zulässigkeit der Berufung grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (RGSt 65, 250/252 ff.; BayObLGSt 1987, 102; BayObLG bei Rüth 1985, 233/246; OLG Frankfurt/Main StV 1987, 289; OLG Stuttgart Justiz 1986, 27; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 ;… KK/Pfeiffer/Pikart Einl. Rn. 133 und § 337 Rn. 25 sowie § 352 Rn. 22;… Kleinknecht/Meyer Einl. Rn. 150 sowie § 352 Rn. 2 und 3).
- BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 94/87
Revisionsgericht; Befugnis; Wiedereinsetzung; Gewährung
(NStZ 1985, 568 [hier: IV (448) 418 f]) eine Zuständigkeit des RevGer.
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