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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.08.1985

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,198
BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82 (https://dejure.org/1985,198)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82 (https://dejure.org/1985,198)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvR 1222/82 (https://dejure.org/1985,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Willkürverbot - Grenzabstand - Gerichtsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 93
  • NJW 1986, 575
  • JZ 1985, 957
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m. w. N.; 67, 90 (94)).

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern sie bedeutet in einem objektiven Sinne die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, deren sie Herr werden will (BVerfGE 62, 189 (192) m. w. N.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    a) Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (BVerfGE 18, 85 (92 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192)).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m. w. N.; 67, 90 (94)).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192)).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines …

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (BVerfGE 66, 260 (263) m. w. N.).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; 96, 189 ).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs sondern objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.).

  • BVerfG, 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende …

    Hinzukommen muss vielmehr, dass Rechtsanwendung oder Verfahren krass fehlerhaft und bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 42, 64 ; 62, 189 ; 70, 93 ; 74, 102 ; 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Sie sind vertretbar, jedenfalls nicht willkürlich, und beruhen auch nicht auf einer Verletzung prozessualer Grundrechte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Diese ihm als Fachgericht obliegende Wertung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1876
BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84 (https://dejure.org/1985,1876)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1985 - 7 B 177.84 (https://dejure.org/1985,1876)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1985 - 7 B 177.84 (https://dejure.org/1985,1876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilhabeansprüche - Weltanschauliche Gruppen - Rundfunkrecht - Gesamtprogramm - Beachtung - Berücksichtigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu "Teilhabeansprüchen" gegenüber Rundfunkanstalten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 379
  • DÖV 1985, 1014
  • afp 1985, 304
  • JZ 1985, 957
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84
    Ohne konkretisierende rechtliche Regelungen läßt sich das Ziel, dem Gesamtprogramm jedenfalls ein Mindestmaß an Sachlichkeit und Ausgewogenheit zu verleihen, nicht erreichen (vgl. BVerfGE 57, 295 [BVerfG 16.06.1981 - 1 BvL 89/78]).
  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84
    Hierbei handelt es sich um nichtrevisibles Landesrecht (vgl. BVerwGE 22, 299 [BVerwG 05.11.1965 - VII C 119/64]).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84
    Der pauschale Vorwurf, das Gericht habe die angebotenen Beweise nicht genutzt und die Tatsachen nicht ausreichend ermittelt, genügt nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - NJW 1983, 62 [BVerwG 21.09.1982 - 2 B 12/82]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84
    Die im Staatsvertrag über den NDR getroffenen Regelungen tragen diesen verfassungsrechtlichen Erfordernissen Rechnung (vgl. BVerfGE 60, 53 [BVerfG 09.02.1982 - 2 BvK 1/81]).
  • BVerwG, 15.10.2025 - 6 C 5.24

    Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der …

    Eine Grundrechtsberechtigung des Rundfunknutzers lässt sich daraus nicht ableiten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 1988 - 1 BvR 1180/85 - ZUM 1988, 532 und vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 315/86 - NJW 1990, 311; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. August 1985 - 7 B 177.84 - NVwZ 1986, 379).
  • OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 A 35/20

    Rundfunkanstalt darf sachfremde Kommentare auf der Facebook-Seite löschen

    Verfassungsunmittelbare Teilhaberechte ließen sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht herleiten (BVerwG, Beschl. v. 16. August 1985 - 7 B 177.84 -, juris Rn. 8).
  • VG Köln, 08.11.2007 - 6 K 2/07

    Anspruch auf Richtigstellung der fehlerhaften Informationen über Solaranlagen in …

    Rn. 34 So BVerwG, Beschluss vom 16.08.1985 - 7 B 177/84 -, JZ 1985, 957 f., DÖV 1985, 1014 f., NVwZ 1986, 379 f., wonach verfassungsunmittelbare "Teilhabeansprüche" von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bestehen.
  • VG Köln, 26.10.2011 - 6 K 3799/11

    Möglichkeit einer sog. Programmbeschwerde gem. § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz bei …

    Rn. 44 So BVerwG, Beschluss vom 16.08.1985 - 7 B 177/84 -, JZ 1985, 957 f., DÖV 1985, 1014 f., NVwZ 1986, 379 f., wonach verfassungsunmittelbare "Teilhabeansprüche" von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bestehen.
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